Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Fortbildungsberufe
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Rechtsgrundlagen für Fortbildungsverordnungen können das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, das Seearbeitsgesetz oder das Bundesbeamtengesetz sein.
Sie finden hier nach Jahren sortiert die Rechtsvorschriften des Bundes und der zuständigen Stellen (Kammern) zur Regelung der beruflichen Fortbildung.
Die Auflistung der Regelungen der zuständigen Stellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fortbildungsregelungen der Kammern 1986
- CNC-Fachkraft
- CNC-Fachkraft Metall
- EDV-Fachkraft
- Fachkraft der Bauwerkinstandsetzung
- Fachkraft für Bauwerkserhaltung
- Fremdsprachensekretär/Fremdsprachensekretärin
- Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Gießerei (Geprüfte/-r)
- Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Lack
- Maurer für Restaurierungsarbeiten/Maurerin für Restaurierungsarbeiten
- Stuckateur für Restaurierungsarbeiten/Stuckateurin für Restaurierungsarbeiten
- Technisch-kaufmännische Fachkraft im Handwerk
- Wirtschaftsfremdsprache
- Zimmerer für Restaurierungsarbeiten/Zimmerin für Restaurierungsarbeiten