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Florist/Floristin (Ausbildung)

Beruf im Überblick

FLORIST/FLORISTIN gültig ab 01.08.2025

Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Florist/Floristin

Hintergrund der Neuordnung

Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und war somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus wurde als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

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Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Anlassbezogenes Gestalten von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck, Pflegen von Pflanzen und Versorgen von Pflanzenteilen, Ergreifen von Maßnahmen zum Pflanzenschutz, Serviceorientiertes Beraten von Kunden und Kundinnen, Durchführen von Kalkulationen, Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen, Planen, Umsetzen und Kontrollieren von Marketingmaßnahmen, Präsentieren von Waren, Beschaffen von Waren, Annehmen und Lagern von Waren, Überwachen von Warenbeständen, Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsabläufen, Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsmitteln, Sicherstellen des Geschäftserfolges durch kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.

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Berufliche Tätigkeitsfelder

Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung. Darüber hinaus arbeiten sie in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, in Erwerbsgärtnereien und auf Kreuzfahrtschiffen

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Bereich Ausbildungsdauer
IH 36 Monate

Struktur der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Zeugniserläuterungen

Fortbildung / Umschulung

Weiterführende Informationen

Anerkannte Ausbildungsberufe

Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe 2024

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Ausbildungsvergütung

Gesamtübersicht über die tariflichen Ausbildungsvergütungen und weitere Informationen

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Übersicht Berufe

Welche Berufe gibt es?

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Berufsfachschulen

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Kultusministerkonferenz (KMK)

Dokumentation der KMK über landesrechtlich geregelte Berufsabschlüsse an Fachschulen

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Berufesuche

Ausbildungsberufe nach Jahr

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Berufesuche

Ausbildungsberufe nach Berufsgruppen

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Berufesuche

Zuständige Stellen nach § 71 ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)

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