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Rund um das Thema Duales Studium

Mit dualen Studiengängen haben Hochschulen und Praxispartner ein Format etabliert, in dem die Vermittlung von wissenschaftlich-theoretischem Wissen mit der Aneignung berufspraktischer Kompetenzen verbunden wird, um ein spezifisches Qualifikationsprofil der Studierenden bzw. Absolventinnen und Absolventen zu erreichen. Hierzu kooperieren Hochschulen mit Praxisphasen (Betrieben oder bspw. Pflegeschulen) und greifen dabei auch auf Regelungen und Erfahrungen im Betriebsbildungssystem zurück. Die Vielfalt der Angebote bildet die unterschiedlichen Bedarfe der Hochschulen, Praxispartner und Studierenden ab. Die Studiengänge sind praxisnah und bieten den Unternehmen die Möglichkeit der gezielten Nachwuchskräftesicherung.

Bei den dualen Studiengängen in der Erstausbildung lassen sich grundsätzlich zwei verschiedene Formate unterscheiden: das ausbildungsintegrierende und das praxisintegrierende Studium. Daneben existieren auch Mischformen, mit denen die Hochschulen einen Studiengang sowohl im ausbildungs- als auch im praxisintegrierenden Format anbieten.

Ausbildungsintegrierender dualer Studiengang (Erstausbildung): Eine Berufsausbildung ist systematisch im Studiengang angelegt. Es gibt eine strukturell-institutionelle Verzahnung von Hochschule und Unternehmen/Praxiseinrichtung (durch die Kooperation von Hochschule/Berufsakademie, Praxispartner und ggf. auch Berufs- und Fachschule) sowie eine Anrechnung von Teilen der Ausbildung als Studienleistungen. Besonderes Kriterium für dieses Format ist, nach Empfehlung des BIBB-Hauptausschusses, das Vorliegen eines Ausbildungsvertrags.

Praxisintegrierender dualer Studiengang (Erstaus- und Weiterbildung): Praxisanteile sind systematisch und in größerem Umfang gegenüber regulären Studiengängen mit obligatorischen Praktika im Studium angelegt und sind strukturell-institutionell mit dem Studium verzahnt (durch die Kooperation von Hochschule/Berufsakademie, Praxispartner und ggf. auch Berufs- und Fachschule). Es gibt eine Anrechnung der Praxisanteile als Studienleistungen.

Bei der Integration der eingebundenen Lernorte haben sich verschiedene zeitliche Modelle entwickelt:

  • Beim Blockmodell wechseln sich in etwa gleichlange Phasen beim Praxispartner und an der Hochschule in Wochen- oder Monatsblöcken über das gesamte Semester ab.
  • Bei den Rotationsmodellen findet an unterschiedlichen Tagen der Woche ein Wechsel zwischen den hochschulischen und betrieblichen Phasen statt.
  • Ein drittes Modell sind Fernlernmodelle ohne bzw. mit vereinzelten Präsenzphasen am Lernort Hochschule.

Weitere Unterformen, wie beispielsweise das teilseparierte Blockmodell mit vorgeschalteter Berufsausbildung, bei dem der Ausbildungsbeginn zwischen sechs und 18 Monaten vor dem Studienbeginn liegt, ergänzen diese Darstellung.

Erfahrungsgemäß beträgt die Dauer des Studiums bei den dualen Studiengängen der Erstausbildung zwischen sechs und zwölf Semestern.

Fächersystematiken werden in der Hochschulstatistik zur Erstellung von Statistiken im Forschungs- und Bildungsbereich verwendet. Es handelt sich hierbei um fachliche Gliederungs- bzw. Zuordnungsstrukturen. Im Fokus steht dabei die Bereitstellung von Informationen auf Basis bundeseinheitlich genutzter Systematiken.

Die aktuell verwendete AusbildungPlus-Fächersystematik orientiert sich am Studienfächerschlüssel des Statistischen Bundesamtes und umfasst insgesamt acht Fächergruppen, 33 Studienbereiche und 185 Studienfächer.

 Fächergruppe

(1. Ordnungsebene)

Studienbereich 

(2. Ordnungsebene)

Studienfach

(3. Ordnungsebene)

03 Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 20 Betriebswirtschaftslehre / Wirtschaftswissenschaften

20,15 Marketing/Online-Marketing/Vertrieb

20,16 Wirtschaftspsychologie

20,17 Handel

20,18 Industrie

20,19 Versicherungswesen

20,20 Medienwirtschaft/Medienmanagement

20,21 Wirtschaftsinformatik

20,22 Modewirtschaft

20,23 E-Commerce

20,24 Nachhaltigkeitswirtschaft

 

Berufe

Für die Berufsbildung ist von besonderem Interesse, auf welche Berufe sich die dualen Studiengänge beziehen können. Im Allgemeinen überwiegen kaufmännische Berufe gegenüber gewerblich-technischen Berufen.

Duale Studiengänge werden sowohl in öffentlicher als auch privater Trägerschaft von folgenden Institutionen angeboten:

  • Fachhochschulen
  • Duale Hochschulen (DHBW1, DHSH2, DHGE3)
  • Berufsakademien
  • Universitäten
  • Sonstige Hochschulen

Mit dem Positionspapier vom 25. Oktober 2013 verabschiedete der Wissenschaftsrat Empfehlungen zu den zentralen Aspekten der Qualitätssicherung dualer Studiengänge.

Zu den Standards der Akkreditierung hat sich obendrein der BIBB-Hauptausschuss in seiner Empfehlung zum dualen Studium vom 21. Juni 2017 ausführlich positioniert, in der insbesondere der Anspruch an eine qualitätsorientierte Gestaltung des betrieblichen Lernens aus Sicht der beruflichen Bildung formuliert wurde. Darin werden vier Qualitätsdimensionen beschrieben:

Die Kooperationsbeziehung zwischen den Lernorten ist verlässlich gestaltet; die jeweiligen Verantwortlichen und Betreuer/-innen sind klar benannt und tauschen sich regelmäßig aus. Die Praxispartner sowie auch die Studierenden und weitere Partner (z. B. Berufsschulen) wirken in hochschulischen Gremien mit, die relevant für die dualen Studiengänge sind. An allen Lernorten ist eine angemessene personelle, fachliche und sächliche Ausstattung gewährleistet. Dazu gehört, dass die fachliche Betreuung und Beratung der dual Studierenden an allen Lernorten gesichert ist, die jeweiligen Betreuer/-innen klar benannt sind und sie über die nötigen fachlichen und persönlichen Kompetenzen verfügen.

Grundlage der Kooperation zwischen hochschulischen und außerhochschulischen Lernorten sind die abgestimmten Studiengangkonzepte. Die Theorie- und Praxisphasen an den beteiligten Lernorten sind curricular miteinander verzahnt, d. h. sie sind inhaltlich aufeinander bezogen und zeitlich aufeinander abgestimmt. Diese und die jeweiligen Lernziele gehen zudem aus den Modulbeschreibungen hervor. Alle Studienbestandteile sind mit Kreditpunkten (ECTS) versehen. Die Praxisphasen werden in geeigneter Form dokumentiert. Studiengangkonzept und Curriculum dienen bei dualen Studiengängen als Basis der betrieblichen Studien- und Einsatzplanung.

Die Rechte und Pflichten von Hochschule und dualem Praxispartner sowie ggfs. weiterer Kooperationspartner sind vertraglich vereinbart, in der Regel in einem Kooperationsvertrag. Dieser trifft verbindliche Aussagen zu u. a. folgenden Aspekten der Zusammenarbeit: Rechte und Pflichten der beteiligten Partner, Bedingungen und Modalitäten der Vertragsbeendigung, Angabe der Anzahl der zu erwartenden Studierenden sowie die Beteiligung an hochschulischen Gremien.

Ebenso liegt zwischen dem Praxispartner und der/dem dual Studierenden ein Vertrag vor, dessen Art abhängig von der jeweiligen Studienform ist. Darin sind mindestens folgende Aspekte geregelt: Rechte und Pflichten der beteiligten Partner, Vergütung, Bereitstellung der erforderlichen Ausbildungsmittel, Freistellungsregelungen, Urlaubsanspruch, Arbeitszeit, Vertragsdauer, Geheimhaltungsklausel, Probezeit, Vertragsbeendigung, Zeugnispflicht, Regelung zur etwaigen Übernahme von Studiengebühren.

Die beteiligten Hochschulen bzw. der jeweilige duale Studiengang durchlaufen regelmäßig Verfahren zur Erlangung des Siegels des Akkreditierungsrates. Die Praxispartner unterstützen die regelmäßige Akkreditierung.

Die fachliche Breite der Ausbildung ist gesichert und zielt nicht auf die Vorbereitung auf eine konkrete Tätigkeit, sondern auf mögliche Beschäftigungsfelder. Neben den Lernfortschritten sollte auch die Betreuungssituation am betrieblichen Lernort regelmäßig evaluiert werden.

Zur Qualitätssicherung wird empfohlen, dass ein lernortübergreifendes, abgestimmtes Qualitätssicherungs- und -entwicklungssystem für jeden dualen Studiengang vorliegt, das mit den erforderlichen Instrumenten hinterlegt ist, die die oben genannten Qualitätsdimensionen abdecken.

Der Akkreditierungsrat hat wesentliche Forderungen der BIBB-Hauptausschuss-Empfehlung zum dualen Studium aufgegriffen.

Das rechtliche Fundament des Akkreditierungssystems bilden:

  • der Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen,
  • die Musterrechtsverordnung (MRVO) vom 07. Dezember 2017 und
  • das Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz).

Unterschiedliche Zusammenschlüsse, wie Dachmarken, Dachverbände bzw. Agenturen, sind in mittlerweile zehn Bundesländern entstanden und dienen als Serviceeinrichtungen, welche Unternehmen, Hochschulen und Studierende beraten. Unter dem Dach dieser Einrichtungen fungieren die einzelnen Mitglieder weiterhin als selbstständige Hochschulen.

Diese Dachverbände bzw. Dachmarken sind vom jeweiligen Bundesland initiierte und geförderte Plattformen bzw. Strukturen, die duale Studiengänge unterstützen sowie die Aktivitäten bündeln und Weiterentwicklungen anstoßen. In die Arbeit sind in den ins Leben gerufenen Gremien und Beiräten auch Akteure der Berufsbildung, wie etwa Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HwK) sowie Sozialpartner eingebunden.

Ziel dieser Dachverbände ist es darüber hinaus, für eine verbesserte Sichtbarkeit und strategische Positionierung des Modells duales Studium im jeweiligen Bundesland einzutreten.

  • 1

    Duale Hochschule Baden-Württemberg

  • 2

    Duale Hochschule Schleswig-Holstein

  • 3

    Duale Hochschule Gera-Eisenach