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Informationen zu Aus- und Fortbildungsberufen

Tiefbaufacharbeiter/Tiefbaufacharbeiterin - Schwerpunkte Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten, Gleisbauarbeiten, Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Leitungsbauarbeiten für Infrastrukturtechnik, Straßenbauarbeiten (Ausbildung)

TIEFBAUFACHARBEITER/TIEFBAUFACHARBEITERIN gültig ab 01.08.2026

Dieser Beruf wurde neu geordnet. Die neue Ausbildungsordnung tritt am 01.08.2026 in Kraft.
Informationen zum aktuell geltenden Ausbildungsberuf

Hintergrund der Neuordnung

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen durch technischen Fortschritt, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Digitalisierung stark verändert. Baubetriebe müssen sich beispielsweise mit Energieeinsparung,Kohlendioxid-Vermeidung, Brandschutz und intelligenten, vernetzten Gebäuden auseinandersetzen. Dies erfordert neue Kompetenzen der Fachkräfte. Die neuen Ausbildungsverordnungen berücksichtigen die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung und das Thema Nachhaltigkeit. Die 19 Berufe decken zahlreiche Tätigkeiten im Neubau, der Sanierung, Modernisierung und Denkmalpflege sowohl im privaten als auch öffentlichen Bereich ab. Sie wurden in einer Verordnung für die Bereiche Tiefbau, Hochbau und Ausbau zusammengefasst.

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Profil der beruflichen Handlungsfähigkeit

Tiefbaufacharbeiter/-innen führen grundlegende Arbeiten in verschiedenen Bereichen des Tiefbaus durch. Dazu gehören Straßenbau, Kanalbau, Leitungsbau und Gleisbau sowie der Bereich Brunnen- und Spezialtiefbau. Sie sind dafür verantwortlich, Baugruben und Gräben herzustellen sowie Verbauarbeiten und Wasserhaltungen durchzuführen, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und den Baugrund zu stabilisieren. Des Weiteren sind sie zuständig für die Herstellung von Verkehrswegen wie Pflaster- und Plattenbelägen sowie den Einbau von Asphalt nach Aufgrabungen. Zudem gehören auch das Verlegen von Infrastrukturleitungen wie Rohren und Kabeln zu ihren Aufgaben. In der Ausbildung lernen sie, Aufträge zu übernehmen, die Arbeiten zu planen, Baustellen einzurichten und zu unterhalten, Baustoffe auszuwählen und zu verarbeiten, Zeichnungen zu erstellen, Messungen durchzuführen, Untergründe zu prüfen, Maschinen und Anlagen einzusetzen und qualitätssichernde Maßnahmen durchzuführen.

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Berufliche Tätigkeitsfelder

Beschäftigungsmöglichkeiten finden Tiefbaufacharbeiter/-innen vor allem in Betrieben des Bauhauptgewerbes. Je nach Ausbildungsschwerpunkt sind sie in den verschiedenen Bereichen des Tiefbaugewerbes tätig.

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Bereich Ausbildungsdauer
Hw, IH 24 Monate

Struktur der Ausbildung

Rechtsgrundlagen

Rahmenlehrplan

Zeugniserläuterungen

Fortbildung / Umschulung

Weiterführende Informationen