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Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin (Ausbildung)

Beruf im Überblick

SCHORNSTEINFEGER/SCHORNSTEINFEGERIN gültig bis 01.08.2025

Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2025 in Kraft.
Informationen zum neu geordneten Beruf Schornsteinfeger/Schornsteinfegerin

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Prüfen und Überwachen der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerungs- und Lüftungsanlagen, Überprüfen, Reinigen und Messen von Feuerungs- und Lüftungsanlagen, Überprüfen und Messen von Gebäuden und Anlagen im Hinblick auf Brand-, Immissions-, Klima-, Hygiene- und Gesundheitsschutz, Wahrnehmen staatlich übertragener Aufgaben, Anwenden von schornsteinfegerrechtlichen und gewerkeübergreifenden Regelungen, Ermitteln, Beurteilen und Dokumentieren von Prüfergebnissen, Feststellen und Dokumentieren von Mängeln und Funktionsstörungen; Einleiten von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, Einleiten und Überwachen von Maßnahmen zur Effizienzsteigerung von Gebäuden und Anlagen, Verbessern der Nutzungsfähigkeit von Abgasanlagen und Rauchableitungen, Beraten der Kunden in feuerungs-, umwelt- und klimatechnischen Fragen, Selbständiges Ausführen der Arbeiten unter Beachtung der Qualitätssicherung sowie der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz.

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Berufliche Tätigkeitsfelder

Schornsteinfeger/Schornsteinfegerinnen arbeiten in Betrieben des Schornsteinfegerhandwerks.

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Bereich Ausbildungsdauer
Hw 36 Monate

Struktur der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Rahmenlehrplan

Zeugniserläuterungen

Fortbildung / Umschulung

Weiterführende Informationen