Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Filzen (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalten und Herstellen von Filzen, Herstellen von Flächen, mehrlagigen Hohlkörpern und nahtloser Bekleidung, Entwickeln und Gestalten von Entwürfen, Durchführen von experimentellen Filzarbeiten, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Kombinieren von Werkstoffen nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erstellen von technischen Unterlagen, Erstellen von Schnitten und Schablonen,, Handhaben von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, Einfilzen von funktionalen und dekorativen Elementen, Nachbehandeln und Konfektionieren von Filzteilen, Instandsetzen von Filzprodukten, Verkaufen und Präsentieren von Filzprodukten, Beraten von Kunden, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Textilgestalter/Textilgestalterinnen im Handwerk, Fachrichtung Filzen, arbeiten in Werkstätten, Ateliers und Unternehmen. Mögliche Arbeitsbereiche können u.a. Modeateliers, therapeutische Einrichtungen oder Theaterwerkstätten sein. Der spätere berufliche Werdegang führt oft in die Selbstständigkeit.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
vom 17.06.2011 (BGBl. I S. 1178)
vom 25.07.2011 (BGBl. I S. 1527)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.