Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Bäcker/Bäckerin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Herstellen von Brot und Kleingebäck aus unterschiedlichen Getreideerzeugnissen, auch unter Verwendung von Sauerteig, Herstellen von feinen Backwaren aus Wiener Masse, Biskuit-, Sand-, Brand-, Makronen- und Röstmasse sowie Blätter-, Mürbe-, Hefe- und Lebkuchenteigen, Herstellen von Backwaren-Snacks aus unterschiedlichen Rohstoffen und Teigen, Herstellen von Party-, Salz-, Käse-, Dauergebäcken und diätetischen Bäckereierzeugnissen, Zubereiten von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe, Beherrschen von Planung und Durchführung arbeits- und backtechnischer Verfahren und Beachten von Methoden der Qualitätssicherung, Anwenden von Vorschriften der Lebensmittelhygiene, des Lebensmittelrechts sowie des Arbeitsschutzes, Berücksichtigen von ernährungsphysiologischen, ökonomischen und umweltbezogenen Gesichtspunkten, Beherrschen der Grundlagen der betrieblichen Kalkulation, Erarbeiten von anlassbezogenen Produktvorschlägen.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Bäcker/Bäckerinnen arbeiten sowohl im Nahrungsmittelhandwerk als auch in der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien. Beschäftigung finden sie auch in Spezial- und Diät-Bäckereien sowie in der Gastronomie und im Catering.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 36 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Fortbildung
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin
vom 21.04.2004 (BGBl. I S. 632)
vom 08.02.2016 (BGBl. I S. 179)
Konsolidierte Fassung
Konsolidierte Fassungen führen Änderungen und Berichtigungen mit dem ursprünglichen Verordnungstext in einem einzigen Dokument zusammen. gesetze-im-internet.de stellt die aktuell gültigen Regelungen in den Formaten HTML und PDF bereit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/zur Bäckerin (gesetze-im-internet.de)