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Das Thema der vorzeitigen Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung wird bereits seit dem starken Anstieg der Lösungsquoten im Verlauf der 1980er-Jahre diskutiert. In den letzten Jahren war nicht nur eine außerordentliche mediale Präsenz zu beobachten; zahlreiche Studien und Sonderauswertungen (insbesondere von Vertragsdaten der zuständigen Stellen) sind erschienen (siehe dazu Uhly 2015). Die Reduktion von Vertragslösungen bzw. die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen in der dualen Berufsausbildung stehen weiterhin auf der bildungspolitischen Agenda128 und erhalten insbesondere auch vor dem Hintergrund des befürchteten Fachkräftemangels große Aufmerksamkeit.

Sowohl die vorzeitige Lösung von Ausbildungsverträgen (vorzeitige Vertragslösungen) als auch das Nichtbestehen der Abschlussprüfung kann zu einem gänzlichen Ausbildungsabbruch, also einem Ende des Ausbildungsverhältnisses ohne Berufsabschluss, führen. Dieses Kapitel hat vorzeitige Lösungen von Ausbildungsverträgen zum Gegenstand und basiert auf Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (kurz: Berufsbildungsstatistik, vgl. in Kapitel A4.2 und in Kapitel A4.3). Analysen zu nicht erfolgreichen Abschlussprüfungen werden hier nur knapp und zwar im Zusammenhang mit der Betrachtung des Ausbildungsverlaufes der Ausbildungsanfänger und Ausbildungsanfängerinnen 2008 skizziert (siehe hierzu ausführlicher Uhly 2015 und 2014 b); Analysen zum Prüfungserfolg findet man in Kapitel A4.8. Eine Analyse vorzeitiger Vertragslösungen auf Basis des BIBB-Qualifizierungspanels erfolgt in Kapitel C2.5; unter anderem wird hier untersucht, wie sich die Problemlage für die einzelnen Ausbildungsbetriebe darstellt und ob die Erfahrungen mit vorzeitigen Vertragslösungen deren Ausbildungsbereitschaft beeinflussen.

Vorzeitige Vertragslösungen  in der dualen Berufsausbildung erfolgen i. d. R. durch Aufhebungsvertrag oder durch Kündigung. Nach § 22 BBiG kann ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit (maximal 4 Monate) von beiden Seiten jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nur noch seitens der Auszubildenden möglich, und zwar aus den beiden Gründen „Ausbildung in einer anderen Berufstätigkeit“ oder „Aufgabe der Berufsausbildung“. Will der Ausbildungsbetrieb den Vertrag nach der Probezeit kündigen, muss dieser – in Anbetracht der besonderen Bedeutung des Ausbildungsverhältnisses für die berufliche Entwicklung – einen „wichtigen Grund“ angeben. 

Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge (kurz: Vertragslösungen)

Definition

Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge sind definiert als vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöste Ausbildungsverträge. 

Kündigung

Eine Form der vorzeitigen Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses stellt dabei die Kündigung von Ausbildungsverträgen dar. Sie wird in § 22 Berufsbildungsgesetz geregelt. Weitere Fälle vorzeitiger Vertragslösung können sein: der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung; das Schließen eines gerichtlichen Vergleichs, der eine Aufhebung zum Gegenstand hat; die Anfechtung des Ausbildungsvertrags, z. B. wegen Irrtums oder wegen Täuschung nach §§ 119 ff. BGB; der Tod des/der Auszubildenden (nicht der Tod des Ausbildenden, da dann in der Regel dessen Rechtsnachfolger Ausbilder wird); die tatsächliche Beendigung wegen Fernbleibens von der Ausbildung oder wegen unterlassener Ausbildung.

In der Berufsbildungsstatistik (siehe in Kapitel A4.2 und in Kapitel A4.3) werden als Vertragslösungen grundsätzlich nur solche Verträge erfasst, die tatsächlich angetreten wurden. Bereits vor dem Beginn der Ausbildung gelöste Ausbildungsverträge gehen somit nicht in die Meldungen ein.

Die Berufsbildungsstatistik erhebt vorzeitige Vertragslösungen ab dem Berichtsjahr 1977 differenziert für die einzelnen Ausbildungsberufe (zunächst nur für Industrie und Handel sowie Handwerk, ab 1978 für alle Zuständigkeitsbereiche). Im Laufe der Zeit wurden die Meldungen schon im Rahmen der Aggregatdatenerhebung weiter ausdifferenziert (nach Geschlecht und Berichtsjahren). Seit der Umstellung auf eine vertragsbezogene Einzeldatenerfassung können die Lösungsdaten prinzipiell nach allen erhobenen Merkmalen differenziert werden, wobei aufgrund von Meldeproblemen (noch) nicht alle Differenzierungen vorgenommen werden bzw. ermittelte Quoten verzerrt sein können (siehe hierzu Uhly 2014 a).

Die Berufsbildungsstatistik erhebt den Verbleib nach Vertragslösung nicht. Monatsgenaue Ausbildungsverläufe innerhalb des dualen Systems (vertraglich vereinbarter Beginn und vereinbartes Ende des Vertrages, Vertragslösung, Prüfungsteilnahme und -ergebnis) werden nur bis zum Ende des jeweiligen Ausbildungsverhältnisses erhoben. Es liegen somit keine vollständigen Verlaufsdaten vor (Details hierzu siehe in Uhly 2015 und 2006).

Vertragslösung ≠ Abbruch

Nicht jede vorzeitige Vertragslösung stellt einen Abbruch der Ausbildung dar, und nicht jeder Abbruch geht mit einer Vertragslösung einher. Beide Begriffe haben eine gemeinsame Schnittmenge, sind jedoch nicht deckungsgleich (vgl. Uhly 2015 und 2013). 

Verschiedene Studien kommen zu weitgehend übereinstimmenden Befunden hinsichtlich des Verbleibs der Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragslösung. Demnach schließt ca. die Hälfte aller Auszubildenden mit vorzeitiger Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag ab (vgl. Uhly 2013). Sie stellen also Vertragswechsel innerhalb des Systems der dualen Berufsausbildung (mit und ohne Berufswechsel) dar.

Die Berufsbildungsstatistik erhebt vorzeitige Vertragslösungen seit dem Berichtsjahr 1977, wobei die Erhebung im Zeitverlauf weiter ausdifferenziert wurde. Allerdings werden auch seit der Revision der Berufsbildungsstatistik ab 2007 keine vollständigen Ausbildungsverläufe erhoben. Da auch keine Personennummer für die Auszubildenden erfasst wird, lassen sich die vollständigen Ausbildungsverläufe im dualen System für diejenigen mit Vertragslösung auch nicht über eine Verknüpfung der Meldungen zu verschiedenen Ausbildungsverträgen ermitteln. Deshalb lassen sich Ausbildungsabbrüche im hier verwendeten Wortsinne (als Austritte aus der dualen Berufsausbildung ohne Abschluss) auf Basis der Berufsbildungsstatistik nicht identifizieren. Die hier dargestellten Befunde betreffen – mit Ausnahme der groben Kalkulation der Abbruchquote – immer Vertragslösungen insgesamt und nicht Ausbildungsabbrüche im Speziellen. 

Die Gründe für Vertragslösungen werden im Rahmen der Berufsbildungsstatistik nicht (mehr) erhoben (vgl. Uhly 2015, S. 25 f. und BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7).Verschiedene Studien, die Auszubildende und Ausbildungsbetriebe (sowie teilweise auch Berufsschulen) direkt nach den Ursachen von vorzeitigen Vertragslösungen befragen, kommen zu dem Ergebnis, dass Auszubildende mit vorzeitig gelöstem Vertrag überwiegend Gründe wie Konflikte mit Ausbildern und Vorgesetzten, eine mangelnde Ausbildungsqualität und ungünstige Arbeitsbedingungen nennen. In geringerem Maße werden auch persönliche und gesundheitliche Gründe sowie falsche Berufsvorstellungen genannt. Betriebe nennen überwiegend mangelnde Ausbildungsleistungen der Auszubildenden und deren mangelnde Motivation oder Integration in das Betriebsgeschehen. Dieses Antwortverhalten zeigt sich relativ stabil im Vergleich der unterschiedlichen Studien. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die direkte Frage nach Gründen noch keine Ursachenanalyse darstellt und – wie die Befunde zeigen – die Gefahr nachträglicher Rechtfertigungen sowie wechselseitiger Schuldzuschreibungen besteht (vgl. Uhly 2015).

Vorzeitige Vertragslösungen 2013

Im Berichtsjahr 2013 wurden bundesweit ca. 148.914 Ausbildungsverträge vor Ablauf der im Ausbildungsvertrag genannten Ausbildungszeit gelöst Tabelle A4.7-1. Betrachtet man den Zeitraum zwischen Beginn der Ausbildungsverträge und der vorzeitigen Lösung, so zeigt sich, dass der größte Teil der gelösten Ausbildungsverträge innerhalb des ersten Jahres nach Beginn des Ausbildungsvertrages erfolgte. Wie auch in den Vorjahren fallen ca. zwei Drittel aller Vertragslösungen in den Zeitraum der ersten 12 Monate nach Vertragsbeginn; 33,6 % aller Vertragslösungen erfolgten noch während der ersten 4  Monate (Probezeit129) und 31,3 % zwischen dem fünften und zwölften Monat. Auch in das zweite Jahr nach Vertragsbeginn fällt mit 24,5 % noch ein großer Anteil der Lösungen; bei 10,7 % der Lösungen lag der Vertragsbeginn weiter als 24 Monate zurück. Der Anteil der Vertragslösungen, die innerhalb der Probezeit erfolgen, lag seit 1993 bei ca. 25 %. Seit 2006 ist dieser Anteil bis 2011 nahezu stetig auf ca. ein Drittel angestiegen. Seit 2005 wurde die maximale Dauer der Probezeit mit dem Berufsbildungsreformgesetz von bis zu 3 auf bis zu 4 Monate ausgeweitet. Betrachtet man die Verteilung der Vertragslösung auf die Ausbildungsjahre (Ausbildungsstadien)130, so wird jedoch deutlich, dass der Anteil der „frühen“ Vertragslösungen, die insgesamt im ersten Ausbildungsjahr erfolgen, seit 2005 zunehmen (vgl. Uhly 2015) und hier nicht nur ein Effekt der Ausweitung der Probezeit vorliegt.

In den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs freie Berufe finden vorzeitige Vertragslösungen mit 42,5 % aller Vertragslösungen überproportional häufig in der Probezeit statt. In den Ausbildungsberufen der Hauswirtschaft treten Lösungen dagegen noch in vergleichsweise starkem Maße zu späteren Zeitpunkten der Ausbildung auf; fast 20 % der Lösungen erfolgten in diesen Berufen später als 2 Jahre nach Beginn des Ausbildungsvertrages. Ansonsten zeigt sich jedoch insgesamt eine ähnliche Verteilung der Vertragslösungen über die Zeit nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses im Vergleich der Zuständigkeitsbereiche. 

Tabelle A 4.7-1: Vorzeitige Vertragslösungen nach Zuständigkeitsbereichen und Zeitpunkt der Vertragslösung (absolut und in %), Bundesgebiet 20131, 2, 3

Vertragslösungsquote (kurz: Lösungsquote) – „Schichtenmodell“, neue Berechnungsweise

Die Lösungsquote nach dem Schichtenmodell wird entsprechend folgender Formel berechnet:

LQ: Lösungsquote; Jahr0: aktuelles Berichtsjahr; Jahr-1: Vorjahr; Jahr-2: Vorvorjahr; Jahr-3: Vorvorvorjahr

Wie ist diese Formel zu verstehen?

Sie kann als Näherungswert für den Anteil der im Berichtsjahr (BJ) begonnenen Ausbildungsverträge, die im Laufe der Ausbildung vorzeitig gelöst werden, interpretiert werden. Betrachtet man zunächst die erste Teilquote, so enthält diese für das BJ 2013 nur einen Teil der Verträge, die 2013 begonnen und vorzeitig gelöst wurden. Der Anteil gelöster Verträge wird sich noch erhöhen, da einige der 2013 begonnenen Verträge noch 2014 und später gelöst werden. Da mit Datenstand BJ 2013 noch unbekannt ist, wie viele der Verträge künftig noch gelöst werden, kann man Vergangenheitswerte verwenden. Die 2012 oder früher begonnenen Verträge, die 2013 gelöst wurden, können als stellvertretende Größen für die 2013 begonnenen Verträge, die in den kommenden Jahren gelöst werden, betrachtet werden. Die Differenzierung wird aus pragmatischen Gründen auf 4 Teilquoten begrenzt. 

LQneu und LQalt

Das Quotensummenverfahren wurde auch schon vor der Revision der Berufsbildungsstatistik angewandt (LQalt), allerdings konnten hierbei für die einzelnen Bestandteile nur Näherungswerte verwendet werden. Bei LQneu wird im Vergleich zu LQalt eine verbesserte Berechnungsweise angewandt, sie kann jedoch erst ab dem Berichtsjahr 2009 berechnet werden. Zum Vergleich der neuen Berechnungsweise (LQneu) mit der früheren (LQalt) des Schichtenmodells siehe BIBB-Datenreport 2011, Kapitel A4.8 undwww.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf.

Zu weiteren Details zur Lösungsquotenberechnung siehe www.bibb.de/de/4705.php undwww.bibb.de/dokumente/pdf/a21_dazubi_daten.pdf.

Zur Abgrenzung gegenüber weiteren Größen und Indikatoren zum Thema (Befunde aus Studien, Ausbildungsabbruch-Indikator von Eurostat) siehe Uhly 2015. 

Die Vertragslösungsquote der dualen Berufsausbildung, die als Näherungswert für den Anteil der gelösten Ausbildungsverträge an begonnenen Ausbildungsverträgen interpretiert werden kann, beträgt im Berichtsjahr 2013 insgesamt 25,0 % (LQneu); während der Probezeit beträgt die Lösungsquote 8,6 %, nach der Probezeit 16,3 % Tabelle A4.7-2.

Die Vertragslösungsquote kann nicht mit der Studienabbruchquote verglichen werden, da Letztere Hochschul- und Studienfachwechsel nicht mit einbezieht.131  Kalkuliert man eine vergleichbare Abbruchquote für die duale Berufsausbildung, was aufgrund der Datenlage nur als grobe Einschätzung erfolgen kann, so ergibt sich ein Wert von ca. 16 % für die Erstabsolventenkohorte 2012 (vgl. Uhly 2014 b) und eine Abbruchquote von 17 % für die Absolventenkohorte 2013. Die Abbruchquote im dualen System der Berufsausbildung liegt somit deutlich unterhalb der Lösungsquote im dualen System und auch unterhalb der Studienabbruchquote von Bachelorstudiengängen132  (vgl. Uhly 2015).133

Vertragslösungsquote 1993 bis 2013

Mit 25,0 % liegt auch die Lösungsquote des Berichtsjahres 2013 noch im üblichen Schwankungsbereich (20 % bis 25 %) seit Anfang der 1990er-Jahre Tabelle A4.7-2. Im Zeitverlauf schwankt die Lösungsquote deutlich im Zusammenhang mit der Lage am Ausbildungsmarkt (vgl. BIBB-Datenreport 2014, Kapitel A4.7 und Uhly 2015). Die zunehmende Aufmerksamkeit der letzten Jahre ist somit nicht durch Veränderungen der Lösungsquote selbst zu erklären, sondern eher vor dem Hintergrund der Risiken eines Fachkräftemangels infolge der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der Studierneigung der Schulabgänger und Schulabgängerinnen.

Lösungsquoten nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit der Auszubildenden

Im Gesamtdurchschnitt des dualen Systems zeigt sich auch für das Berichtsjahr 2013 eine ähnlich hohe Lösungsquote für Frauen (25,4 %) wie für Männer (24,7 %) Tabelle A4.7-3. Während der Probezeit liegt die Lösungsquote der Frauen bei 9,7 % und damit fast 2 Prozentpunkte über der Quote der Männer. Nach der Probezeit fällt die Lösungsquote der Frauen um ca. 1  Prozentpunkt geringer aus als die der Männer Tabelle A4.7-4.

Relativ hohe Lösungsquoten der Frauen ergeben sich im Durchschnitt in den Ausbildungsberufen des Handwerks (38,8 %) und der Landwirtschaft (27,9 %) Tabelle A4.7-3. In den Ausbildungsberufen der freien Berufe, der Hauswirtschaft und des öffentlichen Dienstes fallen die Lösungsquoten der Frauen deutlich niedriger aus als die der Männer. Auffallend ist, dass die Lösungsquoten der Frauen in den Zuständigkeitsbereichen besonders hoch ausfallen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Umgekehrt fallen die Lösungsquoten der Männer in den Zuständigkeitsbereichen vergleichsweise hoch aus, in denen der Männeranteil an den Auszubildenden geringer ausfällt. Zum Frauenanteil in den Zuständigkeitsbereichen vgl.  Kapitel A4.2

Deutliche Unterschiede in den Lösungsquoten zeigen sich auch bei den Verträgen der Auszubildenden mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den Ausbildungsverträgen der ausländischen Auszubildenden werden im Durchschnitt 31,9 % vorzeitig gelöst, von den Ausbildungsverträgen der Auszubildenden mit deutschem Pass nur 24,5 % Tabelle A4.7-3. Diese Relation zeigt sich gleichermaßen bei den Probezeitlösungen und den Lösungen nach der Probezeit Tabelle A4.7-4. Höhere Lösungsquoten bei den ausländischen Auszubildenden ergeben sich mit Ausnahme der Hauswirtschaft in allen Zuständigkeitsbereichen Tabelle A4.7-3. Teilweise sind die Unterschiede in den Lösungsquoten zwischen deutschen und ausländischen Auszubildenden auch auf Unterschiede hinsichtlich des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses zurückzuführen. 

Tabelle A 4.7-2: Vertragslösungsquote in % der begonnenen Ausbildungsverträge, Bundesgebiet 1993 bis 20131

Tabelle A 4.7-3: Vertragslösungsquoten (LQneu in %) nach Personenmerkmalen und Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20131, 2

Lösungsquoten nach allgemeinbildendem Schulabschluss

Bei der Betrachtung der Lösungsquoten nach dem zuvor erworbenen allgemeinbildenden Schulabschluss Tabelle A4.7-3 zeigt sich deutlich, dass die Lösungsquote umso höher ausfällt, je niedriger der allgemeinbildende Schulabschluss der Auszubildenden ist (vgl. Kapitel A4.6.1). So weisen Auszubildende ohne Hauptschulabschluss mit 38,3 % eine fast dreimal höhere Lösungsquote auf als Studienberechtigte (13,9 %). Bei den Verträgen der Auszubildenden mit Hauptschulabschluss ergibt sich für das Berichtsjahr 2013 eine Lösungsquote von 35,9 %. Die Verträge von Auszubildenden mit Realschulabschluss werden zu 21,8 % vorzeitig gelöst. Diese Rangfolge der Abschlussgruppen ergibt sich in fast allen Zuständigkeitsbereichen. In den Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes fällt die Lösungsquote bei den Ausbildungsverträgen derjenigen ohne Hauptschulabschluss relativ gering aus; allerdings ist hier die Zahl der Auszubildenden ohne Hauptschulabschluss (Neuabschlüsse) extrem niedrig. In den Ausbildungsberufen der freien Berufe und des Handwerks und der Hauswirtschaft fallen die Lösungsquoten der Studienberechtigten mit über 20 % vergleichsweise hoch aus.

Dabei finden sich über alle Schulabschlüsse hinweg ähnliche Relationen von Lösungsquoten während und nach der Probezeit Tabelle A4.7-4. Allerdings ist der Anteil der Probezeitlösungsquote an der Gesamtlösungsquote der jeweiligen Vorbildungsgruppe umso höher, je höher der allgemeinbildende Schulabschluss ist. Die vorbildungsspezifischen Unterschiede in der Höhe der Lösungsquoten fallen somit nach der Probezeit stärker aus.

Tabelle A 4.7-4: Vertragslösungsquoten (LQneu in %) während und nach der Probezeit nach Personenmerkmalen sowie Zuständigkeitsbereichen, Bundesgebiet 20131

Tabelle A 4.7-5: Vertragslösungsquoten in % der begonnenen Ausbildungsverträge (LQneu) nach Zuständigkeitsbereichen und Ländern 20131, 2

Vertragslösungsquoten nach Ländern, Zuständigkeitsbereichen und Ausbildungsberufen

Die Lösungsquoten unterscheiden sich deutlich zwischen den Ländern, sie reichen von durchschnittlich 21,2 % in Baden-Württemberg sowie 22 % in Bayern bis über 32 % in Sachsen-Anhalt (32,7 %), Mecklenburg-Vorpommern (32,9 %) und Berlin (33,9 %) Tabelle A4.7-5. Insgesamt sind die Lösungsquoten in Ostdeutschland eher höher134; aber auch in Hamburg (28,8 %), Schleswig-Holstein (27,9 %) und im Saarland (27,8 %) fallen sie relativ hoch aus.

Ebenso deutlich variieren die Lösungsquoten zwischen den Zuständigkeitsbereichen Tabelle A4.7-5. In den Berufen des Handwerks zeigt sich mit 33,6 % im Bundesdurchschnitt die höchste Lösungsquote, gefolgt von den Berufen der Hauswirtschaft mit 27,7 %. In den Ausbildungsberufen der freien Berufe135 liegt sie mit 25,5 % nahe beim Durchschnittswert, und in den beiden Zuständigkeitsbereichen Industrie und Handel sowie Landwirtschaft fällt sie mit 21,6 % und 23,9 % leicht unterdurchschnittlich aus. Eine sehr niedrige durchschnittliche Lösungsquote von 6,4 % ergibt sich für die Berufe des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst. Differenziert man die Quote nach Lösungen während und nach der Probezeit, so fällt auf, dass bei dem Zuständigkeitsbereich freie Berufe die Lösungsquote während der Probezeit in Relation zur Quote nach der Probezeit relativ hoch und bei der Hauswirtschaft relativ gering ausfällt Tabelle A4.7-4

Die Lösungsquoten variieren noch deutlicher zwischen den einzelnen dualen Ausbildungsberufen Tabelle A4.7-6. Betrachtet man die 20 Berufe136 mit den jeweils höchsten und niedrigsten Lösungsquoten, reichen die Lösungsquoten von unter 5 % bis über 50 %. Es zeigen sich weitgehend übereinstimmende Ergebnisse gegenüber den Vorjahren. Unter den Berufen mit sehr hohen Lösungsquoten von ca. 40 % bis ca. 50 % sind vor allem die Berufe des Hotel- und Gaststättengewerbes (z. B. Koch/Köchin, Restaurantfachleute, Fachkraft im Gastgewerbe und Hotelfachleute), Dienstleistungsberufe aus den Tätigkeitsbereichen Reinigung, Transport, Körperpflege sowie weitere primäre Dienstleistungsberufe137 (z. B. Servicekraft für Schutz und Sicherheit, Fachkraft für Möbel-, Küchen- und Umzugsservice, Fachkraft für Schutz und Sicherheit); außerdem weisen einige Bauberufe (Gerüstbauer/ -in, Bauten- und Objektbeschichter/ -in, Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin sowie Dachdecker/ -in) und Lebensmittelberufe des Handwerks (Bäcker/ -in und Fleischer/ -in) sehr hohe Lösungsquoten auf. 

Auch wenn im Durchschnitt im Handwerk die Lösungsquote höher ausfällt, findet man sehr hohe Lösungsquoten nicht in besonderer Weise in Handwerksberufen (siehe hierzu auch Uhly 2015); die Hälfte der 20 Berufe mit den höchsten Lösungsquoten sind IH-Berufe. Allerdings gibt es kaum größere Handwerksberufe mit sehr niedrigen Lösungsquoten. Niedrige Lösungsquoten von (z. T. deutlich) unter 8 % weisen neben den Ausbildungsberufen des Zuständigkeitsbereichs öffentlicher Dienst (z. B. Verwaltungsfachangestellte/ -r, Sozialversicherungsfachangestellte/ -r, Justizfachangestellte/ -r) vor allem sekundäre Dienstleistungsberufe (z. B. Bankkaufmann/ -kauffrau, Industriekaufmann/ -kauffrau), aber auch technische Produktionsberufe der Industrie auf (Elektroniker/ -in für Automatisierungstechnik, Fluggerätmechaniker/ -in, Chemielaborant/ -in, Industriemechaniker/ -in). 

Tabelle A 4.7-6: Ausbildungsberufe mit den höchsten und niedrigsten Vertragslösungsquoten in %, Bundesgebiet 20131, 2

Tabelle A 4.7-7: Vorzeitige Vertragslösungen und Prüfungsteilnahme der Anfängerkohorte 2008 bis zum 31. Dezember 2013, absolut und Zeilenprozente

Der Ausbildungsverlauf der Anfängerkohorte 2008

Die Einführung der Einzeldatenerhebung und die Erfassung von Monat und Jahr von ausbildungsrelevanten Ereignissen (vereinbarter Vertragsbeginn und Ende, Abschlussprüfung und Wiederholungsprüfungen sowie vorzeitige Vertragslösung) durch Artikel 2 a des Berufsbildungsreformgesetzes von 2005 haben die Möglichkeit eröffnet, aus den Meldungen zu mehreren Berichtsjahren Datensätze zu bilden, die eine Analyse des Ausbildungsverlaufs von Anfängern und Anfängerinnen eines Jahres (Kohortendatensätze) erlauben.138 Da im ersten Jahr der Revision (2007 in Kraft getreten) noch erhebliche Meldeprobleme bestanden, sind die Kohorte der in 2008 begonnenen Ausbildungsverträge und die Anfängerkohorte 2008 die ersten Jahrgangskohorten, für die ein solcher Datensatz gebildet werden kann. Für diese kann der Ausbildungsverlauf nach Beginn der Ausbildung monatsgenau analysiert werden. Allerdings kann der Verlauf auf Basis dieser Datensätze jeweils nur bis zum Ende eines Ausbildungsvertrages bzw. bis zur Abschlussprüfung139 betrachtet werden. Wenn Ausbildungsverträge gelöst werden, bleibt also unbekannt, ob die Auszubildenden erneut eine duale Berufsausbildung antreten (mit oder ohne Berufswechsel; mit oder ohne Betriebswechsel) oder ob der Ausbildungsbetrieb die Ausbildungsstelle wieder besetzt.140 Trotz dieser Einschränkungen liefert der Kohortendatensatz erweiterte Analysemöglichkeiten.141 

Für die aktualisierten Kohortendatensätze des BIBB, die die Meldungen zur Berufsbildungsstatistik der Berichtsjahre 2008 bis 2013 enthalten, liegen erste Ergebnisse vor. Auf Basis der Kohortendatensätze kann der Anteil gelöster Verträge ex post ermittelt werden, ohne auf die relativ komplexe Berechnungsformel des „Schichtenmodells“ zurückgreifen zu müssen. Danach wurden bis zum 31. Dezember 2013 von den im Jahr 2008 begonnenen Ausbildungsverträgen 22,9 % gelöst. Der im Jahr 2009142 für das Berichtsjahr 2008 berechnete Näherungswert (Lösungsquote nach dem Schichtenmodell) betrug 21,5 %143 Tabelle A4.7-2. Die BIBB-Berechnungsformel der Lösungsquote liefert also einen sehr guten Näherungswert. Berechnet man diesen Anteil nur für die Anfänger und Anfängerinnen 2008 (also ohne die, die zuvor bereits eine duale Berufsausbildung begonnen hatten), so ergibt sich ein Lösungsanteil von 23,5 %. Die Entwicklung dieser Anteile lässt sich monatsgenau betrachten, siehe hierzu Uhly 2015.141 

Betrachtet man den Ausbildungsverlauf der im Jahr 2008 begonnenen Verträge, ist es aus Vergleichbarkeitsgründen sinnvoll, die Analyse auf die Ausbildungsanfänger und -anfängerinnen 2008 zu begrenzen. Denn diejenigen, die 2008 nach einem Vertragswechsel begannen, befanden sich zu diesem Zeitpunkt bereits in ganz unterschiedlichen Ausbildungsphasen. Manche standen schon kurz vor der Abschlussprüfung. Deshalb wird im Folgenden ausschließlich die Anfängerkohorte betrachtet. Interessiert man sich für den Anteil derer, die die Abschlussprüfung bestanden haben, sowie für die Dauer bis zum Prüfungserfolg, muss man sich zudem auf die Anfänger/ -innen beschränken, die keine Vertragslösung hatten, da für diejenigen mit Vertragslösung der Verbleib nicht erfasst ist und somit unbekannt bleibt, ob sie (im gleichen oder einem anderen Beruf) an einer Abschlussprüfung im dualen System teilgenommen haben.

Von den 519.576 Ausbildungsverträgen der Anfänger/ -innen 2008, die im Kohortendatensatz enthalten sind,145 wurden 122.349 (23,5 %) bis zum 31. Dezember 2013 vorzeitig gelöst; von diesen hatten 97,3 % in dem ersten Ausbildungsverhältnis an keiner Abschlussprüfung teilgenommen, nur 0,1 % waren als endgültig durchgefallen gemeldet. Für 0,6 % wurde noch für das gelöste Vertragsverhältnis eine bestandene Abschlussprüfung gemeldet; in diesen Fällen erfolgte die Abschlussprüfung im gleichen Monat oder in den Monaten nach der Vertragslösung.

Insgesamt wurden von den Anfängern und Anfängerinnen 2008 bis zum 31. Dezember 2013 76 % mit bestandener Abschlussprüfung im ersten Ausbildungsverhältnis gemeldet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass von den restlichen 24 % nicht noch ein Teil die Abschlussprüfung (im gleichen oder anderen Ausbildungsberuf) bis zum 31. Dezember 2013 bestanden hat oder später noch besteht. Die Darstellungen des nationalen Bildungsberichtes 2014 sind diesbezüglich irreführend und beruhen vermutlich auf einem Missverständnis hinsichtlich der Verlaufsdaten.146 Abgesehen von den vereinzelten Fällen, bei denen nach einer vorzeitigen Vertragslösung für das Vertragsverhältnis noch eine Abschluss- bzw. Wiederholungsprüfung gemeldet wurde, ist der Prüfungserfolg von denjenigen mit Vertragslösung mit Bezug zum ersten Vertragsverhältnis nicht erfasst. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass in den Berufen, die hohe Vertragslösungsanteile aufweisen, auch der (erfasste) Anteil der erfolgreichen Abschlussprüfungen gering ausfällt (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, S.  112). Dies lässt sich anhand der Tatsache erklären, dass bei denjenigen mit Vertragslösung der Prüfungserfolg (bis auf sehr wenige Ausnahmen) nicht erfasst ist. Wenn Auszubildende nach einer Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließen, wird zwar auch dieser Vertrag erfasst, die Meldungen zu den verschiedenen Verträgen können jedoch nicht verknüpft werden. Erhebungseinheit der Berufsbildungsstatistik sind die Verträge und nicht die Personen.

Da die Berufsbildungsstatistik die vorherige duale Berufsausbildung erhebt, kann man auch für die Gruppe derer, die im Jahr 2008 als Vertragswechsler eine duale Berufsausbildung begonnen haben, einen Kohortendatensatz bilden und für diese Gruppe den Ausbildungsverlauf in dem Ausbildungsverhältnis, in das sie gewechselt sind, bis zum Vertragsende analysieren (vgl. Uhly 2015, S. 68  f.). Die Analysen zeigen, dass ca. 30 % von ihnen erneut eine Vertragslösung erfahren. Insgesamt bestehen jedoch knapp 69 % die Abschlussprüfung innerhalb des neuen Vertragsverhältnisses; von denen ohne erneute Vertragslösung sind es gut 98 %. Da mit dem Merkmal „Vorbildung“ nicht der vorherige Beruf erhoben wird, bleibt allerdings unbekannt, ob der erfolgreiche Abschluss im ursprünglichen Beruf erfolgt. Mit der Analyse des Ausbildungsverlaufs derjenigen mit Vertragswechsel kann zwar auch nicht der vollständige Ausbildungsverlauf abgebildet werden, allerdings verdeutlichen die Befunde, dass die Prüfungserfolgschancen derer, die nach einer Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System abschließen, immer noch relativ hoch sind und dass Erfolgsquoten, die ausschließlich auf Basis eines (des ersten) Vertragsverhältnisses ermittelt werden – wie dies im nationalen Bildungsbericht 2014 erfolgt (vgl. Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, S. 110 ff.)  –, den Prüfungserfolg erheblich unterschätzen. 

Ursachen und Maßnahmen

Die hier dargestellten deskriptiven Ergebnisse dürfen nicht kausal interpretiert werden. Wenn die Lösungsquoten beispielsweise bei Jugendlichen mit Hauptschulabschluss oder in Berufen des Handwerks im Durchschnitt sehr hoch ausfallen, dann ist nicht allein der Hauptschulabschluss oder das Handwerk an sich die Ursache für das höhere Lösungsrisiko. Die Ursachen für Vertragslösungen sind vielfältig und komplex (vgl. Uhly 2015). Jugendliche mit Hauptschulabschluss findet man eher in Berufen mit einem höheren Lösungsrisiko und weniger wahrscheinlich in ihrem Wunschberuf, was auch zu einem höheren Lösungsrisiko führt. Im Handwerk findet man zum einen deutlich höhere Anteile an Auszubildenden mit geringeren Schulabschlüssen als im Bereich Industrie und Handel, zudem eher kleinbetriebliche Strukturen. Beides erhöht das Lösungsrisiko (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015). 

Insgesamt ist trotz einer gewissen Öffnung hin zu Fragen der Ausbildungsqualität und der Attraktivität der Berufe die Problemwahrnehmung noch zu stark auf die Auszubildenden fokussiert. Vertragslösungen werden überwiegend als ein Phänomen des Scheiterns von Auszubildenden betrachtet.147 Neuere Analysen zeigen, dass neben dem Schulabschluss der Auszubildenden auch betriebliche und berufliche Merkmale einen signifikanten Effekt auf das Vertragslösungsrisiko haben. Analysen auf Basis eines erweiterten Kohortendatensatzes der Berufsbildungsstatistik148 sprechen für die Bedeutung von Ausbildungsmarktsegmenten und für einen systematischen, von den Merkmalen der Auszubildenden unabhängigen Einfluss der betrieblichen Ausbildungsbedingungen, des Ausbildungsmodells und der Attraktivität des Ausbildungsberufs für die Vertragslösungswahrscheinlichkeit (Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015).

Auch Kropp u. a. (2014, S. 21) zeigen, neben dem Effekt des Schulabschlusses, einen signifikanten Effekt der Ausbildungsvergütung. Eine Verbesserung der Berufsorientierung, die Begleitung der Jugendlichen beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung sind sinnvolle Maßnahmen, die Jugendliche bei ihrem Weg zum Berufsabschluss unterstützen können. Allerdings reichen Maßnahmen zur Senkung von Vertragslösungen in der dualen Berufsausbildung, die allein an den Auszubildenden selbst ansetzen, nicht aus. Auf Basis der Analysen der Berufsbildungsstatistik alleine lassen sich erforderliche Maßnahmen nicht eindeutig ableiten. Allerdings machen die Befunde auf Basis der Statistik sowie der vorliegenden Studien deutlich, dass erfolgreiche Maßnahmen auch bei der Attraktivität der Ausbildung, den Betrieben, der Ausbildungsqualität und insbesondere dem Umgang mit Konflikten ansetzen sollten (vgl. hierzu auch Uhly 2015). 

(Alexandra Uhly) 

  • 1

    Siehe die Vereinbarung zur Allianz für Aus- und Weiterbildung 2014–2018 vom 12. Dezember 2014

  • 129

    Nach § 20 BBiG muss sie mindestens einen Monat und kann bis zu 4 Monate dauern. Da die Vertreter der zuständigen Stellen im Arbeitskreis Berufsbildungsstatistik des Statistischen Bundesamtes jedoch angaben, dass 4 Monate i. d. R. voll ausgeschöpft werden, wurde auf die gesonderte Erfassung dieses Merkmals im Rahmen der Berufsbildungsstatistik verzichtet und die Probezeit immer mit 4  Monaten nach Vertragsbeginn kalkuliert. 

  • 130

    Also erfolgt keine Unterscheidung nach der Dauer seit Vertragsbeginn, sondern danach, in welchem Ausbildungsstadium (erstes, zweites … Ausbildungsjahr) die Vertragslösung erfolgt. Bis 2006 wurden Vertragslösungen nur nach den Ausbildungsjahren differenziert erhoben; Monat und Jahr von Vertragsbeginn und Vertragslösung waren nicht erfasst. 

  • 131

    Fach- und Hochschulwechsel, die zu einem Abschluss führen, bedeuten also keinen Studienabbruch. 

  • 132

    Das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW) ermittelt für die Bachelorstudiengänge der Absolventenkohorte 2012 eine Abbruchquote von 28 % (an Fachhochschulen: 23 %, an Universitäten: 33 %); hierbei wird die Zahl der Erstabsolventen mit der Anfängerzahl verglichen, vgl. Heublein u. a. 2014, S. 3. 

  • 133

    Diese Kalkulation der Abbruchquote im dualen System ist aufgrund der Datenlage jedoch mit Unsicherheit behaftet und könnte eine leichte Überschätzung darstellen; eine Differenzierung nach Berufen ist derzeit nicht möglich. 

  • 134

    Hierbei ist allerdings zu beachten, dass in Ostdeutschland der Anteil der öffentlich finanzierten Ausbildungsverhältnisse höher ausfällt und Vertragslösungen auch bei einem Wechsel von solchen Ausbildungsplätzen in ein betrieblich finanziertes Berufsausbildungsverhältnis auftreten können; solche Vertragswechsel können als Erfolge betrachtet werden. 

  • 135

    Mit über 50% ist die Lösungsquote im Zuständigkeitsbereich freie Berufe in Hamburg auffallend hoch. 

  • 136

    Einbezogen wurden duale Ausbildungsberufe mit mindestens 300 neu abgeschlossenen Verträgen im Jahre 2013. 

  • 137

    Zur Unterscheidung von primären und sekundären Dienstleistungsberufen sowie Fertigungsberufen vgl. Kapitel A4.4

  • 138

    Eine ausführliche Darstellung der Konstruktion dieser Datensätze findet man in Uhly 2015. 

  • 139

    In manchen Fällen wird eine Abschluss- bzw. Wiederholungsprüfung noch nach Ablauf des Ausbildungsvertrages abgelegt, dies sind die einzigen Fälle, in denen der Ausbildungsverlauf mit der Berufsbildungsstatistik über das Vertragsende hinaus abgebildet werden kann. 

  • 140

    Da es in der Berufsbildungsstatistik keine über die Jahre unveränderliche Personennummer für die einzelnen Auszubildenden gibt, anhand derer man die Meldungen aus verschiedenen Verträgen für eine Person verknüpfen könnte. Auch für die Ausbildungsbetriebe werden keine vergleichbaren Nummern erhoben.

  • 141

    Siehe dazu ausführlich Uhly 2015; hier wird nur kurz auf den Vertragslösungsanteil der in 2008 begonnenen Verträge sowie den Prüfungserfolg der Ausbildungsanfänger 2008 ohne Vertragslösung eingegangen. 

  • 142

    Das BIBB erhält die Daten der Berufsbildungsstatistik eines Berichtsjahres i.d.R. im Sommer/Herbst des Folgejahres. 

  • 143

    Er fällt niedriger aus als der ex post ermittelte Wert, da die Lösungsquote in den 3  Jahren nach 2008 angestiegen ist.

  • 144

    Die differenzierteren Analysen des Kohortendatensatzes in Uhly 2015 sind noch auf Basis des Kohortendatensatzes, der die Berichtsjahre 2008 bis 2012 umfasst, erfolgt. Was jedoch zu ähnlichen Ergebnissen führt, da für nahezu alle in 2008 begonnenen Verträge im vierten Jahr nach Vertragsbeginn (also mit den Meldungen bis zum Berichtsjahr 2012) die Ausbildung (zumindest insofern sie sich auf das erste Vertragsverhältnis bezieht) beendet ist. 

  • 145

    Eine leichte Verzerrung der Ergebnisse ist nicht auszuschließen. Die Zahl der Anfänger/ -innen im Berichtsjahr 2008 fiel um ca. 8 % höher aus als die Anfängerzahl im Kohortendatensatz. Vermutlich wurde in 2008 die Anfängerzahl aufgrund von Meldeproblemen bzgl. der vorherigen dualen Berufsausbildung jedoch überschätzt. Außerdem fehlen einige Verträge, da vermutlich Vertragslösung oder Prüfungsergebnis teilweise verspätet eingetragen wurde. Zu Problemen der Konstruktion der Kohortendatensätze siehe Uhly 2015. 

  • 146

    „Mit dem Ausbildungsjahrgang 2008 steht zum ersten Mal ein Jahrgang zur Verfügung, dessen Ausbildungsverlauf über 48 Monate komplett verfolgt werden und für den der Ausbildungsabschluss auf die Neuzugänge bezogen werden kann (nicht nur, wie bisher, auf die sich zur Prüfung meldenden Auszubildenden)“ (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, S. 110). Dies ist nicht korrekt, denn der Verlauf wird nicht komplett erhoben. Zwar sind prinzipiell mit dem Datenstand Berichtsjahr 2012 für die Anfängerkohorte 2008 maximal 48 Monate bzw. 49 Monate erfasst, allerdings immer nur bis zum Ende des im Jahr 2008 begonnenen Ausbildungsvertrages. Siehe dazu auch BIBB-Datenreport 2014 und 2013, Kapitel A4.7. 

  • 147

    Zum Forschungsstand siehe Uhly 2015 und Rohrbach-Schmidt/Uhly 2015. 

  • 148

    „Mit dem Ausbildungsjahrgang 2008 steht zum ersten Mal ein Jahrgang zur Verfügung, dessen Ausbildungsverlauf über 48 Monate komplett verfolgt werden und für den der Ausbildungsabschluss auf die Neuzugänge bezogen werden kann (nicht nur, wie bisher, auf die sich zur Prüfung meldenden Auszubildenden)“ (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2014, S. 110). Dies ist nicht korrekt, denn der Verlauf wird nicht komplett erhoben. Zwar sind prinzipiell mit dem Datenstand Berichtsjahr 2012 für die Anfängerkohorte 2008 maximal 48 Monate bzw. 49 Monate erfasst, allerdings immer nur bis zum Ende des im Jahr 2008 begonnenen Ausbildungsvertrages. Siehe dazu auch BIBB-Datenreport 2014 und 2013, Kapitel A4.7.