Florist/Floristin (Ausbildung)
Beruf im Überblick
FLORIST/FLORISTIN gültig ab 01.08.2025
Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf Florist/Floristin
Hintergrund der Neuordnung
Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 – damals erstmalig auf Grundlage des 1969 in Kraft getretenen Berufsbildungsgesetzes (BBiG) – geregelt und war somit inzwischen gut 25 Jahre alt. In den letzten Jahren hatte sich das Berufsbild im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kamen betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu. Um diesen veränderten beruflichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Ausbildungsinhalten zukünftig stärker verankert. Ergänzt durch die Integration der modernisierten Standardberufsbildpositionen wurde damit ein Beitrag für eine bedarfsorientierte und attraktive Berufsausbildung geleistet. Darüber hinaus wurde als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Anlassbezogenes Gestalten von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck, Pflegen von Pflanzen und Versorgen von Pflanzenteilen, Ergreifen von Maßnahmen zum Pflanzenschutz, Serviceorientiertes Beraten von Kunden und Kundinnen, Durchführen von Kalkulationen, Verkaufen von Produkten und Dienstleistungen, Planen, Umsetzen und Kontrollieren von Marketingmaßnahmen, Präsentieren von Waren, Beschaffen von Waren, Annehmen und Lagern von Waren, Überwachen von Warenbeständen, Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsabläufen, Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsmitteln, Sicherstellen des Geschäftserfolges durch kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Floristen und Floristinnen arbeiten in Floristikfachgeschäften sowie Gartencentern und Baumärkten mit Floristikabteilung. Darüber hinaus arbeiten sie in Beherbergungsbetrieben, im Einzelhandel, in Erwerbsgärtnereien und auf Kreuzfahrtschiffen
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 31.01.2025 (BGBl. I Nr. 30)