Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Hafenschiffer/Hafenschifferin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Inbetriebnahme und Führen von Wasserfahrzeugen, Befördern von Personen im Fähr- und Touristikverkehr, Fest- und Losmachen sowie Verholen von Wasserfahrzeugen, Be- und Entladen von Wasserfahrzeugen und Transportieren von Ladungen, Pflegen und Warten von Wasserfahrzeugen und deren Ausrüstung sowie technischen Einrichtungen, Durchführen seemännischer Arbeiten, Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken und Einsetzen fachspezifischer Sprachkenntnisse, Kommunizieren mit Kunden und Erteilen von Auskünften in Englisch, Mitwirken bei logistischen Planungs- und Organisationsprozessen und Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Planen der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte, Kontrollieren, Bewerten und Dokumentieren der Arbeitsergebnisse, Durchführen der Arbeiten selbständig oder im Team unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Hafenschiffer / Hafenschifferinnen arbeiten in See- und Binnenhäfen im Personen- und Ladungsverkehr mit Wasserfahrzeugen und in der Festmacherei.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin
vom 20.01.2006 (BGBl. I S. 206)