Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen, von ein- und mehrschichtigem Mauerwerk für Feuerungen und Abgaskanäle, von feuerfesten Konstruktionen, beispielsweise feuerfeste Formsteingewölbe, Herstellen von Schornsteinen aus Mauerwerk, von Futter für Schornsteine mit ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Der Arbeitsplatz von Feuerungs- und Schornsteinbauern/-bauerinnen ist in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Unternehmen des Feuerungs- und Industrieofenbaus, des Schornsteinbaus und in der Schornsteinsanierung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)