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Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin (Ausbildung)

Beruf im Überblick

FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUER/FEUERUNGS- UND SCHORNSTEINBAUERIN gültig bis 01.08.2026

Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Feuerungs- und Schornsteinbauer/Feuerungs- und Schornsteinbauerin

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Herstellen von Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen, von ein- und mehrschichtigem Mauerwerk für Feuerungen und Abgaskanäle, von feuerfesten Konstruktionen, beispielsweise feuerfeste Formsteingewölbe, Herstellen von Schornsteinen aus Mauerwerk, von Futter für Schornsteine mit ...

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Berufliche Tätigkeitsfelder

Der Arbeitsplatz von Feuerungs- und Schornsteinbauern/-bauerinnen ist in Betrieben des Baugewerbes, zum Beispiel bei Unternehmen des Feuerungs- und Industrieofenbaus, des Schornsteinbaus und in der Schornsteinsanierung.

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Bereich Ausbildungsdauer
IH 36 Monate

Struktur der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Konsolidierte Fassung

Rahmenlehrplan

Zeugniserläuterungen

Fortbildung / Umschulung

Anerkannte Ausbildungsberufe

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2024

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Ausbildungsvergütung

Gesamtübersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen und weitere Informationen

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Übersicht Berufe

Welche Berufe gibt es?

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen

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