Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Fortbildungsberufe
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Rechtsgrundlagen für Fortbildungsverordnungen können das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, das Seearbeitsgesetz oder das Bundesbeamtengesetz sein.
Sie finden hier nach Jahren sortiert die Rechtsvorschriften des Bundes und der zuständigen Stellen (Kammern) zur Regelung der beruflichen Fortbildung.
Die Auflistung der Regelungen der zuständigen Stellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fortbildungsregelungen des Bundes 1992
Fortbildungsregelungen der Kammern 1992
- Baufachwirt/Baufachwirtin
- Betriebsbraumeister/Betriebsbraumeisterin
- CAD-Fachkraft
- CAD-Fachkraft Metall
- CNC-Fachkraft
- Fachkaufmann für DV-Organisation und Datenkommunikation/Fachkauffrau für DV-Organisation und Datenkommunikation
- Fremdsprachenkaufmann/Fremdsprachenkauffrau
- Gestalter im Handwerk/Gestalterin im Handwerk
- Getränke-Betriebsmeister/Getränke-Betriebsmeisterin
- Industriemeister/Industriemeisterin - Fachrichtung Holzverarbeitung
- Kaufmännischer Betriebsassistent Druck/Kaufmännische Betriebsassistentin Druck
- Schreibtechnische Prüfungen
- SPS-Fachkraft
- Spülrohrleitungsbauer/Spülrohrleitungsbauerin
- Technischer Textilkaufmann/Technische Textilkauffrau
- Umweltschutzassistent/Umweltschutzassistentin