Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Konzipieren, Organisieren, Durchführen und Nachbereiten von Veranstaltungen, kunden- und projektorientiertes Arbeiten im Team und Treffen von kaufmännischen Entscheidungen, Dienstleistungsbereitschaft, Kreativität und Improvisationstalent, Beobachten des Marktgeschehens, Erarbeiten und Durchführen von Marketingkonzepten, Informieren, Beraten und Betreuen von Kunden, Anwenden von sozialer und kommunikativer Kompetenz, Mitentwickeln von zielgruppengerechten Veranstaltungskonzepten, Präsentieren von Konzepten und Ergebnissen, Kalkulieren und Bewerten von Veranstaltungsrisiken, Erstellen und Umsetzen von Ablauf- und Regieplänen, Zusammenarbeiten z.B. mit Künstlern, Architekten, Designern, Technikern, Produzenten und Agenten, Berücksichtigen von veranstaltungstechnischen Anforderungen und Gegebenheiten, Beachten von veranstaltungs-, steuer- und abgabenrechtlichen Vorschriften, Gestalten und Prüfen von Veranstaltungsverträgen, Nutzen von Informations- und Kommunikationssystemen, Gestalten und Koordinieren der Organisationsabläufe und Verwaltungsprozesse, Bearbeiten von kaufmännischen Geschäftsvorgängen und Durchführen von Kalkulationen, Mitwirken an der Kosten- und Erlösplanung, Einsetzen von Methoden der Arbeitsplanung und -kontrolle, Bearbeiten von personalwirtschaftlichen Vorgängen, Arbeiten im internationalen Umfeld unter Anwendung von Fremdsprachen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Einsatzgebiete für Veranstaltungskaufleute sind Veranstaltungsbetriebe wie Konzertveranstalter, Künstleragenturen, Eventagenturen oder Veranstalter von Kongressen, Tagungen und Konferenzen. Sie können jedoch auch in Messe- und Ausstellungsgesellschaften oder in Bereichen der kommunalen Verwaltung tätig werden, z.B. in Stadt- und Mehrzweckhallen, Stadtmarketing-, Kultur- und Jugendämtern, die Veranstaltungen unterschiedlicher Art anbieten.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 25.06.2001 (BGBl. I S. 1262)
vom 23.07.2001 (BGBl. I S. 1878)
vom 04.07.2007 (BGBl. I S. 1252)
vom 24.05.2016 (BGBl. I S. 1190)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.