Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Industriekeramiker Dekorationstechnik/Industriekeramikerin Dekorationstechnik (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Kundenorientiertes und kostenbewusstes Arbeiten, selbständiges und teamorientiertes Planen und Organisieren der Arbeit unter Anwendnung von Informations- und Kommunikationsmitteln, Be-, Verarbeiten und Prüfen von keramischen Werkstoffen, Gips und Kunststoffen auf der Grundlage technischer Unterlagen und Fertigungsvorschriften, Warten und Pflegen der Betriebsmittel sowie der Mess- und Prüfmittel, Entwerfen von Dekoren und Schriften, Aufbereiten von Farben und Edelmetallpräparaten für verschiedene Veredlungstechniken, Malen von Schriften mit Farben und Edelmetallpräparaten, Bemalen von keramischen Erzeugnissen, insbesondere durch Rändern, Linieren, Bändern und Staffieren, Anfertigen von Dekorationen in Auf-, In- oder Unterglasur, Veredeln keramischer Produkte durch Kombination verschiedener Dekortechniken, Spritzen von Farben in verschiedenen Schichtstärken, Aufbringen von Buntdruckdekorationen, Berücksichtigen der Brennbedingungen für den Dekorbrand, Durchführen qualitätserhöhender und qualitätssichernder Maßnahmen im Arbeitsbereich, Beurteilen und Dokumentieren der Arbeitsergebnisse, Erkennen von Fertigungsfehlern, Warten und Pflegen der Betriebsmittel, Beachten der Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Industriekeramiker / Industriekeramikerinnen Dekorationstechnik führen ihre Tätigkeiten zur Veredlung von Porzellan, Gebrauchs- und Zierkeramik, in Werk- und Produktionsstätten der Keramik- und Porzellanindustrie durch.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der keramischen Industrie
vom 03.06.2005 (BGBl. I S. 1541)