Werksteinhersteller/Werksteinherstellerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
technische Unterlagen anfertigen und anwenden, Schalungen und Formen herstellen und einsetzen, Bewehrungen und Verstärkungen herstellen und einbauen, Betone, Vorsatzbetone und Mörtel herstellen und prüfen, Betonwerksteine, Naturwerksteine und Werksteine aus künstlichen Materialien planen, ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Werksteinhersteller und Werksteinherstellerinnen stellen überwiegend in Betrieben des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks Betonwerksteine, Naturwerksteine und Werksteine aus künstlichen Materialien her und bearbeiten, verlegen und versetzen diese. Werksteinhersteller/-innen arbeiten ...
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 13.07.2015 (BGBl. I S. 1168)
vom 26.11.2015 (BGBl. I S. 2108)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 30.03.2017 (BGBl. I S. 682)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.