Angebots-Nachfrage-Relation (ANR)
Systematische Indikatorenbeschreibung
- Name
- Definition
- Zweck des Indikators
- Ergebnisdarstellung des Indikators
- Bezugsgrößen
- Berechnungsformel
- Mögliche Differenzierungen
- Datenquellen
- Stichtag/Betrachtungszeitraum
- Brüche in der Zeitreihe
- Hinweise zur Güte des Indikators
- Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
- Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen
Name
Angebots-Nachfrage-Relation (ANR)
Definition
Die Angebots-Nachfrage-Relation betrachtet das Verhältnis zwischen der Zahl der Ausbildungsangebote und der Zahl der Ausbildungsplatznachfrager/-innen auf dem Ausbildungsmarkt in einem Berichtsjahr mit Stichtag 30. September.
Das so ermittelte Verhältnis sagt aus, wie viele Ausbildungsplatzangebote rechnerisch in einem Berichtsjahr auf 100 Ausbildungsnachfragende entfallen.
Zweck des Indikators
Die ANR stellt den offiziellen Indikator dar, um auf Basis amtlicher Daten jahresaktuell die Ausbildungsmarktverhältnisse von Angebot und Nachfrage abzuschätzen und diese mit den Vorjahreswerten zu vergleichen. Der Indikator gilt als Gradmesser zur Sicherung eines regional und sektoral ausgewogenen Angebots an Ausbildungsplätzen Vor diesem Hintergrund wird über die ANR sowohl im Berufsbildungsbericht und Datenreport zum Berufsbildungsbericht als auch im Nationalen Bildungsbericht berichtet (BBiG §86).
Ergebnisdarstellung des Indikators
Im Berichtsjahr 2022 entfielen 101,6 Ausbildungsplatzangebote auf 100 Ausbildungsnachfragende.
Bezugsgrößen
Zähler:
Die Zahl der Ausbildungsplatzangebote im Berichtsjahr. Sie wird ermittelt, indem zur Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Berufsausbildungsstellen hinzugerechnet wird, die auch noch am Ende des Berichtsjahres (Stichtag 30. September) unbesetzt sind (vgl. § 86 des Berufsbildungsgesetzes).
Nenner:
Die Zahl der Ausbildungsplatznachfragenden im Berichtsjahr (variiert je nach Berechnungsformel, Siehe Spalte Berechnungsformel). Diese Zahl wird ermittelt, indem zur Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge die Zahl der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Ausbildungsstellenbewerber/-innen hinzugerechnet wird, die auch noch am Ende des Berichtsjahres (Stichtag 30. September) weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen und daher weiterhin als ausbildungsinteressiert bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind (vgl. § 86 des Berufsbildungsgesetzes).
Berechnungsformel
Varianten bei der Berechnung des Nenners:
Bis 2007 wurden bei der Berechnung der ANR zu den „suchenden“ Bewerberinnen und Bewerbern nur jene gezählt, die zum Stichtag 30. September ohne jegliche alternative Verbleibsmöglichkeit wie z.B. den Beginn eines Praktikums oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme dastanden. Bei der „klassischen“ Anegbots-Nachfrage-Relation bleiben Bewerber/-innen, die aus einer dieser alternativen Verbleibe heraus weitersuchen, trotz ihres unvermindert aufrechterhaltenen Ausbildungsinteresses unberücksichtigt.
Seit 2007 kann dieses Validitätsdefizit mit der Berechnungsweise der „erweiterten“ Angebots-Nachfrage-Relation (eANR) aufgehoben werden. Im Nenner sind alle zum 30. September noch suchenden Bewerber/-innen berücksichtigt, also auch jene, die zumindest über eine alternative Verbleibs-möglichkeit verfügen, aber weiterhin ihren Vermittlungswunsch in Ausbildung aufrechterhalten haben.
Mögliche Differenzierungen
- nach „betrieblichem“ (= überwiegend betrieblich finanziertem) und „außerbetrieblichem“ (=überwiegend öffentlich finanziert) Ausbildungsplatzangeboten (Detaillierte Informationen zur Finanzierungsform: Flemming und Granath 2016, S.12f.)
- Deutschland; West- und Ostdeutschland, Länder und Arbeitsagenturbezirke
- nach Berufsgruppen und Berufen
- nach jeweiligen Kombinationen
(zu beachten: Siehe Spalte: „Hinweise zur Güte des Indikators“)
Datenquellen
- Die Zahl der Ausbildungsplatzangebote und der Ausbildungsplatznachfrager lässt sich aus den Internetseiten der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Berufsausbildungs-verträge zum 30. September entnehmen.
Diese enthalten nicht nur Informationen zur Zahl der neuen Ausbildungsverträge, sondern auch zur Höhe des Ausbildungsplatzangebots und der Ausbildungsplatznachfrage. - Ausbildungsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit
Stichtag / Betrachtungszeitraum
Stichtag: 30. September
Der Indikator spiegelt die Situation in einem konkreten Berichtsjahr wider (beginnend am 1.Oktober des Vorjahres bis zum 30. September).
Brüche in der Zeitreihe
- seit 2007 Differenzierung zwischen „klassischer“ und „erweiterter“ Angebot-Nachfrage-Relation (eANR)
- ab 2009 Merkmal „Finanzierungsform“. (In der BIBB-Erhebung zum 30.09 wird seit 2009 die Finanzierungsform für die Ausbildungs-verträge mit regulärer oder verkürzter Ausbildungsdauer erfasst, die „überwiegend öffentlich finanziert“ werden. (Detaillierte Informationen zur Finanzierungsform: Flemming und Granath 2016, S.12f.)
Hinweise zur Güte des Indikators
Grenzen der Berechnung
- Pendlerbewegungen nehmen auf die Ausprägungen des Indikators Einfluss. Denn die Ausbildungsplatzangebote bzw. die neuen Ausbildungsverträge sind nach dem Betriebsort und nicht nach dem Wohnort zugeordnet, die registrierten Ausbildungsstellenbewerber/-innen dagegen dem Wohnort. Kommt es zu Abweichungen zwischen Betriebsort und Wohnort, werden die ANR-Werte für jene Regionen zu hoch eingeschätzt, in denen es mehr Aus- als Einpendler/-innen gibt. Umgekehrtes gilt für Regionen mit einem Einpendlerüberschuss.
- Zu beachten ist, dass in die Berechnung der unterschiedlichen ANR jeweils nur solche unbesetzten Stellen und noch suchende Bewerber/-innen erfasst sind, die der BA auch gemeldet wurden.
- Bei Auswertungen auf Regional- oder Einzelberufsebene kann die ANR aus datenschutzrechtlichen Gründen bei einer Fallzahl kleiner als 3 nicht berechnet werden.
Sonstige Interpretationshinweise / (Häufig gestellte Fragen)
Bei der Interpretation der ANR ist zu berücksichtigen, dass die Indikatoren die im Berichtsjahr wirksam gewordene Ausbildungsplatz-nachfrage unterschätzt. Dies hängt mit dem späten Stichtag der Bilanzierung zusammen (30. September). An diesem Tag ist das neue Ausbildungsjahr bereits mehrere Wochen alt, und viele erfolglose Bewerber/-innen haben ihren Ausbildungswunsch zu diesem Zeitpunkt längst aufgegeben bzw. auf das nächste Jahr verschoben. Auf dieses Problem wurde bereits im Berufsbildungsbericht 1977 verwiesen (vgl. BUNDESMINISTER FÜR BILDUNG UND WISSENSCHAFT 1977, S. 24).
Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen
Jährlich, im Dezember erscheinender Fachbeitrag zur Entwicklung auf dem Ausbildungsmarkt
Jährlicher Beitrag im Berufsbildungsbericht und im BIBB Datenreport zum Berufsbildungsbericht
CHRIST, ALEXANDER; SCHUß, ERIC; MILDE, BETTINA; GRANATH, RALF-OLAF (2023): Die Entwicklung des Ausbildungsmarktes im Jahr 2022. Fachbeitrag, Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
URL: https://www.bibb.de/de/168852.php