Werker im Garten- und Landschaftsbau/Werkerin im Garten- und Landschaftsbau (Fachpraktiker)
Information zur Rechtsgrundlage
In der Tabelle finden Sie eine Liste von zuständigen Stellen, die eine Regelung erlassen haben. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen, z.B. den Text der Rechtsgrundlage, direkt an die zuständige Stelle (Kammer).
Zuständige Stelle | Regelung/letzte Änderung vom | Ausbildungsdauer (Monate) |
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Landwirtschaftskammer Bremen | 25.11.2010 | 36 |