Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Kaufmann für Tourismus und Freizeit/Kauffrau für Tourismus und Freizeit (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Entwickeln, Vermitteln und Verkaufen von touristischen und freizeitwirtschaftlichen Produkten und Dienstleistungen, Koordinieren regionaler und lokaler touristischer Angebote nach Kundenwünschen, zielgruppenspezifisches Informieren über touristische Leistungen und Attraktionen, auch in einer Fremdsprache, Beraten und Betreuen von Kunden, Anbieten von Serviceleistungen, Inszenieren von Aktionen und Durchführen von Veranstaltungen, Mitwirken bei der Entwicklung von Marketingmaßnahmen und Umsetzen dieser, Zusammenarbeiten mit lokalen und regionalen Partnern, Mitwirken bei der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle, Gewährleisten von Servicequalität und Beachten der Umweltstandards, Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen, Mitwirken bei der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von technischen Anlagen und Einrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Kaufleute für Tourismus und Freizeit sind in Unternehmen der Tourismus- und Freizeitbranche tätig. Dazu gehören regionale und nationale Tourismus- und Freizeitorganisationen, lokale und regionale Tourismusstellen unterschiedlicher Rechtsform, touristische Branchenverbände, Freizeitbäder, Freizeit- und Ferienparks, Campingplätze, Marinas, Incoming-Unternehmen, touristisch orientierte Verkehrsunternehmen, weitere Einrichtungen und Unternehmen zur Vermarktung touristischer Attraktionen sowie Unternehmen und Organisationen des Gesundheits- und Wellnesstourismus.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Wahlqualifikationen
Rechtsgrundlagen
vom 18.03.2005 (BGBl. I S. 794)