Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierwirt/Tierwirtin - Fachrichtung Rinderhaltung (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Erzeugen und Vermarkten von Zucht- und Schlachtrindern sowie Milch unter Beachtung berufsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards, Durchführen der Aufzucht der Jungtiere, art- und bedarfsgerechtes Füttern der Tiere und Ermitteln der Leistung der Tiere, Versorgen und Halten der Tiere und Anwenden von betriebsspezifischer Haltungssysteme und -techniken, Reinigen, Desinfizieren und Instandhaltung der Tierunterkünfte, Durchführen von Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe und Versorgen kranker Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften, bedarfs- und leistungsgerechtes Füttern von Kälbern, Jungrindern und Rindern, Zusammenstellen von Futterrationen und Beurteilen der Entwicklung der Tiere, Umsetzen von Zuchtzielen durch Auswahl der Vatertiere und gezielte Selektion im Jungvieh- und Kuhbestand, Beurteilen des Fruchtbarkeitsstatus einer Herde, Durchführen von Brunstkontrollen und Mitwirken bei der Besamung, Überwachen dier Geburt, Leisten von Geburtshilfe und Versorgen von Muttertier und Kalb, Vorbereiten der Tiere für Auktionen und Tierschauen und Vorführen der Zuchttiere, selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team und Beachtung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen sowie des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes, Planen und Dokumentieren der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden, Einsetzen von Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln und Nutzen der Betriebseinrichtungen, Pflege, Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierwirte / Tierwirtinnen arbeiten in Betrieben der Tierproduktion, agrarwirtschaftlichen Verbänden und Institutionen, in Tierkliniken und Labors, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Agrarhandel sowie in der Agrarverwaltung.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
vom 17.05.2005 (BGBl. I S. 1426)
vom 23.02.2006 (BGBl. I S. 465)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (gesetze-im-internet.de)