Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Pferdewirt/Pferdewirtin - Fachrichtung Pferdezucht (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beurteilen und Auswählen von Pferden für die Eignung zur Zucht, Planen und Durchführen von Maßnahmen der Pferdezucht und der Zuchthygiene, Durchführen von Maßnahmen der Pferdeaufzucht, Ausbilden von Pferden, Vorstellen von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen, Stallmanagement, Halten und Füttern von Jung- und Zuchtpferden, Beurteilen, Erhalten und Fördern der Gesundheit von Jung- und Zuchtpferden, Beaufsichtigen und Anleiten von Personen, situationsgerechtes Beraten von Kunden, Umsetzen von Nachhaltigkeit in der Pferdewirtschaft, Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von Arbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Tierschutzes, der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes und dabei Einsetzen von Geräten, Maschinen und Betriebseinrichtungen, Gestalten betrieblicher Abläufe unter den Aspekten Betriebswirtschaft und Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Pferdewirtinnen und Pferdewirtinnen der Fachrichtung Pferdezucht arbeiten in Gestüten, darüber hinaus sind sie auch in Hengstdepots und Landgestüten sowie Aufzuchtbetrieben tätig.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Klassische ReitausbildungPferdehaltung und Service
Pferderennen
Pferdezucht
Spezialreitweisen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin
vom 07.06.2010 (BGBl. I S. 728)
vom 11.08.2011 (BGBl. I S. 1723)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin (gesetze-im-internet.de)