Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin - Fachrichtungen Anschauung, Gießerei, Karosserie und Produktion (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Gießerei
Fertigen von Modellen durch manuelle und maschinelle Verfahrens auf der Grundlage von Konstruktionszeichnungen und unter Berücksichtigung der Formverfahren, dem zu vergießenden Metall und der geforderten Abformzahlen, Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Planen und Konstruieren von Produkten des Gießereimodellbaues, Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,, Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren, Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen, Herstellen von Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen, Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik, Prüfen von Gießereimodelleinrichtungen oder Dauerformen, Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder Gießerei
Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Gießerei arbeiten in Gießereien und in Modell- und Formenbaubetrieben.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Karosserie und Produktion
Herstellen von Modellen für den Karosseriebau oder von Produktionsmodellen als Vorlage für die Einzel- und Serienfertigung sowie für den Formen- und Werkzeugbau, dabei Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsmethoden, Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modelleinrichtungen oder Fertigungseinrichtungen, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Planen und Konstruieren von Produkten des Karosserie- oder Produktionsmodellbaues, Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,, Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren, Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen, Anfertigen von Karosserie- oder Produktionsmodellen, Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik, Prüfen von Karosserie- oder Produktionsmodellen, Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder Karosserie und Produktion
Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Karosserie und Produktion arbeiten in Betrieben des Modell-, Formen-, Lehren- und Musterbaus sowie in Betrieben des Automobil- und Fahrzeugbaus.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Anschauung
Herstellen von Modellen zu Demonstrations-, Planungs- oder Versuchszwecken, Ändern und Instandsetzen von Anschauungsmodellen, Anwenden von manuellen und maschinellen Fertigungsmethoden, Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Planen und Gestalten von Anschauungsmodellen, Planen der Fertigung, Erstellen von Fertigungsunterlagen, Festlegen von Fertigungsverfahren, Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen, Anwenden computergestützter Fertigungsverfahren, Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik, Gestalten und Behandeln von Oberflächen, Prüfen von Anschauungsmodellen, Vorbereiten von Anschauungsmodellen für den Versand, Berücksichtigen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie des Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder Anschauung
Technische Modellbauer/Technische Modellbauerinnen der Fachrichtung Anschauung arbeiten in Betrieben des Modell- und Musterbaus. Darüber hinaus können sie auch in Ingenieur- und Architekturbüros tätig sein.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw, IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
Gießerei
Karosserie und Produktion
Anschauung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin
vom 27.05.2009 (BGBl. I S. 1187)
vom 19.08.2009 (BGBl. I S. 2888)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.