Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Baustoffprüfer/Baustoffprüferin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Prüfen und Kontrollieren der Qualität von Baustoffen, deren Rohstoffe, Bauprodukte, Gebrauchseigenschaften von Böden und Recyclingmaterialien, Durchführen von Messungen und Prüfungen, Vorbereiten von Proben, Herstellen von Proben und Durchführen von Probenahmen, Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Planen und Dokumentieren der Arbeit, Erfassen von Mengen- und Zeitaufwand, Berechnen der erbrachten Leistungen und Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz am Arbeitsplatz, Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, Erläutern der erbrachten Prüfleistungen und Prüfergebnisse im Kundengespräch, Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien, Anwenden von Regelwerken für Bauprodukte, Baurohstoffen, Böden, Altlasten und Recyclingmaterialien, Anwenden von Labortechnik, Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, Handhaben und Instandhalten von Laborgeräten und -einrichtungen, Selbständiges Durchführen der Arbeiten kunden- und betriebswirtschaftlich orientiert auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein und im Team und Koordinieren der Arbeiten mit anderen Gewerken.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Baustoffprüfer und Baustoffprüferinnen arbeiten in Betrieben der Bauwirtschaft sowie in Instituten, Überwachungs- oder Forschungseinrichtungen, welche geo-, asphalt- oder bautechnische Untersuchungen durchführen. Ihre Arbeitsgebiete umfassen die Schwerpunkte Geotechnik, Mörtel- und Betontechnik sowie Asphalttechnik.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Schwerpunkte
Geotechnik
Mörtel- und Betontechnik
Asphalttechnik
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Baustoffprüfer/zur Baustoffprüferin
vom 24.03.2005 (BGBl. I S. 971)