Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtungen Archiv, Bildagentur (Ausbildung)
Beruf im Überblick
FACHANGESTELLTER FÜR MEDIEN- UND INFORMATIONSDIENSTE/FACHANGESTELLTE FÜR MEDIEN- UND INFORMATIONSDIENSTE
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Beruf mit Fachrichtungen
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Bildagentur
Beschaffen, Erschließen, Archivieren und Vermitteln von Bildern, Identifizieren und Katalogisieren von Bildinhalten, Durchführen einer technischen Bearbeitung und der Aufbewahrung von Bildern, Nutzen Pflegen und Verwalten von Bildinformationen, Anwenden von Bildarchivierungsmethoden, ...
Berufliche Tätigkeitsfelder Bildagentur
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Bildagentur arbeiten bei den unterschiedlichsten Bildarchiven, die z.B. von öffentlichen Trägern, Bildagenturen oder größeren Industrie- und Handelsunternehmen unterhalten werden. Darüber hinaus können sie bei ...
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit Archiv
Bewerten und Übernehmen von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Durchführen der Kassation, Ordnen und Verzeichnen von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Gestalten von Findhilfsmitteln, Anwenden von Schriftkunde, Führen der technischen Bearbeitung und Aufbewahrung von ...
Berufliche Tätigkeitsfelder Archiv
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Archiv arbeiten vor allem in der öffentlichen Verwaltung, in Museen und in Unternehmen der Filmwirtschaft. Daneben sind sie an Hochschulen oder bei Verbänden und Organisationen tätig. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten ...
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH, öD | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
ArchivBibliothek
Bildagentur
Information und Dokumentation
Medizinische Dokumentation
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.1998 (BGBl. I S. 1257)
vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2426)
vom 15.03.2000 (BGBl. I S. 222)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.