Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Neue und modernisierte Ausbildungsberufe
Ausbildungsberufe müssen mit der Zeit gehen. Daher werden in regelmäßigen Abständen neue Ausbildungsordnungen erstellt und die vorhandenen überarbeitet. Ergebnis sind neue und modernisierte Ausbildungsberufe, die den aktuellen Anforderungen von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft entsprechen.
Sie finden hier die Berufe, die seit 2002 unter Federführung des BIBB neu entwickelt oder modernisiert wurden, zur zeitlich befristeten Erprobung erlassen wurden (Erprobungsverordnung) oder in Dauerrecht überführt wurden.
Neue Ausbildungsberufe 2009
Berufe, mit deren Ausbildungsordnung in der Regel kein Vorgängerberuf nach BBiG/HwO aufgehoben wird.
Erprobungsverordnung 2009
Berufe mit Erprobungsverordnung sind Berufe, die ausschließlich auf der Grundlage des § 6 BBiG bzw. § 27 HwO durch zeitlich befristete Erprobung erlassen werden.
Modernisierte Ausbildungsberufe 2009
Berufe, mit deren Ausbildungsordnung in der Regel ein (mehrere) Vorgängerberuf(e) nach BBiG/HwO aufgehoben wird (werden).
- Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik/Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
- Bergbautechnologe/Bergbautechnologin
- Biologielaborant/Biologielaborantin
- Chemielaborant/Chemielaborantin
- Chemikant/Chemikantin
- Fachkraft Agrarservice
- Fotograf/Fotografin
- Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
- Keramiker/Keramikerin
- Lacklaborant/Lacklaborantin
- Musikfachhändler/Musikfachhändlerin
- Pharmakant/Pharmakantin
- Technischer Modellbauer/Technische Modellbauerin
Überführung in Dauerrecht 2009
Überführung einer Erprobungsverordnung in Dauerrecht.