Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Tierwirt/Tierwirtin - Fachrichtung Imkerei (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gewinnen und Vermarkten von Honig, Wachs und andere Bienenprodukten unter Beachtung betriebsspezifischer Regelungen und Qualitätsstandards, Umsetzen und Dokumentieren von Maßnahmen zur Einhaltung von Hygienevorschriften bei der Gewinnung und Vermarktung von Bienenprodukten, Betreiben von Königinnenzucht und Haltung und Vermarkten der Königinnen, Mitwirken bei der Reproduktion und Aufzucht des Tierbestandes, Versorgen und Halten der Tiere und Anwenden betriebsspezifischer Haltungssysteme und -techniken, Reinigen, Desinfizieren und Instandhaltung der Tierunterkünfte, Durchführen von Maßnahmen zur Gesundheitsprophylaxe und Versorgen kranker Tiere nach ärztlicher Anweisung und unter Einhaltung von Hygienevorschriften, Beurteilen der Bienenvölker vor der Einwinterung bzw. nach der Auswinterung und konsequentes Durchführen erforderlicher Maßnahmen, Beurteilen der Schwarmstimmung und Anwenden von Schwarmverhinderungsmethoden, Bilden und Pflegen von Jungvölkern, Durchführen von Bienenwanderungen und Bestäubungsaufgaben, selbständiges Durchführen der Arbeiten auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen oder Plänen allein oder im Team und Beachtung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen sowie des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes, Planen und Dokumentieren der Arbeit, Festlegen der Arbeitsschritte, Ergreifen von Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Anwenden von Kommunikations- und Informationstechniken betriebsintern und im Umgang mit Kunden, Einsetzen von Maschinen, Geräten und Betriebsmitteln und Nutzen der Betriebseinrichtungen, Pflege, Wartung und Instandhaltung von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Tierwirte / Tierwirtinnen der Fachrichtung Imkerei arbeiten in landwirtschaftlichen Betrieben insbesondere Imkereien, Verbänden und Institutionen, in landwirtschaftlichen Ausbildungsstätten, im Imkereifachhandel, in Honig und Wachs verarbeitenden Betrieben, in Königinnenzucht- und Bestäubungsbetrieben sowie in Marktgeschäften.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Lw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin
vom 17.05.2005 (BGBl. I S. 1426)
vom 23.02.2006 (BGBl. I S. 465)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (gesetze-im-internet.de)