Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Polsterer/Polsterin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Polstermöbeln oder Matratzen unter Anwendung verschiedener Polstertechniken, Auswählen und Verarbeiten von Textilien, Leder, Holz- und Holzwerkstoffen, Kunststoffen, Metallen und Hilfsstoffen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erstellen von technischen Unterlagen für den Fertigungsablauf, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Geräten, Maschinen und Anlagen, Zuschneiden und Nähen von Bezügen, Aufbauen des Polstergrunds sowie Herstellen und Einsetzen tragender und elastischer Teile, Herstellen von Rücken-, Sitz-, Arm- und Kissenpolstern, Auswählen und Montieren von mechanischen und elektrischen Funktionselementen, Beziehen von Polsterteilen sowie Aufteilen und Gestalten von Polsterflächen, Ausführen von Verzierungsarbeiten und Montieren von Halbfertigteilen, Lagern und Verpacken von Polstermöbeln oder Matratzen, Entwickeln und Anfertigen von Prototypen, Kommunizieren mit Mitarbeitern und Vorgesetzen, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Polsterer und Polsterinnen arbeiten hauptsächlich in den Unternehmen der Polstermöbelindustrie, zum Teil auch in der handwerklichen Polstermöbelherstellung und in Unternehmen der Raumausstattung sowie in der Matratzenherstellung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 20.05.2014 (BGBl. I S. 539)
vom 04.03.2015 (BGBl. I S. 277)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Polsterer und zur Polsterin (gesetze-im-internet.de)