Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Musikfachhändler/Musikfachhändlerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Verkaufen von fachbezogenen Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger, Informieren und Beraten der Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen, Nutzen der Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern, Berücksichtigen von Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechten, Anwenden von fachbezogenen Bibliographien und Nachschlagewerken, Mitwirken bei der Sortimentsgestaltung unter Berücksichtigung der Marktentwicklung, Mitwirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing, Platzieren und Präsentieren der Waren, Mitwirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb, Durchführen von Erfolgskontrollen und damit verbundenes Ableiten von Maßnahmen, Kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie, Mitwirken bei der Personaleinsatzplanung, team-, kunden-, service- und prozessorientiertes Arbeiten.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Musikfachhändler und Musikfachhändlerinnen arbeiten in Unternehmen der Musikwirtschaft, zum Beispiel in Musikfachgeschäften,im Musik-Versandhandel und in Online-Shops, im Großhandel für Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, in Musikabteilungen von Warenhäusern sowie in Fachmärkten, in Musikverlagen, in Betrieben der Veranstaltungsbranche, in der Musikindustrie und bei Instrumentenherstellern.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
vom 24.03.2009 (BGBl. I S. 654)
vom 24.03.2009 (BGBl. I S. 668)
vom 29.05.2015 (BGBl. I S. 893)
Berichtigung der Ersten Verordnung zur Änderung
vom 27.10.2015 (BGBl. I S. 1832)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.