Datenreport zum Berufsbildungsbericht
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) die Aufgabe, Entwicklungen in der beruflichen Bildung zu beobachten und zum 1. April jeden Jahres der Bundesregierung hierüber einen Bericht (Berufsbildungsbericht) vorzulegen (§ 86 BBiG). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ist verpflichtet, an der Vorbereitung des Berufsbildungsberichts mitzuwirken (§ 90 Abs. 1, 1.a BBiG).
Das BMBF hat im Frühjahr 2008 beschlossen, den Berufsbildungsbericht neu zu strukturieren. Dabei wurde die Empfehlung 123 (2007) des Hauptausschusses des BIBB berücksichtigt, den Berufsbildungsbericht in einen politischen Teil, der von der Bundesregierung beraten und beschlossen wird, und einen nichtpolitischen Teil, für den das BIBB verantwortlich zeichnet, zu gliedern.
Das BIBB erstellt ab dem Jahr 2009 jährlich einen "Datenreport zum Berufsbildungsbericht - Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung". Der Bericht enthält differenzierte Darstellungen von Indikatoren und Zeitreihen, fokussiert auf thematische Schwerpunkte und fasst zentrale Informationen zu verschiedenen Themenbereichen der Aus- und Weiterbildung zusammen.
Zur Vorbereitung des Berichtes werden Primärerhebungen (z. B. BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September, BIBB-Schulabgängerbefragung, BA/BIBB-Bewerberbefragung, Ökonometrisches Prognose- und Simulationsmodell des Ausbildungssystems - PROSIMA) und sekundärstatistische Analysen (z. B. Auswertungen auf Basis der Beschäftigungs- und Betriebsstatistik der Bundesagentur für Arbeit) durchgeführt und Forschungsaufträge für Sonderauswertungen an externe Institutionen vergeben. Die Ergebnisse werden jährlich im Berufsbildungsbericht und/oder im Datenreport zum Berufsbildungsbericht (Hrsg.: BIBB) veröffentlicht.