Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen
Binnenschifffahrtskapitän/Binnenschifffahrtskapitänin (Ausbildung)
Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit
Navigieren von Fahrzeugen und Planen von Reisen, Anwenden, Kontrollieren und Dokumentieren der Fahrzeugausrüstung, Planen und Überwachen des Be- und Entladens von Fahrzeugen, Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen, Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren, Organisieren und Überwachen der Schiffsbetriebstechnik, Organisieren und Überwachen von Betriebsabläufen, Befördern von Personen, Transportieren von Gütern, Fördern der Sozialgemeinschaft an Bord, Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Vorbereiten auf Notfallsituationen sowie Handeln und Führen in Notfallsituationen, Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit, Ergreifen von Maßnahmen zur Wirtschaftlichkeit, zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit, Einsetzen von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Berufliche Tätigkeitsfelder
Binnenschifffahrtskapitäne und Binnenschifffahrtskapitäninnen arbeiten in Betrieben der Güter- und Personenschifffahrt sowie auf Fähren. Darüber hinaus sind sie auch in Hafenbetrieben und Hafenbehörden, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie in Wasserbauunternehmen tätig.#BR# Mit der erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin wird die Voraussetzung zum Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses zum Schiffsführer und zur Schiffsführerin gemäß Richtlinie (EU) 2017/2397 erworben.
Bereich | Ausbildungsdauer |
---|---|
IH | 42 Monate |
- Struktur der Ausbildung
- Rechtsgrundlagen
- Rahmenlehrplan
- Zeugniserläuterungen
- Weiterführende Informationen
Struktur der Ausbildung
Monoberuf
Rechtsgrundlagen
vom 02.03.2022 (BGBl. I S. 271)
Rahmenlehrplan
Zeugniserläuterungen
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung 21/2022: Volle Fahrt voraus! Neue Ausbildungsordnungen für die Binnenschifffahrt, 14.06.2022
- BWP-Artikel: "Europäische Richtlinien in Ausbildungsordnungen verankern. Das Beispiel Binnenschifffahrtsberufe", 2/2022
- "Gutachterliche Stellungnahme zur Ausbildung der Schiffsführer für die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen", Bonn April 2019
- “Erwerb des Unionsbefähigungszeugnisses für Schiffsführer/-innen (Unionspatent) mit abgeschlossener Berufsausbildung" (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)