BP:
 

Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Boots- und Schiffbauermeister/Boots- und Schiffbauermeisterin (Fortbildung/Umschulung)

Rechtsgrundlagen

Konsolidierte Fassung

Abschlussbezeichnung

Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).

vollständigen Text anzeigen langen Text ausblenden

Ausbildung