BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Tarifliche Ausbildungsvergütungen 2015

Weiterhin günstige Entwicklung für Auszubildende in West- und Ostdeutschland

07.01.2016 | Ursula Beicht

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen haben sich 2015 erneut recht günstig für die Auszubildenden entwickelt, wie die Ergebnisse der aktuellen Auswertung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zeigen.

In Westdeutschland betrug der Vergütungsdurchschnitt nun 832 Euro im Monat. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Vergütungen 2015 damit um 3,7 Prozent, wobei der prozentuale Anstieg allerdings schwächer war als 2014 mit 4,6 Prozent. In Ostdeutschland lagen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2015 durchschnittlich bei 769 Euro im Monat, was einer Steigerung um 4,3 Prozent entsprach. Der Zuwachs fiel hier etwas stärker aus als 2014 mit 4,1 Prozent. Der Abstand zum westdeutschen Tarifniveau hat sich 2015 nicht verändert: Wie im Vorjahr wurden im Osten 92 Prozent der westlichen Vergütungshöhe erreicht. Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet betrugen die tariflichen Ausbildungsvergütungen 2015 durchschnittlich 826 Euro pro Monat. Sie lagen damit im Gesamtdurchschnitt um 3,9 Prozent über dem Vorjahreswert von 795 Euro.

Die Auswertung tariflicher Ausbildungsvergütungen wird im BIBB seit 1976 jährlich zum Stand 1. Oktober durchgeführt (vgl. BEICHT 2011). Die Grundlage bilden derzeit rund 450 Tarifvereinbarungen zu den Ausbildungsvergütungen in den, gemessen an den Beschäftigtenzahlen, größten Tarifbereichen Deutschlands. Die aktuellen Angaben hierzu stellt jeweils das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus dem dort geführten Tarifregister zusammen. Auf dieser Datenbasis werden im BIBB Vergütungsdurchschnitte für stärker besetzte Ausbildungsberufe berechnet, und zwar getrennt nach West- und Ostdeutschland. Im Jahr 2015 waren 180 Berufe für den Westen und 149 Berufe für den Osten in die Auswertung einbezogen. In den berücksichtigten Berufen waren insgesamt 89 Prozent (West: 90 %, Ost: 82 %) aller Auszubildenden vertreten.

In der dualen Berufsausbildung ist jeder Betrieb gesetzlich verpflichtet, seinen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen (§ 17 Berufsbildungsgesetz). In den meisten Branchen werden daher von den Tarifpartnern (Arbeitgeber und Gewerkschaften) Vereinbarungen über die Ausbildungsvergütungen abgeschlossen. Die Höhe der tariflich festgelegten Vergütungen variiert allerdings von Branche zu Branche beträchtlich. Innerhalb der einzelnen Branchen werden meistens regional unterschiedliche Vereinbarungen getroffen. Daher gibt es auch Abweichungen in der Vergütungshöhe zwischen den Regionen, insbesondere zwischen West- und Ostdeutschland. Tarifgebundene Betriebe müssen ihren Auszubildenden mindestens die in ihrer Branche und Region geltenden tariflichen Vergütungssätze zahlen. Nicht tarifgebundene Betriebe können dagegen die für ihre Branche und Region vereinbarte tarifliche Ausbildungsvergütung nach derzeitiger Rechtsprechung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Dennoch zahlen auch Betriebe ohne Tarifbindung häufig freiwillig die tariflichen Vergütungssätze (vgl. BEICHT/WALDEN 2012). Daher wird die Höhe der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen nach wie vor relativ stark durch die tariflichen Regelungen geprägt, obwohl die Tarifbindung der Betriebe seit Mitte der 1990er-Jahre in Westdeutschland deutlich abgenommen hat und ostdeutsche Betriebe schon immer erheblich seltener tarifgebunden gewesen sind als westdeutsche Betriebe (vgl. KOHAUT/ELLGUTH 2015). Der Anteil der Betriebe, bei denen die Vergütungshöhe tatsächlich dem Tarifniveau entspricht, ist allerdings in Ostdeutschland deutlich geringer als in Westdeutschland (vgl. BEICHT/WALDEN 2012).

Über Erhöhungen der Ausbildungsvergütungen entscheiden die Tarifpartner in der Regel im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen zu den Löhnen und Gehältern der Arbeitnehmer. Seit 2012 ist sowohl in West- als auch in Ostdeutschland ein vergleichsweise starker Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen zu verzeichnen, wie aus Schaubild 1 hervorgeht. Die erneute deutliche Anhebung der Vergütungen 2015 dürfte zum einen auf die nach wie nach wie vor recht guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zurückzuführen sein, die auch bei den Tariflöhnen und -gehältern wiederum ein spürbares Plus ermöglichten (vgl. BISPINCK u.a. 2015). Zum anderen spielte wahrscheinlich aber auch die Lage auf dem Ausbildungsmarkt wieder eine wichtige Rolle. In den letzten Jahren wurde es für die Betriebe erheblich schwieriger, ihre Ausbildungsstellen zu besetzen, und zwar vor allem durch die stark gesunkenen Schulabgängerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung, die verstärkte Neigung der Jugendlichen zu akademischer Bildung sowie die zunehmenden Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt (vgl. MATTHES u.a. 2015, BIBB 2015).

Wie die langfristige Beobachtung seit dem Jahr 1976 gezeigt hat, beeinflusste die Angebots-Nachfrage-Situation auf dem Ausbildungsmarkt immer auch die Entwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen (vgl. BEICHT 2011). In Phasen, in denen die angebotenen betrieblichen Ausbildungsstellen wegen sehr hoher Schulabgängerzahlen bei weitem nicht ausreichten, um die Nachfrage zu decken, fielen die Vergütungssteigerungen immer sehr gering aus. An die Betriebe wurde dann appelliert, mehr Ausbildungsplätze bereit zu stellen. Eine weitere Kostenbelastung der Betriebe durch zu stark erhöhte Ausbildungsvergütungen wollten die Tarifpartner in einer solchen Situation vermeiden. Hingegen wurde in Phasen, in denen Betriebe aufgrund einer schwächeren Nachfrage größere Schwierigkeiten bei der Besetzung ihrer Ausbildungsplätze hatten, mit deutlichen Vergütungserhöhungen reagiert. Durch einen solchen finanziellen Anreiz sollten verstärkt Jugendliche für eine duale Ausbildung gewonnen werden.

Diese Zusammenhänge lassen sich auch in der jüngeren Vergangenheit beobachten: So lagen die Steigerungsraten der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Jahr 2006, als der Mangel an Ausbildungsstellen im letzten Jahrzehnt am stärksten ausgeprägt war, mit 1,0 Prozent im Westen und 1,3 Prozent im Osten äußerst niedrig. Mit der allmählichen Verringerung der Engpässe auf dem Ausbildungsmarkt stiegen die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den Folgejahren dann meist wieder etwas stärker an. Aufgrund zunehmender Stellenbesetzungsprobleme der Betriebe wurden in Westdeutschland ab dem Jahr 2012 so starke Zuwächse erreicht wie zuvor lange nicht mehr. Die durchschnittlichen Steigerungsraten bewegten sich nun zwischen 3,7 Prozent im Jahr 2015 und 4,6 Prozent im Jahr 2014. In Ostdeutschland verschärfte sich ab 2008 der einige Jahre zuvor begonnene Rückgang der Schulabgängerzahlen erheblich. Bereits im Jahr 2009 kam es hier zu einer Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen um 4,9 Prozent. Ab 2011 lag der jährliche Vergütungsanstieg dann zwischen 4,1 Prozent (2014) und 5,0 Prozent (2012 und 2013).

Zwischen den Ausbildungsberufen gibt es beträchtliche Unterschiede in der Vergütungshöhe, wie Schaubild 2 verdeutlicht. Dargestellt sind die durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen in 20 exemplarisch ausgewählten Berufen. Besonders hoch lagen 2015 demnach die tariflichen Vergütungen in den Berufen des Bauhauptgewerbes (zum Beispiel Maurer/Maurerin) in Westdeutschland: Sie betrugen durchschnittlich 1.057 Euro im Monat. In Ostdeutschland waren die Vergütungen in den Berufen des Bauhauptgewerbes mit durchschnittlich 861 Euro allerdings niedriger. Sehr hohe tarifliche Vergütungsdurchschnitte wurden beispielsweise auch in den Berufen „Mechatroniker/Mechatronikerin“, „Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen“ sowie „Medientechnologe/Medientechnologin Druck“ erreicht. Eher niedrig waren die Durchschnittsbeträge zum Beispiel in den Berufen „Friseur/Friseurin“, „Florist/Floristin“, „Bäcker/Bäckerin“ sowie „Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin“.

Auch die Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütungen fiel in den Berufen unterschiedlich aus. In schon jetzt massiv von Nachfragedefiziten betroffenen Ausbildungsberufen – zum Beispiel im Lebensmittelhandwerk, der Gastronomie und der Reinigungsbranche (vgl. MATTHES u.a. 2015) – wurden die Ausbildungsvergütungen 2015 teilweise überdurchschnittlich angehoben. Dies traf in West- und Ostdeutschland beispielsweise auf den Beruf „Bäcker/Bäckerin“ zu: Hier wurden die Vergütungen 2015 jeweils um durchschnittlich 5,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht (von 570 Euro auf 600 Euro). Auch in den Berufen „Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau“ und „Koch/Köchin“ nahmen die Vergütungsdurchschnitte mit 4,3 Prozent in Westdeutschland (von 705 Euro auf 735 Euro) und 5,3 Prozent in Ostdeutschland (von 581 Euro auf 612 Euro) deutlich zu. Eine beträchtliche Steigerung war im Beruf „Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie“ mit 7,7 Prozent im Westen (von 689 Euro auf 742 Euro) und 9,3 Prozent im Osten (von 648 Euro auf 708 Euro) zu verzeichnen. Im Beruf „Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin“ stiegen die Ausbildungsvergütungen in Ostdeutschland mit 4,7 Prozent leicht überdurchschnittlich an (von 657 Euro auf 688 Euro), während in Westdeutschland der Zuwachs mit 2,4 Prozent (von 747 Euro auf 765 Euro) eher schwach war.

Bei den ermittelten berufsspezifischen Durchschnittswerten ist generell zu beachten, dass auch im gleichen Beruf die tariflichen Ausbildungsvergütungen je nach Branche und Region – also auch innerhalb von West- bzw. Ostdeutschland – erheblich voneinander abweichen können. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die tariflichen Ausbildungsvergütungen nur in der betrieblichen Berufsausbildung gelten. In der aus öffentlichen Mitteln finanzierten außerbetrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden in der Regel erheblich niedrigere Vergütungen, die gesetzlich beziehungsweise durch Verordnung festgelegt werden und in der Auswertung der tariflichen Ausbildungsvergütungen daher nicht einbezogen sind.

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen stellen für die Auszubildenden Bruttobeträge dar. Überschritt 2015 die monatliche Vergütung die Geringverdienergrenze von 325 Euro, so wurde der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Bei hohen Vergütungen erfolgte gegebenenfalls auch zusätzlich ein Lohnsteuerabzug. Nur wenn die Vergütung maximal 325 Euro betrug, erfolgten keine Abzüge, die Auszubildenden galten dann im sozialversicherungsrechtlichen Sinne als Geringverdiener, die keine Sozialversicherungsbeiträge selbst zahlen müssen. In diesem Fall waren die gesamten Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) vom Ausbildungsbetrieb zu übernehmen.

Insgesamt verteilten sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen in den erfassten Berufen im Jahr 2015 wie folgt: In Westdeutschland kamen 28 Prozent der Auszubildenden auf hohe monatliche Beträge von 950 Euro und mehr. Für 63 Prozent bewegten sich die Vergütungen zwischen 650 Euro und unter 950 Euro. Relativ gering waren die Beträge für 9 Prozent der Auszubildenden mit weniger als 650 Euro. In Ostdeutschland gab es für 16 Prozent der Auszubildenden hohe Vergütungen von 950 Euro und mehr. Für 53 Prozent lagen die Vergütungen zwischen 650 Euro und unter 950 Euro. 31 Prozent der Auszubildenden erhielten eher niedrige Vergütungen von unter 650 Euro.

Zwischen den Ausbildungsbereichen unterscheidet sich das Vergütungsniveau relativ stark, wie Schaubild 3 zeigt. In Westdeutschland wurden demnach 2015 in Industrie und Handel im Durchschnitt die höchsten tariflichen Ausbildungsvergütungen erreicht. Auch im Öffentlichen Dienst lag der Vergütungsdurchschnitt vergleichsweise hoch. Deutlich darunter bewegten sich die Durchschnittsbeträge im Handwerk, bei den Freien Berufen und in der Landwirtschaft. Noch größere Unterschiede gab es 2015 in Ostdeutschland: Hier war die durchschnittliche Vergütung im Öffentlichen Dienst am höchsten, gefolgt von Industrie und Handel. Erheblich niedriger fielen auch hier die Durchschnittswerte im Handwerk, in der Landwirtschaft und bei den Freien Berufen aus. Allerdings ist zu beachten, dass vor allem innerhalb der beiden größten Ausbildungsbereiche Industrie und Handel sowie Handwerk die Vergütungen zwischen den einzelnen Berufen sehr stark differierten. Dagegen waren die Vergütungsunterschiede innerhalb der kleineren Ausbildungsbereiche, die wesentlich weniger Berufe umfassen, viel geringer.

Unterschiede in der Vergütungshöhe sind auch zwischen männlichen und weiblichen Auszubildenden festzustellen. In Westdeutschland betrugen 2015 die durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen für junge Männer 844 Euro pro Monat und für junge Frauen 811 Euro. In Ostdeutschland kamen männliche Auszubildende auf 786 Euro und weibliche auf 736 Euro. Die abweichenden Vergütungsdurchschnitte resultierten ausschließlich aus der unterschiedlichen Verteilung von jungen Männern und Frauen auf die Ausbildungsberufe. In Berufen, in denen fast ausschließlich junge Männer ausgebildet wurden, waren teilweise sehr hohe Ausbildungsvergütungen tariflich vereinbart. Umgekehrt lagen in einigen Berufen, in denen weit überwiegend junge Frauen vertreten waren, die Vergütungen sehr niedrig.

Bei allen bisher genannten Beträgen handelte es sich jeweils um die durchschnittlichen tariflichen Vergütungen während der gesamten in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer der Berufe. Die tariflichen Vergütungssätze erhöhen sich jedoch von Ausbildungsjahr zu Ausbildungsjahr, da es gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Vergütung im Verlauf der Ausbildung ansteigt (§ 17 Berufsbildungsgesetz). Die 2015 für die einzelnen Ausbildungsjahre ermittelten Durchschnittswerte sind Schaubild 4 zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass in die ausbildungsjahrspezifischen Durchschnittswerte nicht immer alle erfassten Ausbildungsberufe eingegangen sind. So wurden die zweijährigen Berufe zwar in den Berechnungen für das 1. und 2. Ausbildungsjahr berücksichtigt, in den Durchschnitten für das 3. und 4. Ausbildungsjahr sind sie jedoch nicht enthalten. Der Vergütungsdurchschnitt des 4. Ausbildungsjahres basiert ausschließlich auf den relativ wenigen Berufen mit einer dreieinhalbjährigen Ausbildungsdauer.

Literatur

BEICHT, Ursula: Langzeitentwicklung der tariflichen Ausbildungsvergütungen in Deutschland. Bonn 2011 – urn:nbn:de:0035-0471-9
weiterlesen

BEICHT, Ursula; WALDEN, Günter: Ausbildungsvergütungen in Deutschland als Ausbildungsbeihilfe oder Arbeitsentgelt. In: WSI Mitteilungen 65 (2012) 5, S. 338-349
weiterlesen [Zugriff: 28.12.2015]

BISPINCK, Reinhard und WSI-Tarifarchiv: Tarifpolitischer Halbjahresbericht. Eine Zwischenbilanz der Lohn- und Gehaltsrunde 2015. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut in der Hans-Böckler-Stiftung (WSI). Düsseldorf 2015
weiterlesen

ELLGUTH, Peter; KOHAUT, Susanne: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2014. In: WSI-Mitteilungen 68 (2015) 4, S. 290–297
weiterlesen

MATTHES, Stephanie; ULRICH, Joachim Gerd; FLEMMING, Simone; GRANATH, Ralf-Olaf: A1.1 Ausbildungsplatzangebot und -nachfrage. Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2015. Bonn 2015, S. 13-28
weiterlesen

BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2015. Schwerpunktthema: Ausbildungs-Mismatch heute – Fachkräfteengpässe morgen und übermorgen. Bonn 2015, S. 393-443
weiterlesen