Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Metallbauermeister/Metallbauermeisterin (Fortbildung/Umschulung)
METALLBAUERMEISTER/METALLBAUERMEISTERIN gültig ab 01.07.2025
Das Neuordnungsverfahren für diese Fortbildungsregelung ist abgeschlossen. Sie tritt am 01.07.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Fortbildungsberuf
Rechtsgrundlagen
Regelungen für Meisterprüfungen - Rechtsverordnungen nach § 45 Abs. 1 HwO sowie § 51a Abs. 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. B zur Handwerksordnung
vom 02.12.2024 (BGBl. I Nr. 390)
Abschlussbezeichnung
Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).