Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Verlegen und Verbinden von Energie-, Signal- und Datenleitungen, Montieren und Installieren von Komponenten und Geräten zu elektrischen und mechanischen Systemen, Installieren und Justieren von Sensorsystemen, Baugruppen der Steuerungs- und Regeltechnik sowie elektropneumatischen und hydraulischen Stellgliedern, Installieren, Prüfen und Inbetriebnehmen von Kommunikations-, Navigations-, Radar- und Autopilotanlagen, Instandhalten von Flugsteuerungs- und Antriebssystemen, Erstellen von Prüfaufbauten, Simulieren von technischen Umfeldbedingungen, Erfassen von Messwerten, Prüfen und Auswerten von Signalen an Schnittstellen, Prüfen und Testen im Gesamtsystem von pneumatischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Komponenten, Analysieren und Beheben von Störungen in Systemen, Einsetzen von Testsoftware und Diagnosesystemen, Planen und Steuern von Produktionsabläufen, Arbeitsabläufe unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Dokumentieren der Arbeitsabläufe einschließlich der vorgenommenen Prüfungen, Durchführen von Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Auswerten von eigenen und fremden Fehlern, Berücksichtigen und Fördern der Redlichkeitskultur, Berücksichtigen von persönlichen und psychischen Faktoren für die Minderung von Risiken, Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache, Organisieren von Gruppenarbeit und Prozessschritten, Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften, , Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrt-Bundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Wartungsbetrieben oder bei der Bundeswehr. Darüber hinaus können sie auch in Flugschulen Beschäftigung finden.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Verlegen und Verbinden von Energie-, Signal- und Datenleitungen, Montieren und Installieren von Komponenten und Geräten zu elektrischen und mechanischen Systemen, Installieren und Justieren von Sensorsystemen, Baugruppen der Steuerungs- und Regeltechnik sowie elektropneumatischen und hydraulischen Stellgliedern, Installieren, Prüfen und Inbetriebnehmen von Kommunikations-, Navigations-, Radar- und Autopilotanlagen, Instandhalten von Flugsteuerungs- und Antriebssystemen, Erstellen von Prüfaufbauten, Simulieren von technischen Umfeldbedingungen, Erfassen von Messwerten,Prüfen und Auswerten von Signalen an Schnittstellen, Prüfen und Testen im Gesamtsystem von pneumatischen, hydraulischen, elektrischen und elektronischen Komponenten, Analysieren und Beheben von Störungen in Systemen, Einsetzen von Testsoftware und Diagnosesystemen, Dokumentieren der Arbeitsabläufe einschließlich der vorgenommenen Prüfungen, Anwenden von Qualitätsmanagementsystemen, Arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und Kommunizieren auch in englischer Sprache, Planen und Steuern von Produktionsabläufen, Organisieren von Gruppenarbeit und Prozessschritten, Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften, Mit erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung ist das geforderte Grundwissen nach Teil-66 der einschlägigen europäischen Vorschriften zur Beantragung einer CAT A-Lizenz beim Luftfahrtbundesamt nachgewiesen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fluggerätelektroniker und Fluggerätelektronikerinnen arbeiten in Unternehmen der Luft- und Raumfahrtindustrie, bei Fluggesellschaften, in Wartungsbetrieben oder bei der Bundeswehr. Darüber hinaus können sie auch in Flugschulen Beschäftigung finden.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Einsatzgebiete
Flugzeuge mit Kolbentriebwerk
Flugzeuge mit Turbinentriebwerk
Hubschrauber mit Kolbentriebwerk
Hubschrauber mit Turbinentriebwerk
Rechtsgrundlagen
vom 28.06.2013 (BGBl. I S. 2201)
Änderung durch Artikel 5 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
vom 11.06.2024 (BGBl. I Nr. 186, S. 38)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Fluggerätelektroniker und/ Fluggerätelektronikerin | ||
Zeugniserläuterung Fluggerätelektroniker und/ Fluggerätelektronikerin |
Fortbildung / Umschulung
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung 21/2024: Bereit zum Abflug! Ausbildungsordnungen für Fluggerätelektroniker/-innen und Fluggerätmechaniker/-innen gemäß neuer EU-Verordnung aktualisiert, 19.06.2024
- Fluggerätelektroniker/Fluggerätelektronikerin. Sie bringen den Vögeln das Fliegen bei (Bayerischer Rundfunk, Stand: 29.01.2018) – Video und Berufsinformationen