Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Servicekraft für Schutz und Sicherheit (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Schützen von Personen, Sachwerte und immaterielle Werte, insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr, Durchführen von Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr, Beurteilen der Gefährdungspotenziale und Einleiten von Sicherungsmaßnahmen, Überprüfen und Überwachen der Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz, Mitwirken bei der Ermittlung und Aufklärung und Dokumentation von sicherheitsrelevanten Sachverhalten, Überprüfen der ordnungsgemäßen Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und Einleiten von Maßnahmen bei Mängeln, Identifizieren der Wirkungsweise und des Gefährdungspotenzials von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen, situations- und personenbezogenes Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen, team- und kundenorientiertes Arbeiten in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Servicekräfte für Schutz und Sicherheit arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 24 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
vom 21.05.2008 (BGBl. I S. 940)