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Checkliste "Qualität beruflicher Weiterbildung"

Die Checkliste bietet seit über 20 Jahren Weiterbildungsinteressierten Orientierung und Unterstützung bei der Entscheidung für eine fachlich und individuell geeignete Weiterbildungsmaßnahme an. Sie wendet sich hauptsächlich an jene, die sich bereits grundsätzlich darüber informiert haben, welche Art von Weiterbildung für sie infrage kommt, ersetzt aber kein persönliches Beratungsgespräch.

Die Inhalte und Leitfragen des Wegweisers sollten Sie nutzen, um Informationen bei Anbietern von Weiterbildungen oder bei Ihrer Arbeitsagentur einzuholen, die Auskünfte zu vergleichen um schließlich Ihre Entscheidung zu treffen. Der Aufwand lohnt sich!

Zur leichteren Handhabung werden wichtige Begriffe am Ende der Checkliste in einem Glossar alphabetisch aufgeführt und erläutert. Zudem umfasst der Wegweiser eine Übersicht von Fördermöglichkeiten sowie eine Prüfliste zum Vergleich von Weiterbildungsanbietern.

Inhalt

Vorwort

Berufliche Weiterbildung eröffnet Perspektiven und neue Chancen

Angesichts einer sich verändernden Arbeitswelt gewinnt berufliche Weiterbildung im Kontext lebenslangen Lernens zunehmend an Bedeutung. Einmal erworbene Kompetenzen reichen nicht mehr aus, um den neuen und immer komplexer werdenden Anforderungen im Beschäftigungssystem begegnen zu können. Berufliche Weiterbildung ist ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Beschäftigungsfähigkeit jeder und jedes Einzelnen sowie zur Weiterentwicklung von Gesellschaft und Wirtschaft.

Die Weiterbildungslandschaft ist sehr vielfältig. Im Bereich der geregelten Weiterbildung haben Weiterbildungsinteressierte die Möglichkeit, Fortbildungsabschlüsse zu erwerben, die auf einer Rechtsverordnung des Bundes, auf Kammerregelungen der zuständigen Stellen oder auf der Grundlage von Ländergesetzen beruhen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an themen-, träger- und einrichtungsspezifischen Weiterbildungen, die mit einem Zertifikat oder einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen werden.

Die Sicherung der Qualität beruflicher Weiterbildung ist für Bildungsanbieter und Lernende gleichermaßen von Bedeutung. Auf bildungspolitischer Ebene gibt es bereits zahlreiche Initiativen zur Qualitätssicherung. Darüber hinaus verbessern Maßnahmen zur Schaffung flexibler Übergänge zwischen den beruflichen und den akademischen Bildungsbereichen die berufliche Mobilität und Flexibilität. Unterstützt wird die Strategie „Lebenslanges Lernen“ durch ein differenziertes Angebot finanzieller Förderung im Bereich der Weiterbildung. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) will Ihnen mit der vorliegenden Checkliste Ihre Entscheidung für die berufliche Weiterbildung erleichtern.


Prof. Dr. Friedrich Hubert Esser
Präsident

Einführung

Die vorliegende Checkliste ist entwickelt worden, um Sie als Weiterbildungsinteressierte bei der Entscheidung für eine fachlich geeignete und qualitativ hochwertige Weiterbildung zu unterstützen. Die Checkliste kann und soll aber ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Selbstverständlich müssen nicht alle Themen dieser Checkliste für Sie gleichermaßen von Bedeutung sein. Art und Umfang der zu prüfenden Fragen hängen von Ihren persönlichen Voraussetzungen und dem angestrebten Weiterbildungsziel ab.

Wenn Sie sich entschlossen haben, an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilzunehmen, sollten Sie sich die im Folgenden aufgelisteten Leitfragen stellen, Informationen bei verschiedenen Anbietern und/oder
einer neutralen Beratungsstelle einholen, die Auskünfte vergleichen und schließlich Ihre Entscheidung für ein konkretes Weiterbildungsangebot treffen. Hierzu kann Ihnen die Prüfliste zum Anbietervergleich im Anhang helfen.

Seien Sie kritisch, wenn Weiterbildungsanbieter Ihnen auf die Fragen, die Ihnen für die Entscheidungsfindung wichtig sind, keine Auskunft geben.

Vor allem bei einem Bildungsangebot von einem oder sogar mehreren Jahren Dauer oder bei einem geplanten Einstieg in die Selbstständigkeit sollten Sie sich unbedingt die Zeit nehmen, jede Frage, die für Ihre Weiterbildung von Relevanz sein könnte, sorgfältig zu klären.

Zur leichteren Handhabung der Checkliste werden in der Broschüre ab Seite 30 wichtige Begriffe in einem Glossar erläutert. An einigen Stellen im Text wird auch direkt darauf verwiesen.

1. Entscheidung für eine berufliche Weiterbildung

Was sollte ich bei der Entscheidung für ein Weiterbildungsangebot beachten?

Wenn Sie ein für Sie passendes Weiterbildungsangebot suchen, sollten Sie nachfolgende Punkte beachten:

  • Überlegen Sie, welche Ziele Sie mit der geplanten Weiterbildung erreichen wollen.
  • Klären Sie Ihre persönlichen Voraussetzungen.
  • Informieren Sie sich ausführlich über Weiterbildungsmöglichkeiten,Weiterbildungsanbieter und -angebote.

Welche beruflichen Weiterbildungsziele verfolge ich?

Klären Sie zunächst für sich, was genau Sie mit der Weiterbildung erreichen wollen:

Leitfragen

  • Will ich meine beruflichen Kompetenzen den aktuellen Veränderungen der Arbeitswelt anpassen oder sie erweitern und beruflich aufsteigen (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in, Betriebswirt/-in oder Pflegedienstleiter/-in)?
  • Will ich über Weiterbildung wieder in das Erwerbsleben einsteigen, etwa nach einer Phase der Arbeitslosigkeit oder nach der Elternzeit?
  • Will ich mir mit der Weiterbildung den Einstieg in die Selbstständigkeit eröffnen?
  • Will ich einen beruflichen Abschluss erwerben oder nachholen (z. B. durch die Teilnahme an einer Externenprüfung – siehe Glossar)?
  • Will ich ein berufsbezogenes Studium absolvieren?
  • Will ich mich beruflich völlig neu orientieren?

Für alle diese Ziele gibt es geeignete Weiterbildungsangebote. Sie können von unterschiedlicher Intensität und Dauer sein, mit und ohne Prüfung abschließen.

Die berufliche Fortbildung als ein zentraler Bereich der Weiterbildung soll es ermöglichen, die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und neuen Entwicklungen anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen.

Dementsprechend unterscheiden wir zwischen:

  • Aufstiegsfortbildung, die berufliche Handlungsfähigkeit erweitert und einen beruflichen Aufstieg ermöglicht, und
  • Anpassungsfortbildung, die vorhandene berufliche Kompetenzen erhalten und an neue Entwicklungen in der Arbeitswelt anpassen soll.

Die berufliche Umschulung hingegen soll zu einer anderen als der zuvor erlernten beruflichen Tätigkeit befähigen.

Überlegen Sie, ob Ihre schulischen und beruflichen Abschlüsse sowie Berufserfahrungen zu den jeweiligen Zielen und Angeboten passen und wo Ihre Fähigkeiten und Begabungen liegen, denn Sie sind vor allem dort gut und erfolgreich, wo Sie sich auf Ihre persönlichen Stärken verlassen können.
Erkundigen Sie sich auch, ob bereits erworbene berufliche Kompetenzen auf die Weiterbildung angerechnet werden können.
 

Welche persönlichen Voraussetzungen habe ich?

Für die Beantwortung kann die Auflistung Ihrer beruflichen und in anderen Kontexten erworbenen Qualifikationen, Fähigkeiten und Erfahrungen sowie Ihrer persönlichen Interessen und Neigungen hilfreich sein. Dafür können Sie z. B. ein Verzeichnis oder eine Tabelle erstellen, aber auch den Profil-PASS verwenden. Nutzen Sie die Angebote der Weiterbildungsberatung, um Ihr eigenes Profil und Ihre Kompetenzen genauer bestimmen zu können.

Profil-PASS

Hier einige Fragen, die Sie für sich ggf. auch im Rahmen einer Weiterbildungsberatung klären sollten:

Leitfragen

  • Über welche schulischen und beruflichen Abschlüsse sowie Berufserfahrungen verfüge ich?
  • Welche beruflichen Chancen/Perspektiven können sich durch die Teilnahme an einer Weiterbildung eröffnen?
  • Auf welchen Stärken beruhen meine bisherigen beruflichen Erfolge?
  • Welche meiner Potenziale und Talente kann ich noch ausbauen oder weiterentwickeln?
  • Welche Kompetenzen habe ich im Ehrenamt, in der Freizeit und/oder der Familie erworben?
  • Habe ich meine finanziellen, beruflichen und familiären Rahmenbedingungen in meine Überlegungen einbezogen und angemessen berücksichtigt?
  • Wie groß sind meine Eigeninitiative und meine Selbstdisziplin?

Angebote zur Weiterbildungsberatung sowie Selbsteinschätzungstests finden Sie – z. T. zur kostenfreien Nutzung – auch im Internet.

Die Stiftung Warentest untersucht und beurteilt auch Angebote zur Weiterbildungsberatung:

Stiftung Warentest

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung:

Institut für Erwachsenenbildung

Auf den Seiten des Deutschen Bildungsservers können Sie nach regionalen Weiterbildungsdatenbanken und nach der nächstgelegenen Beratungs- und Informationsstelle, die neutral (und unabhängig von Bildungsanbietern) über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten informiert, suchen:

Deutsche Bildungsserver

Auch die Technologieberatungsstelle NRW bietet einen „SelbstCheck Beschäftigungsfähigkeit“ an:

Demobib Seite

Die BIBB-Publikation „Beruflich qualifiziert studieren?! Informationen zum berufsbegleitenden Studium“ bietet Berufstätigen mit Studienwunsch eine hochschul- und studienübergreifende Orientierungshilfe abrufbar unter:

BIBB-Publikation
 

Welche Informationen liegen mir über die Weiterbildungsangebote und die Weiterbildungsanbieter vor?

Einen ersten allgemeinen Überblick über Angebote und Anbieter erhalten Sie bei den Bildungsberatungs- und Informationsstellen für Weiterbildung – z. B. in Ihrer Kommune, bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur oder Ihrem Jobcenter, bei Volkshochschulen und Einrichtungen der Studienberatung, Kammern oder Berufsverbänden.

Darüber hinaus bietet das Internet ein breites Spektrum an Informationen zur beruflichen Weiterbildung. Hier können Sie sich einen schnellen und umfassenden Überblick über den Weiterbildungsmarkt verschaffen, z. B. auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit mit ihrer umfassenden Datenbank KURSNET und dem Berufsinformationsnetzwerk BERUFENET.

Bundesagentur für Arbeit

 

Weitere Informationen – auch regional spezifiziert – bieten zudem:

  • die Kammern mit ihren Informationsportalen auf den Seiten des DIHK:
    www.wis.ihk.de
  • und des ZDH:
    Bereich Berufliche Bildung | ZDH
  • die Datenbank der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Hier sind alle staatlich zugelassenen Fernlehrgänge und die jeweiligen Anbieter aufgeführt:
    www.zfu.de
  • der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz. Er bietet Studieninteressierten u. a. Informationen zum Zulassungsverfahren und eine Datenbank, in der Studiengänge recherchiert werden können:
    www.hochschulkompass.de
  • die Seite der Arbeitsgemeinschaft für das Fernstudium an Hochschulen, Sektion der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung e. V. bietet eine Gesamtübersicht über Fernstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen:
    AG Fernstudium - DGWF
  • die Seiten der Zentralstelle für ein Fernstudium an Fachhochschulen:
    www.zfh.de
  • das Internetportal „AusbildungPlus“ mit Informationen zu dualen berufsbegleitenden Studiengängen:
     www.ausbildungplus.de

2. Kosten und Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung

Was kostet die Weiterbildung, und was ist bei der Finanzierung zu beachten?

Die Finanzierungsfrage spielt bei der Entscheidung für eine Weiterbildung eine maßgebliche Rolle. Die Kosten für Lehrgangsangebote und Abschlüsse können stark variieren. Daher lohnt sich immer ein Vergleich.

Denken Sie daran, dass außer den reinen Lehrgangskosten oder Studiengebühren auch Nebenkosten – z. B. für Lehrgangs- oder Studienmaterial, Prüfungen, Berufskleidung, Fahrten/Übernachtungen, Kinderbetreuung – anfallen können. Kalkulieren Sie diese bei einem Preisvergleich zwischen verschiedenen Angeboten mit ein. Wie hoch sind die Lehrgangsgebühren/Studiengebühren? Handelt es sich dabei um Festpreise bzw. Gesamtkosten? Wie sind die Kosten zu entrichten (Ratenzahlung, Gesamtbetrag, Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit; Vertragsbedingungen beachten!)?

Nicht zuletzt sollten Sie auf die gute Erreichbarkeit des Lernortes achten. Nicht immer ist der Sitz eines Anbieters identisch mit dem Ort, an dem die Weiterbildung durchgeführt wird, und wenn Praktika vorgesehen sind, können weitere Veranstaltungsorte hinzukommen. Fahrtwege und Fahrtkosten kommen als Zeit- und Kostenfaktor zu den Gesamtaufwendungen für die Weiterbildung hinzu.

Welche Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen gibt es?

Da Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im bestehenden Arbeitsverhältnis für die Erhaltung und Entwicklung Ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit unerlässlich sind, übernehmen bzw. beteiligen sich Arbeitgeber immer häufiger an den Kosten der Weiterbildung und/oder stellen Sie für die Dauer der Maßnahme frei. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, behält er sich in der Regel vor, dass Sie die Gelder zurückzahlen müssen, wenn Sie das Arbeitsverhältnis kündigen. Dies kann vertraglich geregelt werden. Durch solche „Rückzahlungsklauseln“ wird Ihr Recht auf einen Arbeitsplatzwechsel oft für Jahre eingeschränkt.

Um jeder/jedem Weiterbildungsinteressierten, unabhängig von der Arbeitgeberbeteiligung, die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung zu ermöglichen, gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern in Form direkter finanzieller Förderung (z. B. Meister-BAföG) oder indirekter Unterstützungsmaßnahmen (z. B. Bildungsurlaub).

Welche Fördermöglichkeiten es im Einzelnen gibt und welche Förderung für Sie möglicherweise infrage kommt, können Sie anhand der nachfolgenden Tabelle überprüfen (Stand: September 2017). Die aufgeführten Fördermöglichkeiten stellen nur allgemeine Hinweise dar. Über Ihre konkrete Fördersituation informieren Sie sich bitte bei einer Weiterbildungsberatungsstelle oder der Agentur für Arbeit vor Ort. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den jeweils angegebenen Internetadressen.

Übersicht über Fördermöglichkeiten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen

In den meisten Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen zu Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung. Sie ermöglichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich für eine bestimmte Zeit von ihrer Berufstätigkeit freistellen zu lassen, um an Weiterbildung teilzunehmen. Informationen erhalten Sie in Ihrem Betrieb (Personalabteilung, Betriebs-/Personalrat) und im Internet, z. B. bei InfoWeb Weiterbildung, einem Angebot des Deutschen Bildungsservers.

InfoWeb

Deutsche Bildungsserver

Darüber hinaus können in einem begrenzten Umfang Kosten für berufliche Weiterbildung steuerlich abgesetzt werden.

3. Qualität der beruflichen Weiterbildung

Es gibt eine Vielzahl von Weiterbildungsanbietern – öffentliche und private – und eine breite Palette von Angeboten. Auf den ersten Blick lassen sich Qualitätsunterschiede oft kaum erkennen. Darum lohnt es sich, genauer hinzuschauen und nach Möglichkeit mehrere Anbieter zu vergleichen. Eine ansprechende Präsentation im Internet oder auf gedruckten Informationsmaterialien sollten Sie aber nicht voreilig als Indiz für die Professionalität eines Anbieters und die Qualität seiner Schulungen werten. Lesen Sie kritisch die Unterlagen und die Angebote.

Wie ist die Weiterbildungsmaßnahme aufgebaut?

Die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme wird in erheblichem Maße durch sachliche, personelle und organisatorische Rahmenbedingungen und Standards geprägt. Sichergestellt werden können diese u. a. durch eine klare Strukturierung der zu vermittelnden Inhalte, sachgerechte erwachsenenpädagogische Methoden und einen engen Praxisbezug. Gute Anbieter machen zu diesen Punkten präzise Angaben und erleichtern Weiterbildungsinteressierten damit, die richtige Wahl zu treffen.

Welche Ziele und Inhalte umfasst die Weiterbildung?

Um die Eignung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist es hilfreich, Einblick in die Unterlagen und Lehrpläne zu bekommen, die die Ziele und Inhalte der Sie interessierenden Angebote ausführlich beschreiben. Wichtig ist auch, vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme zu klären, ob sie mit einer Prüfung, einem Berechtigungsnachweis oder einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen wird. Endet sie mit einer Prüfung, fragen Sie unbedingt nach den rechtlichen Grundlagen, nach dem Geltungsbereich (in welchen Regionen/Bundesländern wird sie anerkannt) und nach der für diese Prüfung zuständigen Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Länder).

Welche Lernformen und Methoden werden in der Weiterbildung eingesetzt?

Die eingesetzten Lernformen und Methoden sollten den Qualifikationen der Lernenden sowie den Inhalten und Zielen der jeweiligen Maßnahme angemessen sein. Häufig angewandte Methoden sind selbstgesteuertes Lernen, Projektarbeit, Vorträge, Rollenspiele/Planspiele, Praktika und Exkursionen. Hinzu kommen Lernformen, Lernarrangements wie beispielsweise E-Learning (PC- bzw. internetbasierte Lern- und Trainingsprogramme) und Blended Learning (eine Kombination aus Präsenzphasen und PC- bzw. internetbasierten Lernphasen).

Wenn Sie einen Fernlehrgang belegen möchten, ist es hilfreich, unverbindliche Probelektionen (auch bei unterschiedlichen Anbietern) anzufordern. In der Regel ist dies bei Fernlehrinstituten ein selbstverständlicher Service. Anhand der Probelektionen sollten Sie zunächst überprüfen, ob die didaktische Methode „Fernlernen“ überhaupt Ihrem Lerntyp entspricht. In einem zweiten Schritt können Sie dann entscheiden, welche Aufbereitung der Lehrgangsinhalte Sie am meisten anspricht. Denken Sie auch daran, dass für viele Fernlehrgänge ein Internetzugang und (Basis-)Kompetenzen im Umgang mit dem PC erforderlich sind.

Achten Sie darauf, ob der Anbieter den Einsatz von Medien und lernunterstützenden Materialien, angepasst an die angegebenen Ziele und individuellen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, vorsieht. Hierüber sollte das Informationsmaterial Auskunft geben.

Leitfragen

  • Welche Angaben zu Lernzielen, Inhalten und Methoden sind im Informationsmaterial, in Lehrplänen und Unterlagen enthalten?
  • Wie sind Lerninhalte, -ziele und -methoden sowie die eingesetzten Medien aufeinander abgestimmt?
  • Werden für den vorgesehenen Einsatz von Medien im Kurs spezielle Vorkenntnissebenötigt? Wenn ja, verfügen Sie bereits über diese Vorkenntnisse?

Welchen Praxisbezug hat die Weiterbildung?

Aufbau, Inhalte und Methoden einer Weiterbildung sollten passgenau an die beruflichen und persönlichen Ziele anknüpfen, die Sie mit der Weiterbildung erreichen wollen. Insbesondere für die Aneignung fachlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten ist die enge Verbindung von theoretischem Wissen und praktischen Übungen oder Praxisphasen unverzichtbar. Speziell, wenn durch eine Weiterbildung berufliche Veränderungen vorbereitet werden sollen, können auch Betriebspraktika dazu gehören. Sie können in Betrieben oder in außerbetrieblichen Einrichtungen stattfinden.

Leitfragen

  • Wie stellt der Anbieter einen Praxisbezug der Maßnahme sicher?
  • Umfasst die Maßnahme praktische Übungen oder gibt es Praxisanteile?
  • Welche Bedeutung haben Praktika für Ihre (spätere) Berufstätigkeit?
  • Verfügt der Anbieter über Lehrpersonal mit einschlägiger Praxiserfahrung?

Wie lange dauert die Weiterbildung und wie ist sie zeitlich gegliedert?

Die Dauer einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme und ihre zeitliche Aufteilung können sehr unterschiedlich sein. Beides sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Weiterbildungsziel stehen. Angeboten werden Maßnahmen, die entweder über einen bestimmten Zeitraum hinweg ganztägig durchgeführt werden (in Vollzeit), oder berufsbegleitende Maßnahmen, die meist stundenweise oder in Zeitblöcken konzipiert sind. Häufig wird die gleiche Maßnahme in beiden Zeitformen angeboten, sodass Sie sich für eine Ihrer beruflichen und persönlichen Situation passende Offerte entscheiden können.

Neben den genannten Präsenzformen lässt sich eine Weiterbildung auch als Fernlehrgang, Fernstudium oder in Form von E-Learning absolvieren. Hier liegt die Zeitregie weitgehend in Ihren Händen. Das kann, vor allem wenn Sie sich berufsbegleitend weiterbilden oder Weiterbildung mit Familie und/oder Beruf vereinbaren wollen, von großem Vorteil sein. Gerade bei längerfristigen Bildungsmaßnahmen (z. B. einem Fernstudium) benötigen Sie allerdings hierfür sehr viel Selbstdisziplin.

Aus den Unterlagen des Anbieters sollte unbedingt die tatsächliche Dauer der Maßnahme (und ggf. ihrer einzelnen Abschnitte) in Monaten, Wochen, Tagen und/oder Stunden erkennbar sein. Vergleichen Sie: Entspricht die Dauer der Maßnahme Ihrem beruflichen Weiterbildungsziel? Kritisch sollten Sie gegenüber Schnellkursen sein, die einen neuartigen Berufsabschluss versprechen, aber auch gegenüber Weiterbildungen, die sich über einen langen Zeitraum erstrecken und dabei lediglich Grundfertigkeiten/-kenntnisse vermitteln.

Woran kann man die Qualität einer Weiterbildungsmaßnahme noch erkennen?

Wichtige Hinweise auf die Qualität eines Weiterbildungsanbieters liefern Angaben zur Qualifikation des eingesetzten Lehrpersonals, zur Ausstattung der Seminar- und/oder Übungsräume und zur Dokumentation der durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen.

Die (technische) Ausstattung sollte den Zielen der Weiterbildungsmaßnahme entsprechen und den Teilnehmenden ausreichend Möglichkeiten zum Üben und zur Vor- und Nachbereitung bieten.

Leitfragen

  • Entsprechen Seminar- und/oder Übungsräume (Einrichtung, Atmosphäre) und deren Ausstattung (Technik, Medien, Computer) den Zielen und Ansprüchen des Angebots?
  • Wie viele Übungsgeräte (etwa Computer und Software) stehen ggf. für wie viele Teilnehmende zur Verfügung?
  • Ist die technische Ausstattung auf dem aktuellen Stand?
  • Besteht die Möglichkeit, Unterrichtsräume und technische Ausstattung vorab zu besichtigen?

Das Weiterbildungspersonal vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die fachliche und erwachsenenpädagogische Qualifikation der Lehrkräfte in der Weiterbildung ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg einer Maßnahme. Wichtig ist, dass auch hauptberufliche Lehrkräfte/Dozenten eingesetzt werden.

Lehrkräfte sollten als Ansprechpartner zur fachlichen Beratung und für Nachfragen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen zur Verfügung stehen. Informieren Sie sich vor Beginn der Weiterbildung, wie der Anbieter die Betreuung sicherstellt.

Leitfragen

  • Gibt es Angaben zur Qualifikation des Lehrpersonals?
  • Liegt eine Übersicht vor, in der alle haupt- und nebenberuflichen Lehrkräfte
    namentlich aufgeführt sind?
  • Sind Sprechstunden und Kontaktmöglichkeiten des Lehrpersonals angegeben?

Die Dokumentation von Arbeitsergebnissen und Erfolgen ist für Weiterbildungsanbieter, die am Markt bestehen wollen, ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit geworden. Das heißt u. a., dass Weiterbildungsanbieter regelmäßig die Qualität der von ihnen durchgeführten Maßnahmen überprüfen,
indem sie z. B.

  • durch Befragungen die Zufriedenheit der Teilnehmer/-innen erfassen,
  •  über die Vermittlung der Absolventen und Absolventinnen auf adäquate
    Arbeitsplätze informiert sind,
  •  regelmäßig Untersuchungen über den Verbleib von Absolventinnen und
    Absolventen ihrer Weiterbildungskurse durchführen,
  • Aufstellungen über die Erfolgs- und Durchfallquoten führen,
  • eine systematische Überprüfung (Selbstevaluation) betreiben.

Fragen Sie den Weiterbildungsanbieter, wo oder bei wem Sie sich über Erfahrungen
mit der Sie interessierenden Weiterbildungsmaßnahme erkundigen
können. Fragen Sie ggf. derzeitige Teilnehmer/-innen nach ihrer Einschätzung
über die Seriosität des Anbieters und die Qualität der Maßnahme.

Wenn Sie einen Fernlehrgang oder ein Fernstudium belegen möchten, können
Sie dazu auch verschiedene Diskussionsforen nutzen, die von Fernstudierenden
betrieben werden, z. B.

Fernstudium-Infos

Fernstudi.net

Die große Mehrzahl der Weiterbildungsanbieter sichert die Qualität ihrer Arbeit durch Selbstevaluation oder arbeitet mit anerkannten Qualitätssicherungssystemen (vgl. Glossar).

Für die Qualitätssicherung bei Fernlehrgängen ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) von besonderer Bedeutung. Fernlehrgänge unterliegen in Deutschland einer gesetzlichen Zulassungspflicht. Zulassungsbehörde ist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln. Bei berufsbildenden Fernlehrgängen ist das BIBB an der inhaltlichen und didaktischen Überprüfung beteiligt. Da es sich um ein Verbraucherschutzgesetz handelt, werden auch rechtliche Aspekte (z. B. Vertrags- und Kündigungsbestimmungen oder Kosten) geprüft. Nach drei Jahren erfolgt eine erneute Überprüfung.

Eine Hilfe zur besseren Einschätzung der Qualität von Weiterbildungsanbietern und -angeboten sind die Testergebnisse der Stiftung Warentest:

Stiftung Warentest

Nutzen Sie weitergehende Angebote: Viele Weiterbildungseinrichtungen bieten – außer dem Internet oder gedruckten Informationsmaterialien – auch Informationsveranstaltungen an, um sich mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen vorzustellen, oder geben z. B. bei einem „Tag der offenen Tür“ oder durch Schnupperkurse Gelegenheit zu einem Blick hinter die Kulissen. Hier können Sie mit den Lehrkräften oder mit anderen Weiterbildungsteil-nehmenden direkt ins Gespräch kommen, Fragen stellen und Informationen erhalten.
 

Was sollte vertraglich geregelt sein?

Vor einer verbindlichen Anmeldung zu einer Weiterbildungsmaßnahme sollten Sie sich zunächst über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Kündigungs- und Rücktrittsrechte sowie die Zahlungsmodalitäten informieren.

Ein Weiterbildungsvertrag für eine längerfristige, oft kostenintensive Maßnahme sollte folgende Angaben enthalten:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen oder die Schul- bzw. Studienordnung des Anbieters,
  • Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen,
  • Zahlungsmodalitäten,
  • Dauer, Ziel, Inhalte und Durchführungsbedingungen der Weiterbildungsmaßnahme,
  • Zulassungsbedingungen,
  • Bestimmungen der Prüfungsordnungen bzw. -regelungen,
  • Gesamtkosten der Maßnahme inklusive Mehrwertsteuer,
  • Rechtsbelehrung, Angaben geregelter Beschwerdestellen und Beschwerdeverfahren sowie Gerichtsstand des Anbieters.

Nehmen Sie sich unbedingt Zeit, den Vertrag in Ruhe zu lesen, und lassen Sie sich auf keinen Fall zum Abschluss/zur Unterschrift drängen (z. B. durch den Verweis auf begrenzte Plätze).

Informieren Sie sich über die vertraglichen Zahlungsbedingungen und vereinbaren Sie bei längerfristigen Maßnahmen möglichst eine monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise. So können Sie sich vor möglichen Schwierigkeiten bei Vertragskündigung und Rückzahlungsforderungen besser schützen.

Verträge, die keine ausreichenden Angaben zu den genannten Punkten enthalten, sollten Sie nicht akzeptieren.

Prüfen Sie, ob die in Werbung und Informationsmaterial versprochenen Leistungen auch im Vertrag aufgeführt sind. So sollten im Vertrag auf jeden Fall Angaben zu Lehrgangsrichtlinien sowie zu Aus- bzw. Fortbildungsregelungen oder zu den Rahmenlehrplänen oder Studienplänen, die der Maßnahme zugrunde liegen, enthalten sein.

Der Kostenkatalog muss detaillierte Angaben zu den angebotenen Leistungen – z. B. Unterrichtsstunden, Teilnehmendenzahl pro Kurs – enthalten.

Informationen zur Vertragsgestaltung können Sie auch bei den Verbraucherzentralen erhalten.

Eine professionelle und verlässliche Vertragsgestaltung ist sowohl für Weiterbildungsteilnehmende als auch für Anbieter unverzichtbar.

4. Abschluss der beruflichen Weiterbildung

Mit welchem Abschluss endet die Weiterbildungsmaßnahme?

Zertifikate über die in Ihrer Weiterbildung erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten können Ihre Chancen bei Bewerbungen und in Ihrer beruflichen Karriereplanung erheblich verbessern. Jede Weiterbildungsmaßnahme sollte daher durch ein Prüfungszeugnis, einen Berechtigungsnachweis oder eine aussagefähige Teilnahmebescheinigung (mindestens Auflistung der Weiterbildungsinhalte, Stundenumfang) bestätigt werden. Dabei ist zu beachten, dass sowohl die Anerkennung als auch der Geltungsbereich und damit die Verwertbarkeit und der Nutzen von Zertifikaten sehr unterschiedlich sein können. Die Spanne reicht von einer Teilnahmebestätigung des Anbieters über eine regional geltende bis hin zur bundesweit – oder sogar EU-weit – anerkannten Prüfung mit einem entsprechenden Prüfungszeugnis.

Während Anpassungsfortbildungen (z. B. Kurse, Seminare im Rahmen betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen) in der Regel ohne Prüfung – höchstens mit einer Teilnahmebescheinigung – enden, handelt es sich bei Aufstiegsfortbildungen um geregelte Bildungsgänge auf einer gesetzlichen Grundlage, die üblicherweise mit einer Prüfung bei einer zuständigen Stelle (z. B. Kammer, Land) abschließen. Sie berechtigen in der Regel zum Tragen einer allgemein anerkannten Berufsbezeichnung. Die Art des Abschlusses ist im Regelfall vom Weiterbildungsziel abhängig.

Je nach Ihren beruflichen Plänen kann es von Bedeutung sein, ob der Abschluss eine Zugangsberechtigung z. B. zur (Fach-)Hochschule darstellt oder ob er auf weiterführende Bildungsgänge angerechnet werden kann.

Darüber hinaus werden (praxisorientierte) Weiterbildungsangebote zunehmend auch an den Hochschulen etabliert.

Weitere Informationen bieten zudem:

  • Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe beim BIBB unter:
    www.bibb.de/de/65925.php
  • Bundesagentur für Arbeit unter:
    arbeitsagentur.de
  • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): Informationssystem anabin Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise unter:
    www.anabin.de
  • Anerkennung in Deutschland: Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes unter:
    www.anerkennung-in-deutschland.de
  • Kultusministerkonferenz (KMK) – Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Beschluss der KMK vom 06.03.2009; synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hoch-schulrechtlicher Regelungen (Stand: Juli 2011) unter:
    www.kmk.org

Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei den Weiterbildungsberatungsstellen.

Falls Sie eine Weiterbildung nicht mit einer klar ausgewiesenen Prüfung vor der Kammer oder einer anderen zuständigen Stelle abschließen, ist es besonders wichtig, dass eine eindeutige Bezeichnung des Abschlusses vorliegt und dass diese mit der Beschreibung der Weiterbildungsziele übereinstimmt. Bezeichnung und Zielsetzung sollten die spätere Verwertbarkeit der in der Weiterbildungsmaßnahme erworbenen Qualifikationen im Beruf erkennen lassen. Vergewissern Sie sich, ob das Zertifikat der Weiterbildungsmaßnahme, egal ob es sich um ein Prüfungszeugnis oder aber um eine Teilnahmebescheinigung handelt, aussagefähig genug ist, um von einem/Ihrem Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis anerkannt zu werden.

Ferner kann es für Sie bedeutsam sein, ob und wie Ihre Bildungsleistungen und Abschlüsse in anderen Bundesländern oder auch EU-weit anerkannt werden.

Ein ausführliches Prüfungszeugnis mit präziser Auflistung der Lerninhalte und Prüfungsbereiche erleichtert die genaue Beschreibung der erreichten Abschlüsse. Dies kann insbesondere für eine Bewerbung im Ausland wichtig sein, falls es dort keine vergleichbaren Kurse oder Abschlüsse gibt. Gegebenenfalls sollte eine übersetzte Bescheinigung angefordert werden. Informationsquellen dazu finden Sie im Glossar unter „Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen“.

Zukünftig wird es leichter, im Ausland erworbene Qualifikationen anerkannt
zu bekommen. Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ stehen Anerkennungssuchenden, Arbeitgebern und Betrieben nachvollziehbare und bundesweit möglichst einheitliche Bewertungen zu beruflichen
Auslandsqualifikationen zur Verfügung. Durch das neue Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
wird für die ca. 330 Ausbildungsberufe im dualen Ausbildungssystem erstmals ein Rechtsanspruch auf eine Gleichwertigkeitsprüfung der ausländischen Berufsabschlüsse mit den deutschen Abschlüssen geschaffen. Fällt diese positiv aus, werden ausländische Abschlüsse genauso behandelt wie zum Beispiel eine deutsche IHK- oder Gesellenprüfung. Neu ist auch, dass Berufserfahrung stärker bei der Bewertung der Gleichwertigkeit berücksichtigt wird.

Anerkennung in Deutschland

Leitfragen

  • Sind zum Abschluss der Weiterbildung Prüfungen vorgesehen und entsprechen
    diese den Prüfungsordnungen?
  • Sind Prüfungen in schriftlicher, mündlicher und gegebenenfalls praktischer Form
    vor besonderen Prüfungsausschüssen (meist der Kammern) üblich und vorgesehen?
  • Verfügen Sie über die Voraussetzungen, um zur Prüfung zugelassen zu werden?
  • Ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme aussagefähig
    genug, um von einem/Ihrem Arbeitgeber als Qualifikationsnachweis anerkannt zu
    werden?
  • Berechtigt der Abschluss der Weiterbildung dazu, eine anerkannte Berufsbezeichnung
    zu tragen?

Welche Bedeutung hat der Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme für Ihre berufliche Zukunft?

Lernen begleitet Sie über das gesamte Berufsleben hinweg. Die Teilnahme an einer Weiterbildung kann, muss aber nicht „den“ großen Karrieresprung oder „die“ berufliche Wende ermöglichen. Jedoch sollte der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung dazu beitragen, Ihren Arbeitsplatz zu sichern, Ihre Chancen im Beruf und auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern oder Ihren beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Der Abschluss einer Weiterbildung kann auch entscheidend zum Übergang in die Selbstständigkeit oder zum Erfolg einer Existenzgründung beitragen. Ein systematisches Weiterbildungs-, Beratungs- und Informationsangebot unterstützt Sie in diesem Fall bei der Erstellung eines schlüssigen Unternehmenskonzepts. Ein Abschluss dokumentiert auch nach außen hin Ihre Fachkompetenz.

Eine gute Weiterbildung befähigt dazu, gegenwärtige oder künftige berufliche Aufgaben besser zu bewältigen. Dafür müssen Inhalte von Weiterbildungskursen und die angestrebten Abschlüsse an der speziellen Berufswirklichkeit, den betrieblichen Anforderungen und am aktuellen wie auch am zukünftigen Arbeitsmarktbedarf ausgerichtet sein. Prüfen Sie, ob die Seminare oder Schulungen, die Sie ins Auge gefasst haben, diese Anforderungen erfüllen.

Die Arbeitsagenturen und ihre Berufsinformationszentren oder auch die Kammern des jeweiligen Wirtschaftsbereichs können Ihnen Auskunft darüber geben, wie sich ein Weiterbildungsangebot, für das Sie sich interessieren, bisher auf dem Arbeitsmarkt bewährt hat. Hilfreich sind hier auch Verbleibstudien zu den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Anbieters. Sie geben Aufschluss über die Berufsintegration von Absolventinnen und Absolventen der Lehrgänge des Anbieters sowie über die Arbeitsmarkt- und Berufsrelevanz der Weiterbildung.

Leitfragen

  • Können Sie die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie in der Weiterbildung erwerben, am Ende auch in einer beruflichen Tätigkeit und an einem bestimmten Arbeitsplatz verwerten?
  • Welcher Beruf, welche Tätigkeiten oder Aufgaben kommen für Sie nach Abschluss der Maßnahme infrage?
  • Welche beruflichen Chancen/Perspektiven können sich durch den Abschluss der Weiterbildung eröffnen?
  • Trägt der Abschluss zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes bei, oder verbessert er Ihre Aufstiegschancen im Betrieb?
  • Wie wirkt sich der Abschluss der Weiterbildung auf Ihre Lohn- und Gehaltssituation aus? Bekommen Sie die Möglichkeit, mit dem angestrebten Abschluss die von Ihnen angestrebte Tätigkeit mit einem entsprechenden Einkommen auszuüben?

Glossar

Anerkannte Ausbildungsberufe

Der Begriff „anerkannter Ausbildungsberuf“ beinhaltet keine Wertung. Er bezieht sich auf Ausbildungsberufe, die auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erlassen wurden. Die nach BBiG/HwO anerkannten Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie dual ausgebildet werden, also im Betrieb und in der Berufsschule. Die Auszubildenden sind Teil der Belegschaft und sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie erhalten eine Ausbildungsvergütung.

BIBB.de

Darüber hinaus werden in Deutschland bundes- und landesrechtlich geregelte schulische Ausbildungsgänge an Schulen des Gesundheitswesens oder an Berufsfachschulen angeboten, z. B. für die Berufe Altenpfleger/-in, Erzieher/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Physiotherapeut/-in, Medizinisch-technische/-r Assistent/-in. Über diese Berufe können Sie sich im BERUFENET informieren.

Bundesagentur für Arbeit

Anerkennung von Qualifikationen im Ausland und aus dem Ausland

Für die Anerkennung von Qualifikationen im Ausland und aus dem Ausland sind unterschiedliche Behörden, Ministerien, Kammern und Berufsorganisationen verantwortlich.
Am 1. April 2012 trat das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft. Das Anerkennungsgesetz umfasst ein neues Bundesgesetz, das sogenannte Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, sowie Anpassungen in bereits bestehenden Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 auf Bundesebene geregelten Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, also z. B. für die akademischen und nichtakademischen Heilberufe und die Handwerksmeister. Die zuständigen Stellen prüfen die Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anhand der deutschen Referenzberufe.

Auf dem Internetportal Anerkennung in Deutschland finden Sie Erläuterungen zu den geregelten Anerkennungsverfahren in Deutschland. Das Informationsportal soll Ihnen helfen, die richtige Stelle für Ihren Beruf an Ihrem Wohnort zu finden. Die verschiedenen Anerkennungsformen werden ebenso erklärt wie die Voraussetzungen für eine Antragstellung.

Anerkennung in Deutschland

Angaben über ausländische Hochschulabschlüsse und -grade im Zusammenhang mit der Anerkennung und der Bewertung ausländischer Bildungsnachweise enthält die Datenbank anabin.

anabin.de

Weitere Informationsquellen auch für Fragen zur Anerkennung deutscher Abschlüsse im Ausland sind:

Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit

Europäische Kommission – Binnenmarkt – Freizügigkeit von Fachkräften

Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

(Hotline für Anerkennungssuchende: 030/1815-1111)

Bundesweites Förderprogramm zur Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten (u. a. Anerkennungsberatung und Begleitung der Umsetzung des Anerkennungsgesetzes)

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung (AZAV)

Bildungsträger und Bildungsmaßnahmen müssen durch eine fachkundige Stelle nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sein, um von der Bundesagentur für Arbeit gefördert zu werden. Damit sollen mehr Transparenz und Wettbewerb im Bildungswesen geschaffen und die Qualität der geförderten Maßnahmen verbessert werden. Das Zulassungsverfahren für Weiterbildungsträger und -lehrgänge wird von externen fachkundigen Stellen übernommen (Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – §§ 84–86 SGB III).

Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung-Arbeitsförderung

Anpassungsfortbildung

Anpassungsfortbildungen zielen darauf ab, die vorhandenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und zu aktualisieren, um den aktuellen und künftigen beruflichen Anforderungen gerecht werden zu können.

Aufstiegsfortbildung

Aufstiegsfortbildungen sollen dazu dienen, durch Erweiterung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten im Beruf weiterzukommen. In der Regel setzt Aufstiegsfortbildung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. Sie ist häufig durch Regelungen der Länder (z. B. Fachschulen), des Bundes oder der Kammern (z. B. Meisterprüfung) festgelegt.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) (auch Meister-BAföG genannt) soll zu mehr Chancengleichheit zwischen akademischer und beruflicher Bildung führen. Ziel ist es, Beschäftigte in Industrie, Handel, Dienstleistung und Handwerk in geförderte Weiterbildungsmaßnahmen mit einem anerkannten Abschluss zu bringen. Das Gesetz regelt den Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung, wenn Sie sich beruflich weiterqualifizieren wollen, z. B. zum/zur Handwerksmeister/-in, Fach- oder Betriebswirt/-in oder Fachkrankenpfleger/-in.

Aufstiegs-BAföG

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Berufsbezogenes Studium

Im Unterschied zu „klassischen“ Studiengängen wird in dualen Studiengängen die betriebliche Praxis stärker einbezogen (s. a. Hochschulzugangsberechtigung). Duale Studiengänge können unterteilt werden in

  • „berufsintegrierende“ duale Studiengänge für Studierende, die in der Regel bereits eine berufliche Ausbildung durchlaufen und abgeschlossen haben und von Anfang an ihr Studium mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit kombinieren, die tageweise oder in längeren Blöcken ausgeübt wird, sowie
  • „berufsbegleitende“ duale Studiengänge für Studierende, die das Studium neben einer Vollzeittätigkeit im Selbststudium mit Begleitseminaren, höchstens aber an einem Tag pro Woche, absolvieren.

BBiG – Berufsbildungsgesetz

Das Berufsbildungsgesetz regelt die duale Berufsausbildung in Deutschland. Es besteht seit 1969 und wurde zuletzt 2005 novelliert. Im Teil 2 „Berufsbildung, Kapitel 2 Berufliche Fortbildung“ sind ab § 53 f. u. a. geregelt: die Fortbildungsordnung, die Fortbildungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen, die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen, die Fortbildungsprüfungen und die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufliche Fortbildung

Berufliche Fortbildung setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder eine entsprechende einschlägige Berufspraxis voraus.

Nach § 1 Abs. 4 BBiG soll die berufliche Fortbildung dem Einzelnen die Möglichkeit eröffnen, die berufliche Handlungsfähigkeit (im bisherigen Berufsfeld) zu erhalten und anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder zu erweitern und auf einen beruflichen Aufstieg vorzubereiten (Aufstiegsfortbildung).

  • Anpassungsfortbildung: Zum Erwerb wichtiger Zusatzqualifikationen, damit man den bisherigen Beruf weiter ausüben kann.
  • Aufstiegsfortbildung: Wenn man z. B. ausgehend vom erlernten Beruf eine höhere Position übernehmen will, etwa als Meister/-in oder Fachwirt/-in.

Berufliche Umschulung

Umschulung gemäß § 58 ff. BBiG ist eine Form der beruflichen Weiterbildung. Sie erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder nach besonderen Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen (vgl. hierzu „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“, hrsg. vom Bundesinstitut für Berufsbildung). Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung.

Eine Förderung durch die Agentur für Arbeit ist möglich durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (siehe SGB III), wenn eine Umschulung notwendig und geeignet ist, um eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Wenn aufgrund einer Behinderung umfassende Hilfen und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig sind, erfolgt die Umschulung in einem Berufsförderungswerk oder einer sonstigen Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation (siehe SGB IX).

Berufsinformationszentren

Berufsinformationszentren (BIZ) sind Informationseinrichtungen der Agenturen für Arbeit, in denen sich Ratsuchende umfassend über Fragen der Berufswahl, des Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarktes sowie zu Fort- und Weiterbildungsfragen informieren können. Das Informationsangebot in den BIZ reicht von Informationsmappen über Zeitschriften, Bücher und Filme bis hin zu Hörprogrammen und BIZ-Computern. Zusätzlich zum umfassenden Informationsangebot der Mediathek findet in den Gruppenräumen des BIZ eine Fülle von Veranstaltungen statt.

Auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie die Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen, BERUFENET und KURSNET, die Aus- und Weiterbildungsdatenbank.

Bundesagentur für Arbeit

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Während einer schulischen Berufsausbildung, des Besuchs einer beruflichen Schule oder eines Studiums ist eine finanzielle Förderung nach dem BAföG möglich. Es kommt nicht in Betracht bei einer betrieblichen Berufsausbildung (duales System); ebenso wenig bei einer Umschulung oder beruflichen Fortbildung.

BAföG

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Duale Studienangebote

Fachhochschulen, Universitäten und auch Berufsakademien kombinieren eine akademische Ausbildung mit der Berufspraxis. Diese unterscheiden sich in der Art, im Umfang und in der Intensität ihrer Nähe zur Berufspraxis. Zudem ist zu unterscheiden, ob es sich um einen dualen Studiengang für die berufliche Erstausbildung oder um eine berufliche Weiterqualifizierung handelt.

Für die berufliche Erstausbildung insbesondere von Abiturienten und Abiturientinnen eignen sich ausbildungs- oder praxisintegrierende duale Studienangebote. Für die berufliche Weiterbildung sind berufsintegrierende oder berufsbegleitende duale Studiengänge geeignet.

Ausbildungsintegrierende duale Studiengänge

bieten die Möglichkeit, während des Studiums eine (verkürzte) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu absolvieren. Die berufliche Ausbildung schließt mit
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einem IHK/HWK-Abschluss bzw. dem Abschluss einer fachschulischen Ausbildung (z. B. Gesundheitsfachberufe) ab. Neben dem Bachelor wird somit ein zweiter anerkannter Abschluss erworben.

Praxisintegrierende duale Studiengänge

sind praxisnahe Angebote, bei denen von Beginn an das Studium mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit kombiniert wird oder im Verlauf des Studiums unterschiedlich lange Praxisphasen integriert sind.

Berufsintegrierende duale Studiengänge

bieten Studieninteressenten mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung eine hochschulische Weiterbildung, bei denen in der Regel von Beginn an das Studium mit einer beruflichen Teilzeittätigkeit kombiniert wird. Vereinzelt ist während des Studiums zudem eine Meisterqualifizierung integriert bzw. werden Teile der Meisterqualifizierung verknüpfend angeboten.

Berufsbegleitende duale Studiengänge

werden neben einer Vollzeittätigkeit im Selbststudium mit Begleitseminaren absolviert. Im Unterschied zu den Fernstudiengängen leistet bei diesen dualen Studiengängen der Betrieb, in dem der Studierende eingestellt ist, einen spezifischen, dem Studium förderlichen Beitrag, z. B. durch Freistellungen von der Arbeit oder Bereitstellung von Arbeitsmöglichkeiten, die gleichermaßen im Interesse betrieblicher Aufgabenerledigung und des angestrebten Studienerfolges liegen.

Weitere Informationen zum dualen Studium können im Portal Ausbildungsplus und der angeschlossenen Datenbank recherchiert werden.

Ausbildungplus

Externenprüfung

Im Rahmen der nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) geregelten Berufsbildung besteht auch die Möglichkeit, über die Externenprüfung (gem. § 45 Abs. 2 BBiG bzw. § 37 Abs. 2 HwO) nachträglich einen Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf zu erreichen. Es gelten folgende Voraussetzungen für die Zulassung Externer zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung:

  • Der Nachweis einer Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll. Die Dauer dieser Beschäftigung muss mindestens das Eineinhalbfache der Ausbildungszeit des Berufes betragen. In dieser Zeitspanne können auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf enthalten sein.
  • Vom oberen Nachweis kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn der Bewerber Zeugnisse vorlegt oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Unter dieses Kriterium fallen auch ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland.

Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung ermöglichen außerdem mit § 43 Abs. 2 BBiG und § 36 Abs. 2 HwO, dass unter bestimmten Voraussetzungen Absolventen und Absolventinnen von vollzeitschulischen Angeboten zur Externenprüfung zugelassen werden können.

Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Fernunterricht im Sinne des „Gesetzes zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht“ ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und der Lernerfolg überwacht wird.

Zum Fernunterrichtsschutzgesetz

Fortbildung

siehe Berufliche Fortbildung

Fortbildungsordnung

Eine Fortbildungsordnung legt gemäß § 53 BBiG/§ 42 HwO die Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses, das Ziel, den Inhalt und die Prüfungsanforderungen, die Zulassungsvoraussetzungen sowie das Prüfungsverfahren bundeseinheitlich fest.

HwO – Handwerksordnung

Die Handwerksordnung und der sie tragende Befähigungsgrundsatz ist das Gesetz für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. In ihr ist u. a. die handwerkliche Berufsausbildung und -fortbildung geregelt.

Zur HwO

Hochschulzugangsberechtigung

In jedem Bundesland ist es nach jeweils unterschiedlichen Regelungen möglich, auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife ein einschlägiges oder auch berufsfremdes Hochschulstudium aufzunehmen.

Nach Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) (www.kmk.org) vom
06.03.2009 ist beruflich qualifizierten Bewerbern auch ohne schulische
Hochschulzugangsberechtigung der Zugang zum Hochschulbereich zu eröffnen.

Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten
des Hochschulzugangs ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen:

Zur KMK (Stand : August 2014)

Kammerregelung

Auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (§ 54) bzw. der Handwerksordnung (§ 42 a) können die zuständigen Stellen (siehe „zuständige Stellen“) Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen. Die zuständige Stelle regelt Inhalte, Ziel, Anforderungen und das Verfahren der Prüfung sowie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung und richtet Prüfungsausschüsse ein.

MeisterBAföG

siehe Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) und Übersicht zu den Fördermöglichkeiten der beruflichen Weiterbildung auf den Seiten 14/15.

Qualitätssicherung

Von den Anbietern werden unterschiedliche Qualitätssicherungskonzepte angewendet. Die wichtigsten sind:

  • Zertifizierung nach dem internationalen Normenkomplex DIN EN ISO 9000 ff.: Geprüft wird dabei nicht die Qualität eines Produkts, sondern das Verfahren zur Sicherung einer vom Anbieter definierten Qualität.
  • Für den Weiterbildungsbereich speziell sind „Lernerorientierte Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung (LQW)“ und „Lernerorientierte Qualitätstestierung für Bildungsveranstaltungen (LQB)“ – entwickelt worden. Set_LQ
  • Gütesiegel von Gütesiegelvereinigungen bzw. Qualitätsringen: Als Mitglieder von Gütesiegelvereinigungen oder Qualitätsringen verpflichten sich die Anbieter, definierte Qualitätsstandards für ihre Einrichtungen und Veranstaltungen einzuhalten.
  • Qualitätspreise: Ziel von Qualitätspreisen ist es, im Vergleich zu anderen Anbietern Bestleistungen im Hinblick auf die angestrebte Qualität zu erreichen. Die bekanntesten Preise sind der Malcom Baldridge National Quality Award (MBNQA) und der von der European Foundation for Quality Management (EFQM) weiterentwickelte und an europäische Verhältnisse angepasste europäische Qualitätspreis (EQA).

Bei Fernlehrgängen erfolgt eine externe Qualitätssicherung gemäß Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG). Zusätzlich wenden viele Fernlehrinstitute Qualitätsstandards (PAS 1037 bzw. die darauf aufbauende DIN ISO 29990) an, die kompatibel zur AZWV, zur ISO DIN 29990 und zum Zulassungsverfahren gemäß FernUSG sind.

Sozialgesetzbuch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mit dem Zweiten Buch hat der Gesetzgeber das Arbeitslosengeld II eingeführt und so eine einheitliche Sozialleistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige geschaffen. Es geht im SGB II um eine Grundsicherung, verbunden mit einer intensiven Unterstützung der Leistungsberechtigten bei ihrer Eingliederung in Arbeit (vgl. §§ 1, 3 und 4 SGB II). Das SGB II fordert dabei von den Leistungsberechtigten ausdrücklich, dass diese alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen; sie müssen insbesondere aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken (vgl. § 2 SGB II). Maßgebliches Unterscheidungskriterium zwischen der Grundsicherung nach dem SGB II und der Sozialhilfe nach dem SGB XII ist, ob der Betreffende erwerbsfähig ist (vgl. § 7 SGB II).

Träger der Leistungen nach dem SGB II sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die kreisfreien Städte und Kreise.

Beide Träger errichten vor Ort Arbeitsgemeinschaften in den nach dem SGB III eingerichteten Jobcentern, um die Leistungen „aus einer Hand“ zu erbringen (vgl. § 44b SGB II und § 9 Abs. 1a SGB III).
 

Sozialgesetzbuch (SGB III) – Arbeitsförderung

Inhalt des SGB III ist das früher im Arbeitsförderungsgesetz geregelte Recht der Arbeitsförderung, d. h. die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Es beinhaltet vor allem die leistungsrechtlichen Grundlagen für die Förderung der Arbeitsvermittlung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und die Entgeltersatzleistungen, insbesondere das Arbeitslosengeld I (Arbeitslosenversicherung). Auch die Förderung der beruflichen Eingliederung behinderter Menschen ist Teil des SGB III (vgl. §§ 19, 97 ff., 218 Abs. 2, 219, 235a, 236 ff., 248 ff., 270a).

Inwieweit eine Maßnahme durch das SGB III förderungswürdig ist, sollten Sie mit Ihrem/Ihrer zuständigen Berater/-in der Agentur für Arbeit klären.
 

Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe

Das SGB IX regelt die Förderung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und in der Gemeinschaft durch die verschiedenen Rehabilitationsträger. Teil 1 enthält die Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und im Kapitel 5 die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. In Teil 2 sind die besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (früher Schwerbehindertenrecht), zum Beispiel auch zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, zu finden.
 

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe

Das „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“ enthält neben den anerkannten Ausbildungsberufen weitere Regelungen für die Berufsbildung (vergleichbare betriebliche Ausbildungsgänge außerhalb des Geltungsbereiches des Berufsbildungsgesetzes; bundesrechtliche und landesrechtliche Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen; Regelungen der zuständigen Stellen für die Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen), Regelungen für die berufliche Weiterbildung und Umschulung sowie das Verzeichnis der zuständigen Stellen. Die Publikation wird jährlich vom BIBB herausgegeben und kann über den W. Bertelsmann Verlag, Bielefeld, bezogen werden. Zudem ist es auf den Seiten des Bundesanzeigers kostenfrei verfügbar.

BIBB.de

Bundesanzeiger

Zuständige Stelle

Die zuständigen Stellen (siehe „Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe“) haben zahlreiche Beratungs- und Überwachungsaufgaben in der Berufsbildung. Bei geregelter Weiterbildung gehören hierzu vor allem die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung und die Entscheidung über Anrechnung und Anerkennung bereits erworbener Qualifikationen und Kompetenzen.

Rechtliche Grundlagen sind das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und für den Bereich des Handwerks die Handwerksordnung (HwO). Zuständige Stellen sind nach § 71 ff. BBiG u. a.:

  • die Handwerkskammern für die berufliche Bildung in Handwerksbetrieben,
  • die Industrie- und Handelskammern für die Berufsbildung in anderen Gewerbebetrieben,
  • die Landwirtschaftskammern für die berufliche Bildung in der Land-und Forstwirtschaft,
  • die Kammern für die freien Berufe (z. B. Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern),
  • im öffentlichen Dienst die von den jeweils zuständigen Behörden bestimmten Dienststellen.

Adressen

Arbeitsgemeinschaft für das Fernstudium an Hochschulen (AG-F), Sektion
der Deutschen Gesellschaft für Wissenschaftliche Weiterbildung e. V.
TU Kaiserslautern
Distance and International Studies Center
Postfach 3049
67653 Kaiserslautern
https://dgwf.net/ag-f.html 

Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel.: 0911 | 179-0
http://www.arbeitsagentur.de/

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel.: 0228 | 107-0
http://www.bibb.de/

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Dienstsitz Bonn:
Heinemannstraße 2
53175 Bonn
Tel.: 0228 | 9957-0
Dienstsitz Berlin:
Hannoversche Straße 28-30
10115 Berlin
Tel.: 030 | 1857-0
http://www.bmbf.de/

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
Henriette-Herz-Platz 2
10178 Berlin
Tel.: 030 | 24060-0
http://www.dgb.de/

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 | 20308-0
http://www.dihk.de/

Deutscher Volkshochschul-Verband (DVV)
Bundesgeschäftsstelle des DVV
Obere Wilhelmstraße 32
53225 Bonn
Tel.: 0228 | 97569-0
http://www.dvv-vhs.de/

Deutsches Institut für Erwachsenenbildung (DIE)
Heinemannstraße 12-14
53175 Bonn
Tel.: 0228 | 3294-0
http://www.die-bonn.de/

FernUniversität in Hagen
Postanschrift:
58084 Hagen
Besucheradresse:
Universitätsstraße 11
Tel.: 02331 | 987 2444
http://www.fernuni-hagen.de/

Förderberatung "Forschung und Innovation des Bundes"
Projektträger Jülich (PTJ) - Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
Tel.: 0800 | 2623-008 (gebührenfrei)
http://www.foerderinfo.bund.de/

Hochschulverbund Distance Learning
c/o Agentur für Wissenschaftliche Weiterbildung und Wissenstransfer e. V. (AWW e. V.)
Magdeburger Straße 50
14770 Brandenburg
http://www.hdl-fernstudium.de/

Kultusministerkonferenz (KMK)
Berliner Büro:
Taubenstraße 10
10117 Berlin
Tel.: 030 | 25418 499
Bonner Büro:
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
Tel.: 0228 | 501-0
http://www.kmk.org/

Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung (KWB)
Simrockstraße 13
53113 Bonn
Tel.: 0228 | 91523-0
http://www.kwb-berufsbildung.de/

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676 Köln
Tel.: 0221 | 921207-0
http://www.zfu.de/

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) gGmbH
Lievelingsweg 102-104
53119 Bonn
Tel.: 0228 | 62931-0
http://www.sbb-stipendien.de/

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: 030 | 20619-0
http://www.zdh.de/

Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen
Konrad-Zuse-Straße 1
56075 Koblenz
http://www.zfh.de/

Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk e. V. (ZWH)
Sternwartstraße 27-29
40223 Düsseldorf
Tel.: 0211 | 302009-0
www.zwh.de/

Weitere Informationsquellen

Bundesagentur für Arbeit: Themenheft "Durchstarten - Weiter durch Bildung":
www.arbeitsagentur.de/veroeffentlichungen/themenhefte-durchstarten

Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V.:
www.bildungsverband.info/

Deutscher Bildungsserver - InfoWeb Weiterbildung: Metasuche in regionalen und überregionalen Weiterbildungsdatenbanken:
http://www.iwwb.de/

Deutsche Referenzstelle für Qualitätssicherung
in der beruflichen Bildung (DEQA-VET):
http://www.deqa-vet.de/

EUROPASS - Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen europaweit verständlich und einheitlich darstellen (u. a. Lebenslauf, Sprachenpass, Zeugniserläuterungen):
www2.bibb.de/tools/aab/aabzeliste_de.php
http://www.europass-info.de/

Forum DistancE-Learning - Der Fachverband für Fernlernen und Lernmedien e. V.:
http://www.forum-distance-learning.de/

Hochschulrektorenkonferenz - Hochschulkompass:
www.hochschulkompass.de/

Internetportal der Handwerkskammern zum Thema Weiterbildung:
www.handwerkskammer.de

Internetportal des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zu Ausbildungsangeboten mit Zusatzqualifikation und dualen Studiengängen:
http://www.ausbildungplus.de/

Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Thema Qualität in der Weiterbildung:
www.bmbf.de/de/weiterbildung-71.html

Internetportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum neuen BAföG und Bildungskredit:
http://www.bafoeg.bmbf.de/

Internetportal der Stiftung für Hochschulzulassung und der Bundesagentur für Arbeit:
http://www.studienwahl.de/

Profilpass:
http://www.profilpass.de/

Bildungsportal der Gewerkschaft ver.di:
http://www.verdi-bildungsportal.de/

Weiterbildungstests der Stiftung Warentest:
www.test.de/bildung-beruf/

WIS - Weiterbildungsportal der Industrie- und Handelskammern:
http://wis.ihk.de/

Beratungssuche des Deutschen Bildungsservers - Suche nach der nächstgelegenen Beratungs- und Informationsstelle, die neutral (und unabhängig von Bildungsanbietern) über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten informiert:
http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=8

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU):
http://www.zfu.de/

Zuständige Stellen:
www.bibb.de/de/berufeinfo.php/competent_bodies/

Wenn diese Checkliste Ihnen bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Weiterbildungsmaßnahme geholfen hat oder wenn Sie Anregungen haben, wie die Prüfliste verbessert werden kann - schreiben Sie bitte an die nachfolgende Adresse:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
E-Mail: zentrale@bibb.de