Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Fortbildungsberufe
Die berufliche Fortbildung soll es ermöglichen, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen (§ 1 Abs. 4 BBiG). Rechtsgrundlagen für Fortbildungsverordnungen können das Berufsbildungsgesetz, die Handwerksordnung, das Seearbeitsgesetz oder das Bundesbeamtengesetz sein.
Sie finden hier nach Jahren sortiert die Rechtsvorschriften des Bundes und der zuständigen Stellen (Kammern) zur Regelung der beruflichen Fortbildung.
Die Auflistung der Regelungen der zuständigen Stellen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Fortbildungsregelungen des Bundes 1993
Fortbildungsregelungen der Kammern 1993
- Baufachwirt/Baufachwirtin
- Betriebsführungslehre
- Buchbinder für Restaurierungsarbeiten/Buchbinderin für Restaurierungsarbeiten
- Bürofachwirt im Personal- und Rechnungswesen/Bürofachwirtin im Personal- und Rechnungswesen
- CAD-Fachkraft Metall
- CNC-Fachkraft
- Fachkraft für Qualitätssicherung
- Fachkraft Vorrats- und Materialwirtschaft
- Organisator (Fachkaufmann für Organisation)/Organisatorin (Fachkauffrau für Organisation)
- Schreibtechnische Prüfungen
- SPS-Fachkraft
- Technisch-kaufmännische Fachkraft im Handwerk
- Telefonist für Blinde und Sehbehinderte/Telefonistin für Blinde und Sehbehinderte
- Textverarbeitung
- Umweltschutzberater/Umweltschutzberaterin