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Wettbewerbsthema: „Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt“

„Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt“ so lautet das diesjährige Wettbewerbsthema zum Hermann-Schmidt-Preis. Bewerbungsfrist ist der 27. September 2024.

Mit dem Hermann-Schmidt-Preis für innovative Berufsbildung werden im Jahr 2024 gezielt Projekte und Initiativen ausgezeichnet, die innovative Konzepte und Ausbildungsaktivitäten der beruflichen Aus- und Weiterbildung für Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt entwickelt und erfolgreich umgesetzt haben.

Am 23. Mai 2024 wurde unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Es ist das Fundament unseres Zusammenlebens in einem freien und demokratischen Rechtsstaat. Nach der friedlichen Revolution 1989 in der DDR wurde das Grundgesetz am 3. Oktober 1990 zur gemeinsamen Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands. Auf der Grundlage von Demokratie und sozialer Marktwirtschaft hat sich unser Land zu einem erfolgreichen Staat in Europa und der Welt entwickelt. Aktuell beobachten wir jedoch zunehmende Politikverdrossenheit und wachsenden Populismus. Auch wenn aktuelle Studien bescheinigen, dass die Mehrzahl der Jugendlichen hierzulande die Demokratie als beste Staatsform für Deutschland ansehen, so sinkt das Ansehen der Demokratie und das Vertrauen in demokratische Strukturen. Es gilt also, Demokratie neu zu gestalten, zu stärken und einzuüben.  Auch die Lernorte der beruflichen Bildung können einen Beitrag leisten, um junge Menschen zu mündigen, aktiven Mitgliedern einer demokratischen Gesellschaft zu entwickeln. Hierunter wird im Rahmen des Wettbewerbs vor allem der Kompetenzerwerb in staatsbürgerlichen und demokratischen Prinzipien und Verhaltensweisen wie Partizipation, Diskursfähigkeit, Solidarität und Toleranz verstanden.

Mit dem diesjährigen Wettbewerbsthema „Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt“ möchte das BIBB Konzepte, Initiativen und Modelle einwerben, die Beispiele für  

  • eine gelungene Aus- und Weiterbildung,
  • eine gelungene Lernortkooperation,
  • betriebsübergreifende Aktivitäten und Konzepte oder
  • Lehr-/Lernangebote und Materialien für betriebliches Ausbildungspersonal

im Kontext von Demokratiebildung in Beruf und Arbeitswelt innovativ aufgreifen und damit zur Stärkung der Demokratie in Deutschland beitragen.

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) lädt hiermit zur Teilnahme am Wettbewerb ein.

Der Hermann-Schmidt-Preis 2024 wird durch eine unabhängige Fachjury vergeben. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von 3.000 Euro dotiert. Darüber hinaus kann die Jury bis zu zwei weitere Wettbewerbsbeiträge mit einem Sonderpreis auszeichnen, der jeweils mit 1.000 Euro dotiert ist.

Die Preisverleihung findet auf einer Fachveranstaltung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zum Thema „Demokratiebildung“ am 21./22.01.2025 im BIBB in Bonn statt. Über die Preisverleihung wird öffentlichkeitswirksam berichtet, die besten Projekte werden medial vorgestellt.

Antragsberechtigt sind Betriebe, berufliche Schulen und berufliche Bildungseinrichtungen in Kooperation mit Betrieben und/oder beruflichen Schulen.

Die Bewerbungsunterlagen, einschließlich der Erklärung mit der rechtsverbindlichen Unterschrift, müssen bis zum

27. September 2024

beim BIBB eingegangen sein.

Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Leitungsbüro
Postfach 201264
53142 Bonn
Telefon: 0228 / 107-2833
E-Mail: leitungsbuero@bibb.de
Internet: www.bibb.de/hermannschmidtpreis-2024


Hinweis: Zur Vereinfachung der Bearbeitung empfiehlt es sich, Ihre Bewerbungsunterlagen sowie die Erklärung mit Ihrer rechtsverbindlichen Unterschrift bitte jeweils als PDF-Datei per E-Mail unter leitungsbuero@bibb.de einzureichen.

Es ist beabsichtigt, Auszüge aus den Einsendungen in einer „Good-Practice-Broschüre“ zu veröffentlichen. Mit der Einreichung gestatten Sie dem BIBB, Auszüge aus den Bewerbungsunterlagen für die Berichterstattung über den Hermann-Schmidt-Preis in gedruckter oder elektronischer Form zu veröffentlichen oder veröffentlichen zu lassen. Hierzu haben Sie uns bei Zeiten entsprechende Rechte einzuräumen.

Die Beiträge sollen nicht mehr als zehn Seiten umfassen und insbesondere folgende Angaben beinhalten:

  1. Anschrift des Betriebes oder der Institution, die den Beitrag einreicht, und die Kontaktdaten der Ansprechperson.
  2. Kurzbeschreibung des Betriebes / der Einrichtung / der Institution (Tätigkeitsprofil, Aufgabenschwerpunkte, Rechtsform, Anzahl der Beschäftigten, aktuelle Anzahl der Auszubildenden insgesamt, Anzahl der Auszubildenden, der Weiterzubildenden und des Ausbildungspersonals, die im Rahmen des Modells besonders gefördert wurden beziehungsweise werden).
  3. Beschreibung des Projekts und seiner besonders innovativen Merkmale (Bezeichnung des Projekts, Ausgangslage/Anlass zur Einrichtung des Projekts, ggfs. Kooperationspartner, Ziele des Projekts, inhaltliche Schwerpunkte – siehe ggfs. auch die oben genannten Aspekte von besonderem Interesse –, Inhalte des besonderen Förderangebots, ggfs. Aufgabenteilung der Kooperationspartner, regionale Besonderheiten, besonders innovative Merkmale des Projekts, wesentliche Voraussetzungen und Bedingungen zur Umsetzung, zeitlicher Rahmen/Laufzeit, ggfs. Fördervolumen und Fördermittelgeber).
  4. Darstellung der Resultate und Erfolge sowie der Nachhaltigkeit des Projekts (bisher erzielte Erfolge, Meilensteine, ggfs. Evaluationsergebnisse, für die Umsetzung besonders förderliche und besonders hemmende Bedingungen / Faktoren, ggfs. Erfahrungen mit Kooperationspartnern und Kooperationsformen, Begründung des fortbestehenden Bedarfs für die Durchführung des Projekts und der zur Fortführung des Projekts – ggfs. mit selbsttragenden Strukturen – bereits eingeleiteten/umgesetzten Aktivitäten, personelle, sachliche und finanzielle Voraussetzungen für die Fortführung, ggfs. Förderbedarf, ggfs. inhaltliche Modifizierung / Weiterentwicklung der Inhalte des Projekts und der Kooperationsformen).
  5. Öffentlichkeitsarbeit und Transfer der Ergebnisse (Maßnahmen und Aktivitäten zur Öffentlichkeitsarbeit und zum Ergebnistransfer, Beispiele für die Nutzung der Ergebnisse durch andere Initiativen, Betriebe, Berufsbildungseinrichtungen etc., öffentliche Würdigungen durch Presse und Medien, Verbände, Organisationen, Betriebe etc., ggfs. Auszeichnungen und Preise).

Bitte beachten Sie abschließend auch die Checkliste der Fachjury zu den „Anforderungen an Wettbewerbsbeiträge für den Hermann-Schmidt-Preis“.