Rund 2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben in Deutschland, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Häufig finden sie jedoch keine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung. Das neue Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen will hier zu einer verbesserten und einheitlichen Regelung beitragen. Die Beiträge in diesem Heft stellen Hintergründe dar, beschreiben erste Erfahrungen in der Anwendung des neuen Gesetzes und zeigen Perspektiven für weitere Entwicklungen auf.
Mit Blick auf die ersten Erfahrungen in der Praxis weist BIBB Forschungsdirektor Prof. Dr. Reinhold Weiß auf den hohen Beratungsbedarf im Vorfeld und auch während der Anerkennungsverfahren hin, hier ist umfassende fachliche Expertise gefragt. Unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ fordert er, dass das Recht auf Feststellung und Anerkennung von Kompetenzen, wie es mit dem neuen Anerkennungsgesetz eingeführt wurde, nicht nur Personen vorbehalten sein sollte, die einen Abschluss im Ausland erworben haben, sondern für alle Menschen Gültigkeit hat, die berufliche Kompetenzen informell oder non-formal erworben haben.
Weitere Beiträge im Heft befassen sich mit Verbindungslinien zwischen dem DQR und dem Anerkennungsgesetz, einer Positionierung zu Ausbildungsbausteinen aus Gewerkschaftssicht sowie dem Erfolg beruflich qualifizierter Studierender an Fachhochschulen.
In seinem Editorial weist BIBB Forschungsdirektor Prof. Dr. Reinhold Weiß, mit Blick auf die ersten Erfahrungen in der Praxis, auf den hohen Beratungsbedarf im Vorfeld und auch während der Anerkennungsverfahren hin; hier ist umfassende fachliche Expertise gefragt. Unter dem Motto „Gleiches Recht für alle“ fordert er, dass das Recht auf Feststellung und Anerkennung von Kompetenzen, wie es mit dem neuen Anerkennungsgesetz eingeführt wurde, nicht nur Personen vorbehalten sein sollte, die einen Abschluss im Ausland erworben haben, sondern für alle Menschen Gültigkeit hat, die berufliche Kompetenzen informell oder non formal erworben haben.
Laut BIBB Datenreport 2012 wird im dualen Ausbildungssystem etwa jeder fünfte Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst. Die bis zum Lösungszeitpunkt getätigten Investitionen aller Beteiligten scheinen zunächst verloren. Da ein Großteil der Jugendlichen im Anschluss einen neuen Ausbildungsvertrag abschließt, sind in diesem Fall die Investitionen aus einer gesamtwirtschaftlichen Perspektive heraus nicht gänzlich verloren. Im Beitrag werden Berechnungen vor gestellt, mit denen erstmals die Kosten von vorzeitigen Vertragslösungen beziffert werden können.
Viele Erwerbspersonen in Deutschland verfügen über berufliche Qualifikationen und Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden und auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend gebraucht werden. In der Vergangenheit konnten sie aber oft nicht optimal eingesetzt werden, da Maßstäbe und Verfahren zur Bewertung dieser Qualifikationen fehlten. Mit dem am 1. April 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz stehen künftig – zumindest für die bundesrechtlich geregelten Berufe – bundesweit einheitliche Verfahren und Kriterien zur Bewertung ausländischer Berufsqualifikationen zur Verfügung. Für Menschen mit Auslandsqualifikationen verbessern sich damit die Chancen auf Beschäftigung im erlernten Beruf. Zudem erhöht das Gesetz die Attraktivität Deutschlands für internationale Fachkräfte. Der Beitrag schildert Hintergründe zur Entstehung des Gesetzes, stellt die zentralen Regelungsinhalte vor und benennt abschließend weitere Handlungserfordernisse zur Umsetzung des Gesetzes.
Ein großer Teil der nach Deutschland zugewanderten Erwerbspersonen hat bereits im Herkunftsland einen beruflich qualifizierenden Abschluss erworben. Das Anerkennungsgesetz soll es ihnen nun erleichtern, die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit den deutschen Abschlüssen feststellen zu lassen. Damit sollen ihre Chancen auf eine qualifikationsadäquate Beschäftigung verbessert werden und gleichzeitig vorhandenes Fachkräftepotenzial mobilisiert werden. Im Beitrag wird anhand von Mikrozensusdaten gezeigt, dass zugewanderte Fachkräfte insbesondere in Bezug auf Fachkräfteengpässe ein erhebliches Potenzial für den deutschen Arbeitsmarkt darstellen. Allerdings wird auch deutlich, dass die Trennung zwischen bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Abschlüssen dazu führt, dass ein Teil des Fachkräftepotenzials derzeit noch nicht erreicht wird.
Personen, die in Deutschland arbeiten wollen und sich daher um die Anerkennung ihrer ausländischen Qualifikation bemühen, benötigen viele Informationen über die gesetzlichen Grundlagen der möglichen Anerkennungsverfahren, das Berufsbildungssystem und den Arbeitsmarkt in Deutschland. Erst dann können sie herausfinden, ob ein Verfahren sich lohnt und wo sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsprüfung stellen können. Im Beitrag wird aufgezeigt, welchen Herausforderungen Anerkennungssuchende auf dem Weg zu einer erfolgreichen Antragstellung gegenüberstehen und welche Informations- und Beratungsangebote sie derzeit hierbei unterstützen können.
Durch das zum 1. April 2012 in Kraft getretene Anerkennungsgesetz haben Personen mit im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen die Möglichkeit, deren Gleichwertigkeit mit deutschen Berufsabschlüssen feststellen zu lassen. Dem potenziellen Anerkennungssuchenden stellen sich sowohl im Vorfeld als auch während des Verfahrens vielfältige Fragen, die von verschiedenen Institutionen beantwortet werden können. Für die Anerkennungssuchenden ist jedoch nicht immer ersichtlich, wo sie welche Informationen und Beratungsleistungen erhalten. In diesem Beitrag wird das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ vorgestellt, das sowohl Informations- und Beratungsangebote bereitstellt, als auch bestehende Beratungsangebote vernetzt und professionalisiert.
Durch das neue „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ wird der Rechtsanspruch auf ein Verfahren zur sogenannten Gleichwertigkeitsfeststellung ausgeweitet. Seit dem 1. April 2012 haben auch Drittstaatsangehörige beziehungsweise EU-Bürger/-innen mit Abschlüssen in nicht reglementierten Berufen einen solchen Verfahrensanspruch. Für die zuständigen Stellen, die im Bereich der beruflichen Bildung für Bewertungs- und Anerkennungsverfahren verantwortlich sind, sind damit allerdings zusätzliche Aufgaben und Herausforderungen verbunden, die in diesem Beitrag dargestellt werden. Wie sie dabei durch das vom BMWi in Auftrag gegebene BQ-Portal unterstützt werden, wird hier aufgezeigt.
Die Bewertung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen erfolgt im Zuständigkeitsbereich Industrie und Handel zentral durch die IHK FOSA in Nürnberg. Der Beitrag informiert über Verfahrensabläufe und erste Erfahrungen seit Inkrafttreten des neuen Anerkennungsgesetzes.
Mit dem neuen Anerkennungsgesetz ist den Handwerkskammern die Aufgabe übertragen worden, Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren für im Ausland erworbene Berufsqualifikationen mit einem deutschen handwerklichen Referenzberuf durchzuführen. Die neuen Verfahren vermitteln nicht nur ein Bild über die Einordnung der Berufsqualifikation im deutschen Bildungssystem, sondern stellen ggf. auch die wesentlichen Unterschiede zu einer deutschen Berufsqualifikation dar und geben damit Aufschluss über einen individuellen Qualifizierungsbedarf. Welche Wege zur beruflichen Integration von ausländischen Fachkräften führen und wie sie bei der Suche nach Qualifizierungsangeboten im Handwerk unterstützt werden, ist Gegenstand dieses Beitrags.
Das Anerkennungsgesetz sieht primär eine Gleichwertigkeitsprüfung anhand einer Dokumentenanalyse vor. Ist dies nicht möglich, sind unter bestimmten Voraussetzungen die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen einer sog. Qualifikationsanalyse festzustellen. Hierfür wird im Projekt PROTOTYPING ein Verfahrensprototyp entwickelt. Erste Zwischenergebnisse werden in diesem Beitrag vorgestellt.
Laut DIHK-Arbeitsmarktreport 2011 hat sich die Zahl der Betriebe, die im Fachkräftemangel eines der größten wirtschaftlichen Risiken sehen, seit 2010 verdoppelt. Um diesem Problem zu begegnen, werden von Unternehmen verschiedene Strategien erwogen. Dazu zählt sowohl eine verstärkte Beschäftigung von qualifizierten Migrantinnen und Migranten, die bereits in Deutschland leben, als auch von zukünftigen Zuwanderinnen und Zuwanderern. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit das Personalmanagement in Unternehmen auf diese Beschäftigtengruppe eingestellt ist und welche Möglichkeiten das neue Anerkennungsgesetz bietet, um Unternehmen bei der Suche, Beschäftigung und individuellen Förderung von qualifizierten Fachkräften mit Migrationserfahrung zu unterstützen.
Nicht nur für private Unternehmen, auch für öffentliche Einrichtungen lohnt die Auseinandersetzung mit der Vielfalt ihrer Belegschaft. Ein erster Schritt dahin ist die Selbstvergewisserung, wo man eigentlich steht. Am Beispiel einer am BIBB durchgeführten Mitarbeiterbefragung zum Migrationshintergrund zeigt der Beitrag auf, wie man dabei konkret vorgehen kann. Damit diese erfolgreich verläuft, bedarf es vor allem guter Kommunikation.
Since 2003 foreigners have legal access to getting their qualification assessed and recognised in Denmark. There are several methods and initiatives to get foreign qualifications recognised. The article describes the legal basis and procedures for the recognition and assessment of foreign qualifications, both for the labour market and for the Danish educational system. Furthermore, it outlines the role ascribed to qualifications in today’s Denmark in the context of the residence permit rule.
In einer Reihe von Ländern ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen bereits seit einiger Zeit geregelt. Für die Umsetzung des neuen Anerkennungsgesetzes in Deutschland drängt sich die Frage auf, welche Modelle und Verfahren in anderen Ländern implementiert wurden, um Fachkräfte auf den heimischen Arbeitsmärkten besser zu integrieren und welche Impulse davon für die deutsche Diskussion ausgehen können.
In der Debatte um den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) im Herbst 2011 drehte sich alles nur noch um den – relativen – Wert des Abiturs im Gefüge des deutschen Qualifikationssystems. Dabei geriet völlig aus dem Blick, dass der Deutsche Qualifikationsrahmen seinen Ursprung im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) hat und dass seine Ziele und Zwecke nicht nur nationale sind. Deutschland hatte sich auf den europäischen Prozess eingelassen, um die Verständlichkeit und Vergleichbarkeit von Qualifikationen der verschiedenen Länder in den jeweils anderen Ländern zu verbessern und so die Mobilität der Bürger zu fördern. Zeitgleich mit der DQR-Diskussion wurde das „Gesetz zur Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (BQFG) vorbereitet. Beide Prozesse liefen völlig unabhängig voneinander nebeneinander her, obwohl doch die Bezüge auf der Hand liegen. Dieser Beitrag versucht, eben diese Bezüge deutlich zu machen.
Zurzeit findet eine intensive Debatte über die Notwendigkeit und Wirkung von Ausbildungsbausteinen statt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) treibt die Einführung und Ausdehnung von Ausbildungsbausteinen voran. Diese seien ein Beitrag zur Reform der Berufsbildung. Erste Programm-Evaluationen von JOBSTARTER CONNECT (vgl. Interval 2011) lassen eher Zweifel darüber aufkommen, ob die Bausteine überhaupt positive Effekte erzielen. Bedenklich ist, wenn die Ausbildungsbausteine losgelöst von Zielgruppen und Bildungsphasen diskutiert werden.
Empirische Untersuchungen an verschiedenen deutschen Universitäten belegen, dass Studierende, die vor ihrem Studium bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, einen tendenziell besseren Studienerfolg erzielen. Dieser drückt sich in einer kürzeren Studiendauer oder in einem erfolgreicheren Abschneiden bei Prüfungen aus. Für den Studienerfolg an den tendenziell stärker an der Praxis orientierten Fachhochschulen gibt es bislang noch keinen derartigen empirischen Nachweis. Im Beitrag werden die Ergebnisse einer entsprechenden Untersuchung an der Lehreinheit Wirtschaft der Fachhochschule Bielefeld vorgestellt. Abschließend wird auf weitere Anknüpfungspunkte eingegangen, die diese Ergebnisse bspw. im Rahmen der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge bieten.