Telekommunikationsoperator für Blinde und Sehbehinderte/Telekommunikationsoperatorin für Blinde und Sehbehinderte (Fachpraktiker)
Information zur Rechtsgrundlage
In der Tabelle finden Sie eine Liste von zuständigen Stellen, die eine Regelung erlassen haben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen, z.B. den Text der Rechtsgrundlage, direkt an die zuständige Stelle (Kammer).
Zuständige Stelle | Regelung/letzte Änderung vom | Ausbildungsdauer (Monate) |
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Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern | 19.03.1996 | 24 |