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Holzblasinstrumentenmachermeister/Holzblasinstrumentenmachermeisterin (Fortbildung/Umschulung)

Rechtsgrundlagen

Abschlussbezeichnung

Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in" mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Absatz 2 HwO).

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