Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Maschinen- und Anlagenführer/Maschinen- und Anlagenführerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen in der Produktion, Steuern und Überwachen des Materialflusses, Auswählen und Anwenden von Prüfverfahren und Prüfmittel, Auswählen und Bearbeiten von Werkstoffe nach technischen Unterlagen, Auswählen und Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungstechniken, Nutzen von Steuerungs- und Regelungseinrichtungen, Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen und Beheben von Störungen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Berücksichtigen der Vorgaben des Umweltschutzes und der Arbeitssicherheit und der Wirtschaftlichkeit, Dokumentieren von Produktionsdaten, Abstimmen mit vor- und nachgelagerten Bereichen, Vorbereiten der Arbeitsabläufe.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Maschinen- und Anlagenführer/ Maschinen- und Anlagenführerinnen arbeiten in unterschiedlichen Produktions-bereichen der Wirtschaft, insbesondere in Unternehmen der Metall-, Kunststoff-, Nahrungsmittel-, Textil- und Druckindustrie und der papierverarbeitenden Industrie.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 24 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Metall- und Kunststofftechnik
Textiltechnik
Textilveredelung
Lebensmitteltechnik
Druckweiter- und Papierverarbeitung
Rechtsgrundlagen
vom 27.04.2004 (BGBl. I S. 647)
Verordnung zur Änderung von Verordnungen über die Berufsausbildung in der Textilindustrie
vom 01.08.2005 (BGBl. I S. 2287)
vom 19.09.2005 (BGBl. I S. 2821)
vom 29.03.2006 (BGBl. I S. 593)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.08.2007 (BGBl. I S. 2134)
vom 14.06.2023 (BGBl. I Nr. 151, S. 45)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.