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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Binnenschifffahrtskapitän/Binnenschifffahrtskapitänin (Ausbildung)

Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen, Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung, Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen, Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen, Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren, Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik, Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen, Befördern von Personen, Transportieren von Gütern, Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit, Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechnologien.

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Berufliche Tätigkeitsfelder

Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtskapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig.#BR# Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.

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Bereich Ausbildungsdauer
IH 42 Monate

Struktur der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Rahmenlehrplan

Zeugniserläuterungen

Weiterführende Informationen