Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Textilgestalter im Handwerk/Textilgestalterin im Handwerk - Fachrichtung Stricken (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Gestalten und Herstellen von Gestricken, Anwenden von Stricktechniken, Anfertigen von Schmuck- und Funktionselementen, Entwickeln und Gestalten von Entwürfen, Durchführen von experimentellen Strickarbeiten, Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Einsetzen und Kombinieren von Werkstoffen und Zubehör nach Verwendungszweck und Wirtschaftlichkeit, Erstellen von technischen Unterlagen, Erstellen und Gradieren von Schnitten,, Handhaben von Arbeitsgeräten, Werkzeugen und Maschinen, Konfektionieren von Strickteilen, Entwickeln von Prototypen und Kleinserien, Instandsetzen von Strickwaren, Verkaufen und Präsentieren von Strickwaren, Beraten von Kunden, Beurteilen von Qualität und Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, Beachten von Grundsätzen der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Textilgestalter/Textilgestalterinnen im Handwerk, Fachrichtung Stricken, arbeiten in Werkstätten, Ateliers und Unternehmen. Mögliche Arbeitsbereiche können u.a. Modeateliers, Theaterwerkstätten oder therapeutische Einrichtungen sein. Der spätere berufliche Werdegang führt oft in die Selbstständigkeit.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
Hw | 36 Monate |
Struktur der Ausbildung
Zusatzqualifikationen
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk
vom 17.06.2011 (BGBl. I S. 1178)
vom 25.07.2011 (BGBl. I S. 1527)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.