Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste - Fachrichtung Information und Dokumentation (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Nutzen von Informationsquellen für die Beschaffung von Medien, Daten und Fakten, Bearbeiten von Medien nach den Regeln der formalen Erfassung, Strukturieren und Erfassen von Daten und Fakten, Mitwirken bei der inhaltlichen Erschließung, Verwalten und Pflegen von Dateien und Datenbanken, Bearbeiten von Kundenanfragen und Recherchieren in Datenbanken und Datennetzen, Beschaffen von Informationen und Medien für Kunden mittels elektronischer und konventioneller Liefersysteme, Aufbereiten von Informationen und Zusammenstellen von Informationsdiensten, Mitwirken bei Schulungen und Veranstaltungen, Mitwirken bei der Akquisition von Kunden, Beschaffen und Erwerben von Medien, Informationen und Daten, Erfassen und Erschließen von Medien, Informationen und Daten, Sichern von Medienbeständen und sonstigen Informationsträgern, Einsetzen von Informations- und Kommunikationssystemen, Recherchieren in Datenbanken und -netzen, Informieren, Beraten und Betreuen von Kunden und Benutzern, Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit und am Marketing,.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste der Fachrichtung Information und Dokumentation arbeiten hauptsächlich bei Informationsdienstleistern, Info-Brokern, Fachinformationszentren sowie in Informations- und Dokumentationsstellen der Privatwirtschaft bzw. des öffentlichen Dienstes. Hochschulen, Marketing-Agenturen und Marktforschungsinstitute eröffnen ebenso geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten. Darüber hinaus können sie für Datenbankanbieter und Datenverarbeitungsdienste tätig werden.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH, öD | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Fachrichtungen
ArchivBibliothek
Bibliothek
Information und Dokumentation
Information und Dokumentation
Medizinische Dokumentation
Medizinische Dokumentation
Rechtsgrundlagen
vom 03.06.1998 (BGBl. I S. 1257)
vom 21.08.1998 (BGBl. I S. 2426)
vom 15.03.2000 (BGBl. I S. 222)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.