Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin - Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik (Ausbildung)
Beruf im Überblick
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Beurteilen der Wärmebehandelbarkeit von Stählen und Gusswerkstoffen und Nichteisenmetallen, Planen und Festlegen von Arbeits- und Prüfabläufen für Wärmebehandlungen, Auswählen von Wärmebehandlungsverfahren, z.B. Härten, Anlassen, Vergüten, Glühen und Oberflächenhärten, mithilfe von ...
Berufliche Tätigkeitsfelder
Werkstoffprüfer Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik arbeiten in Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie, wie z.B. Härtereien, Anlagen, Maschinen-, Automobil- und Schiffsbau sowie Luft- und Raumfahrtunternehmen.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
Struktur der Ausbildung
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer und zur Werkstoffprüferin
vom 25.06.2013 (BGBl. I S. 1693)
Änderung durch Artikel 3 der Ersten Verordnung zur Änderung von Ausbildungsordnungen
vom 27.01.2014 (BGBl. I S. 90)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Zeugniserläuterung Werkstoffprüfer und Werkstoffprüferin in der Fachrichtung Wärmebehandlungstechnik |
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