Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Justizfachangestellter/Justizfachangestellte (Ausbildung)
JUSTIZFACHANGESTELLTER/JUSTIZFACHANGESTELLTE
Für diesen Beruf läuft zurzeit ein Neuordnungsverfahren. Informationen hierzu können Sie unter diesem Link abrufen:
Vorläufige Informationen zum Neuordnungsverfahren
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Aufgabenorientiertes Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechniken, Erteilen von Auskünften in den Fachgebieten Zivilprozess, Zwangsvollstreckung, Insolvenzen, Ehe- und Familiensachen, Strafprozeß, Grundbuch, Nachlass, Vormundschaft und Betreuung, Register, Aufnehmen von Anträgen, Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen, Durchführen von Registraturarbeiten, Führen von Dateien und Karteien, Bearbeiten von Postein- und -ausgang, Berechnen, Vermerken und Überwachen von Fristen, Gewähren von Akteneinsicht, Ausfertigen und Beglaubigen von Schriftstücken, Veranlassen von Veröffentlichungen, Erheben statistischer Daten, Veranlassen von Zustellungen und Überwachen der Ausführung, Erstellen von Protokollen, Berechnen der Kosten, Überwachen der Zahlungseingänge.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie Notariaten.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
öD | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten
vom 26.01.1998 (BGBl. I S. 195)