Definition von Zusatzqualifikationen
Der Begriff der Zusatzqualifikation findet sowohl in der wissenschaftlichen Literatur als auch in der Praxis für eine Vielzahl von Qualifikationen und Bildungsprozessen in allen Bereichen des Bildungssystems Anwendung. Sämtliche Maßnahmen, die über die in den Ordnungsmitteln formulierten Mindestanforderungen hinaus zu einem Kompetenzerwerb führen, werden unter diesem Begriff subsumiert.
Eine einheitliche Definition und somit einheitliche Verwendung in der Praxis existiert bislang nicht.
Das Fachportal AusbildungPlus erfasst Zusatzqualifikationen, die die folgenden Merkmale erfüllen:
- sich an Auszubildende in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf nach BBiG bzw. HwO im dualen System richten,
- zusätzlich zu den Inhalten der Ausbildungsordnung eines Berufes die Ausbildung durch Inhalte ergänzen,
- während der Berufsausbildung oder unmittelbar danach stattfinden bzw. spätestens ein halbes Jahr nach der Berufsausbildung abgeschlossen sind,
- einen zeitlichen Mindestumfang von mindestens 40 Unterrichtstunden aufweisen,
- nach Abschluss der Maßnahme dokumentiert werden (Teilnahmebescheinigung, Zertifikate, Prüfungszeugnisse etc.).
- Unterscheidungsmerkmale der Zusatzqualifikationen
- Was sind nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen
- Welche Zusatzqualifikationen gibt es?
- Anbieter von Zusatzqualifikationen
- Inhalte von Zusatzqualifikationen
- Dauer von Zusatzqualifikationen
Es wird zwischen den kodifizierten und den herkömmlichen - nicht kodifizierten - Zusatzqualifikationen unterschieden, deren maßgebliche Unterscheidungsmerkmale in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst gegenübergestellt werden.
Kodifizierte Zusatzqualifikationen |
Nicht kodifizierte Zusatzqualifikationen |
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Bestandteil der Ausbildungsverordnung BBIG, § 5 Abs. 2 Nr. 5 (Ausbildungsordnung) BBIG, § 49 (Zusatzqualifikationen) |
außerhalb der Ausbildungsverordnung und fallen nicht unter das BBiG, da die Inhalte nicht Bestandteil der Ausbildungsordnungen sind |
Keine Erfassung über die Datenbank AusbildungPlus |
Erfassung über die Datenbank AusbildungPlus |
Anbieter von Zusatzqualifikationen:
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Regelungsebenen:
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Die über die Datenbank AusbildungPlus erfassten nicht kodifizierten Zusatzqualifikationen werden grundsätzlich außerhalb der Ausbildungsordnung angeboten; es wird zwischen berufsspezifischen und berufsübergreifenden Zusatzqualifikationen differenziert.
Welche Zusatzqualifikationen gibt es?
Grundsätzlich kann man in jedem Ausbildungsberuf eine Zusatzqualifikation erwerben, es wird zwischen berufsspezifischen und berufsübergreifenden unterschieden.
Es gibt entsprechend Zusatzqualifikationen, die ausschließlich in einem spezifischen Ausbildungsberuf oder einem Berufsbild erworben werden können. Beispiele hierfür finden sich in kaufmännischen Berufen, wie etwa Bankkaufmann/-frau oder Industriekaufmann/-frau, aber auch im Bereich des Handwerks, wie etwa bei Holzmechaniker/-innen (vgl. Abbildung).
Ausbildungsberuf | Mögliche Zusatzqualifikation |
---|---|
Bankkaufmann/-frau | Finanzassistent/-in |
Mechatroniker/-in | Digitale Vernetzung/Programmierung/IT-Sicherheit |
Medienkaufmann/-frau | Medienwirtschaft |
Industriekaufmann/-frau | Europakaufmann/-frau |
Speditionskaufmann/-frau | Kauffrau/-mann für Europäischen Waren- und Dienstleistungsverkehr (mit Auslandsaufenthalt) |
Holzmechaniker/-in | CAD/CNC-Fachkraft Holz |
Hotelfachfrau/-mann | Hotelmanagement |
Koch/Köchin | Vegetarisch-veganer Koch/Vegetarisch-vegane Köchin |
Berufsübergreifende Zusatzqualifikationen bieten für mehrere Berufe gleichermaßen eine Ergänzung, ohne explizit auf die Inhalte eines bestimmten Ausbildungsberufs abzustellen. Beispiele hierfür sind der „Europäische Computerführerschein (ECDL)“ oder Zusatzqualifikationen, die fremdsprachliche Kompetenzen vermitteln. Lehrlinge in Handwerksberufen können zusätzlich betriebswirtschaftliche Kenntnisse erlangen und auf diese Weise schon während der Ausbildung einen Teil der Meisterprüfung absolvieren. Oder sie machen während ihrer Ausbildung die Fachhochschulreife nach.
Anbieter von Zusatzqualifikationen
Zusatzqualifikationen werden in erster Linie von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen angeboten. Dies sind die beiden Lernorte im dualen System der Berufsausbildung und damit die wichtigsten Akteure. Weiterhin zählen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern und deren Bildungszentren zu den bedeutenden Anbietern von Zusatzqualifikationen.
Inhalte von Zusatzqualifikationen
Inhaltlich lassen sich die Angebote an Zusatzqualifikationen acht Kategorien zuordnen:
- Internationale Qualifikationen/Fremdsprachen,
- Betriebswirtschaft/Kaufmännischer Bereich,
- Technik/Technologie,
- Tourismus und Gastronomie,
- Medien und Telekommunikation,
- Informationstechnologie (EDV/ IT) sowie
- Körperpflege und Gesundheit und Sonstige.
Dauer von Zusatzqualifikationen
Die Spannweite des zeitlichen Umfangs der in der AusbildungPlus-Datenbank verzeichneten Zusatzqualifikationen reicht von unter 40 bis über 600 Stunden. Die meisten Zusatzqualifikationen verteilen sich relativ gleichmäßig auf Angebote von 40 bis 500 Stunden.