Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
BETON- UND STAHLBETONBAUER/BETON- UND STAHLBETONBAUERIN gültig bis 01.08.2026
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Beton- und Stahlbetonbauer/Beton- und Stahlbetonbauerin
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Rahmen-, Großflächen- und Sonderschalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken, gegliederte Bauteile sowie für ebene und gebogene Wände und Decken, Aufbauen, Versteifen und Abspannen der Bauteile, Herstellen von Schalungen für sichtbaren Beton, konische Formen, ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Sie arbeiten überwiegend in Baubetrieben im Hochbau oder Fertigteilbau, z.B. für den Wohnungs-, Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebau. Außer im Baugewerbe können Beton- und Stahlbetonbauer/innen auch in der Beton- und Fertigteilherstellung beschäftigt sein.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft
vom 02.06.1999 (BGBl. I S. 1102)
vom 02.04.2004 (BGBl. I S. 522)
Zweite Verordnung zur Änderung
vom 20.02.2009 (BGBl. I S. 399)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft (gesetze-im-internet.de)