Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachkraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Planen und Durchführen von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr, Analysieren der Gefährdungspotenziale, Entwickeln und Einleiten von Sicherungsmaßnahmen, Überprüfen und Überwachen der Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz, Beobachten der Branchenentwicklung und Bewerten der Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot, Mitwirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung, Ermitteln, Aufklären und Dokumentieren von sicherheitsrelevanten Sachverhalten, Überprüfen der ordnungsgemäßen Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Einleiten von Maßnahmen bei Mängeln, Identifizieren der Wirkungsweise und Gefährdungspotenziale von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen, situations- und personenbezogenes Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, selbstständiges und team- und kundenorientiertes Arbeiten in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
vom 21.05.2008 (BGBl. I S. 932)