Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Fischwirt/Fischwirtin - Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beurteilen fischereilicher Nutztiere und Gewässer, Nachhaltiges Bewirtschaften von Fischbeständen, Durchführen des Fischfangs, Erzeugen, Verarbeiten und Vermarkten fischereilicher Produkte, Durchführen von Tierschutz- und Hygienemaßnahmen, Beurteilen von Umwelt- und Witterungsverhältnissen, Einsetzen, Instandhalten und Anpassen von Fanggeräten, Praktizieren von Seemannschaft, Bedienen und Navigieren von Fischereifahrzeugen, Planen und Dokumentieren von Arbeiten, Festlegen von Arbeitsschritten sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen, Durchführen von Arbeiten selbstständig und im Team unter Beachtung des Tierschutzes, der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheitsschutzes, Gestalten betrieblicher Abläufe unter den Aspekten Betriebswirtschaft, Hygiene, Qualitätssicherung, Verbraucherschutz, Marketing und Kundenorientierung, Einsetzen von Ausrüstung, Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Fischwirte und Fischwirtinnen der Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei arbeiten auf Fischereifahrzeugen in der Meeresfischerei. Darüber hinaus arbeiten sie in öffentlichen Einrichtungen und Forschungseinrichtungen, Handel und Vermarktung in der Fischwirtschaft.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
vom 26.02.2016 (BGBl. I S. 312)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Fischwirt und Fischwirtin - Fachrichtung Küstenfischerei und Kleine Hochseefischerei |