Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Bekleiden von Bauwerken mit vorgehängten hinterlüfteten großformatigen Fassadenelementen insbesondere aus Metall, Faserzement, Keramik, Glas und Naturstein sowie aus Holzwerkstoffen und Kunststoffen, Herstellen von Dämmschichten sowie Abdichtungs-, Schutz- und Trennschichten, Herstellen und Verankern von Unterkonstruktionen, Verbinden und Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen, Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz im Rahmen ihres Arbeitsgebietes, Feststellen von Schäden im Zusammenhang mit Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Ermitteln der Ursachen und Durchführen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten, Durchführen von angrenzenden Arbeiten an Baukörpern aus Steinen, aus Beton und Stahlbeton sowie an Holzbauteilen, Einrichten von Baustellen, Prüfen der Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und Dokumentieren der erbrachten Leistungen, Aufstellen und Bedienen von Leitern, Schutz-, Arbeits- und Traggerüsten sowie Krane und Bauaufzüge, Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Einmessen von Bauwerken und Bauteilen mit unterschiedlichen Messinstrumenten, Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage und Ausbessern der Montageuntergründe, Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau und Behandeln deren Oberflächen, Selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen, Planen und Koordinieren der Arbeit, Abstimmen mit den am Bau Beteiligten.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Sie arbeiten in Fachbetrieben für Fassadenbau oder zum Beispiel in Spezialbauabteilungen von Dachdeckereien, Metallbaubetrieben, Glasereien und dergleichen sowie in weiteren Industriebaubetrieben bzw. Betrieben des Baugewerbes.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin
vom 19.05.1999 (BGBl. I S. 997)