Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Metallblasinstrumentenmacher/Metallblasinstrumentenmacherin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen und Reparieren von Metallblasinstrumenten, vor allem Trompeten, Posaunen, Tuben und Hörner, Manuelles und maschinelles Bearbeiten von unterschiedlichen Werkstoffen, Behandeln von Oberflächen, Fügen von Bauteilen insbesondere durch Weich- und Hartlöten, Herstellen und Montieren von Schallstück, Ventil, Druckwerk, Bogen, Zug und Wasserklappe, Durchführen der Endmontage, Beeinflussen von Stimmung und Klangfarbe, Durchführen der musikalischen und optischen Endkontrolle, Sichern der Qualität, Abstimmen und Festlegen der Arbeitschritte und Sicherstellen des Arbeitsablaufs, Abschätzen und Bereitstellen des Materialbedarfs, Beschaffen von Informationen für Fertigung und Instandhaltung, Anfertigen, Lesen und Anwenden von Skizzen, Zeichnungen und Stücklisten, Einrichten des Arbeitsplatzes an Werkbank oder Werkzeugmaschine, Anwenden von Grundbegriffen der Normung, Lesen und Anwenden von Tabellen, Diagrammen, Handbüchern und Bedienungshinweisen, Marktbeobachtung und Kundenberatung.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Überwiegend arbeiten Metallblasinstrumentenmacher/-innen in handwerklichen und industriellen Betrieben, die Hörner, Tuben, Posaunen oder Trompeten herstellen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 02.05.1997 (BGBl. I S. 1010)
vom 26.05.1999 (BGBl. I S. 1099)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.